Hallo,
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allerdings frage ich mich, ob die Kaution in dem Fall so hoch sein muss oder
Die Höhe der Kaution kann nach § 551 BGB bis zu 3 Monatsmieten betragen. Der Zustand der Wohnung ist hierbei unerheblich.
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oder ob unser Bekannter, der sich im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen hat, nicht einen Teil der Renovierungskosten übernehmen muss
Das muss er nur, wenn dies vereinbart ist. Da es aber nicht einmal einen schriftlichen Vertrag gibt, dürfte das auch nicht vereinbart sein.
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So läuft der Mietvertrag in einem Jahr aus und unser Bekannter hat dann eine renovierte Wohnung zur Verfügung ohne einen Cent bezahlt bzw. einen Finger krumm gemacht zu haben.
So sieht es aus. Das mag hart klingen, aber das hätte Euch vor den Renovierungsarbeiten einfallen müssen.
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Zumal wir nicht einmal wissen, wie hoch die Miete für das gesamte Objekt tatsächlich ist
Das ist für die Höhe der Untermiete unerheblich. Angenommen, die Gesamtmiete der Wohnung beträgt 500 EUR, dann kann er Euch auch genau diesen Betrag abknöpfen.
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Bei der nächsten Wohnung genau überlegen, was Ihr tut und unterschreibt. Es ist doch sinnfrei, einen Vertrag zu unterschreiben und hinterher die Ungerechtigkeit anzuprangern.