Vermieter möchte erzwingen, dass zum Streichen der Wohnung vor Auszug ein Fachbetrieb engagiert wird. Er bezieht sich darauf, dass das Recht der Mieter selbst zu Streichen dadurch verwirkt sei, dass die Farbe "zu dunkel" sei, um ohne Fachbetrieb erfolgreich zu sein. Vermieter behauptet das anwaltlich bestätigt bekommen zu haben.
Ich habe davon noch nie gehört. Auch meine Recherche zu dem Thema blieb ohne den Aussagen entsprechendem Ergebnis.
Hat jemand eine Idee, auf was sich der Vermieter bzw. die behauptete (mündliche) anwaltliche Bestätigung bezieht?
Weitere Schilderungen des Vermieters sind weniger sinnig, vielleicht jedoch nützlich um Licht ins Dunkle zu bringen: Der Vermieter möchte, dass die Fachfirma engagiert wird, da er nicht wissen könne, was sich unter der neuen weißen Farbe befinde, wenn der Mieter selbst streiche. Außerdem befürchte er den Einsatz von billiger Farbe und dass sie abblättern könne, woraufhin die dunkle Farbe wieder sichtbar wäre.