Beiträge von Leipziger82

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    Ich glaube kaum das der Vermieter für alle Genossenschaftsmitglieder in den letzten Jahren, ohne Wärmemengenzähler, zugezahlt hat. Wäre was ganz Neues.

    Nö, sagt auch keiner. Aufgrund dieser merkwürdigen Formel hat der eine Mieter in der Vergangenheit zu viel gezahlt, der andere zu wenig. Nun kann verbrauchsabhängig und somit gerecht umgelegt werden.

    Hallo,

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    allerdings frage ich mich, ob die Kaution in dem Fall so hoch sein muss oder

    Die Höhe der Kaution kann nach § 551 BGB bis zu 3 Monatsmieten betragen. Der Zustand der Wohnung ist hierbei unerheblich.

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    oder ob unser Bekannter, der sich im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen hat, nicht einen Teil der Renovierungskosten übernehmen muss

    Das muss er nur, wenn dies vereinbart ist. Da es aber nicht einmal einen schriftlichen Vertrag gibt, dürfte das auch nicht vereinbart sein.

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    So läuft der Mietvertrag in einem Jahr aus und unser Bekannter hat dann eine renovierte Wohnung zur Verfügung ohne einen Cent bezahlt bzw. einen Finger krumm gemacht zu haben.

    So sieht es aus. Das mag hart klingen, aber das hätte Euch vor den Renovierungsarbeiten einfallen müssen.

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    Zumal wir nicht einmal wissen, wie hoch die Miete für das gesamte Objekt tatsächlich ist

    Das ist für die Höhe der Untermiete unerheblich. Angenommen, die Gesamtmiete der Wohnung beträgt 500 EUR, dann kann er Euch auch genau diesen Betrag abknöpfen.

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    Was können wir hier tun?

    Bei der nächsten Wohnung genau überlegen, was Ihr tut und unterschreibt. Es ist doch sinnfrei, einen Vertrag zu unterschreiben und hinterher die Ungerechtigkeit anzuprangern.

    Hallo,

    die Antwort hast Du dir schon selbst gegeben:

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    Bis zum 31.12.2013 war es möglich, den Energiebedarf für die Wassererwärmung nach zugelassenen Formeln zu berechnen.Nach der letzten Novellierung der Heizkostenverordnung ist dieses seit dem 01.01.2014 nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich

    Sind also Geräte zur Verbrauchserfassung vorhanden, muss auch nach Verbrauch abgerechnet werden und nicht nach irgendwelchen Formeln (Vgl. § 6 Heizkostenverordnung).

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    Hat der Vermieter damit Recht, oder wird man wieder einmal reingelegt??

    Vermutlich hat er damit Recht. Freu dich, dass Du in den letzten Jahren -aufgrund der Formel- offensichtlich zu wenig gezahlt hast.

    Neeee, Leipziger. Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde (siehe Protokoll oder Mietvertrag), ist auch nur der unrenovierte Zustand vom Vermieter geschuldet. Nur wenn die Wohnung schlechter als unrenoviert wird, muss er renovieren, bis er den vereinbarten (unrenovierten) Zustand erhält... klingt Gaga, ist aber wohl so.

    Ich bin mir da gar nicht so sicher. Zugegebenermaßen habe ich mir das Urteil noch nicht komplett durchgelesen (ist ja auch erst vor ein paar Tagen erschienen).

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    Wenn nächstes Jahr die Nachzahlungsaufforderung kommt - und sie wird kommen - habe ich dann die Möglichkeit diese abzulehnen?

    Die grundlegende Frage ist zunächst: Was steht in deinem Untermietvertrag hinsichtlich der Betriebskosten? Ist hier überhaupt eine Umlage von Heizkosten vereinbart?
    Wenn nicht, sind alle anderen Überlegungen sowieso hinfällig.

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    Reicht es, wenn sie vergisst, am 1.6. den Zählerstand abzulesen?

    Nein, dann kann auch eine Hochrechnung der Kosten nach Gradtagszahlen oder eine Umlage nach m² (mit Abzug von 15% der Gesamtkosten) erfolgen.

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    Sie verwendet den teuersten Anbieter, den es in diesem Umkreis gibt

    Sie wähl bei einer Fernwärmeversorgung den Anbieter selbst aus? Wie geht das denn? Oder steh ich auf dem Schlauch?
    Unabhängig davon, ist der Vermieter im Zuge des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht verpflichtet, den billigsten Anbieter zu wählen.

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    Ist die Wohnung aber bei Einzug schon unrenoviert, und Du erhälst vom Vermieter keine Entschädigung dafür, ist die Renovierungsklausel ungültig

    Als Ergänzung: Bei einer ungültigen Klausel zu Schönheitsreparaturen muss der Mieter auch nicht die laufenden Schönheitsreparaturen durchführen. Ich würde den Vermieter direkt mal fragen, wann er gedenkt, die Wohnung zu renovieren. ;)

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    Kann ich nach einer Verjährung das Konto selber auflösen?

    Nein, da die Bank nicht weiß, inwiefern der Vermieter berechtigte Forderungen gegenüber dir hat. Es kann ja beispielsweise sein, dass die Forderung tituliert wurde und somit die Verjährungsfrist von 30 Jahren greift.

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    Alle Anwälte die ich gefragt habe wussten es nicht

    Bei was für einem Anwalt warst Du denn? Anwalt für Wald- und Wiesenrecht? :confused:

    Ansonsten würde ich so verfahren, wie es Berny geschildert hat.

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    Mir geht es allerdings mehr darum, ob der Vermieter sagen kann, dass er ohne die, schriftlich mitgeteilte, neue Adresse keine Mängel bei mir angeben konnte (trotz Handynummer) und somit die 6 Monats Regel ausgeheblet ist.

    Ein Schreiben des Vermieters hebelt die 6 monatige Frist aber nicht aus. Hier wäre dann ein Gerichtsverfahren oder ein Mahnbescheid während der Frist notwendig gewesen.
    Wenn der Vermieter deine Adresse nicht hat, gibt es diverse Möglichkeiten, diese herauszufinden.

    Hier stellt sich tatsächlich die Frage, inwiefern die Ex-Mitbewohner eine Rechnung innerhalb der Frist bekommen haben.

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    so dass es das Höchste-Gerichts-Rat-Pack aus Karlsruhe richtungsweisend entscheiden müsste.

    indirekt wurde das aber mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung schon entschieden:

    Angenommen dem (Nach-)Mieter wird eine unrenovierte Wohnung übergeben, dann können diesem nicht noch die laufenden Schönheitsreparaturen übertragen werden.
    Heißt also, dass der Vermieter versuchen müsste, dem Nachmieter eine renovierte Wohnung zu übergeben.

    Ich persönlich lasse mich nach der neuen Rechtsprechung nicht mehr auf irgendwelche Spielchen zwischen Mieter und Nachmieter ein.

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    Die Frage stellt sich, ob ich den Streit eingehe oder ich, ob ich garnichts mache und 300€ plus gerichtskosten zahle.

    Bedenke bitte, dass der Vermieter auch während des Gerichtsverfahrens ein korrigiertes Mieterhöhungsverlangen zustellen kann und Ihr Euch dann schlimmstenfalls anteilig an den Gerichtskosten beteiligen müsst.

    Ob so ein simpler Formfehler den Aufwand wert ist, müsst Ihr für Euch entscheiden.

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    Die Reparatur des "Stellantriebs" wurde uns vom VM in Rechnung gestellt (72,74€). Darf er das?

    Nein, unabhängig von einer vertraglich vereinbarten Kleinstreparaturklausel ist das definitiv Vermietersache.

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    Kann uns der Vermieter diese Wartung in Rechnung stellen? Die Heizung wurde von den Vormietern gerade 2 Mal innerhalb von 10 Jahren gewartet.

    Betriebskosten können dann umgelegt werden, wenn diese vertraglich vereinbart sind und die Kosten regelmäßig wiederkehrend entstehen. Wenn die Wartung aller 5 Jahre erfolgt, ist das auch regelmäßig wiederkehrend.

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