Mängelanmeldung nach Auszug

  • Hallo zusammen,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich habe den richtigen Themenbereich erwischt.

    Ich bin 31.08.2013, nach knapp 2 Jahren, aus einer 2er WG ausgezogen (WG-Auflösung). Einzug war in renovierte Wohnung. Beim Wohnungsübergabetermin konnte ich nicht anwesend sein, da ich 500km weggezogen bin.

    Jetzt habe ich nach ca. 1,5 Jahren meine Mietkaution zurückgefordert. Als Antwort kam die Aufforderung zur Zahlung von Malerarbeiten, die teurer sind als unsere beiden Kautionen zusammen. Der Vermieter schreibt, dass er mir keine Mängel anmelden konnte, da ich ihm keine neue Adresse hinterlassen habe. Ehrlich gesagt, ich habe ihm die wohl nicht schriftlich mitgeteilt, glaube aber telefonisch (schwer nachzuweisen). Allerdings hatte ich 1 Jahr lang einen Nachsendeauftrag und er hat meine Handynummer, die auch im Mietvertrag steht.

    Kann der Vermieter sich so einfach darauf berufen, dass er keine neue Adresse schriftlich bekommen hat? Er hätte ja auch einfach kurz anrufen können.

    Weiterhin ist die Rechnung von ihm selbst erstellt, keine Kopie vom Handwerker oder so. Pauschal 4,90 Euro für 140 qm mit Silikatfarbe (okay steht im Vertrag) und Abkleben plus MwSt.
    Ich muss doch nichts bezahlen ohne eine ordentliche Handwerkerrechnung oder?

    Noch zur Info. Meinem ehemaligen Mitbewohner hatte er auch keine Mängel fristgerecht angemeldet. Seine Adresse hatte er. Der hätte dann ja auch zumindest seinen und den gemeinsam genutzten Wohnraum „nachbessern“ können. Ich habe mein Zimmer gestrichen, mit Silikatfarbe. Der Rest der Whg wurde wo minimale Striche waren (von Tasche oder so) gestrichen. Ansonsten keine Nägel oder Löcher in den Wänden da Zweck-WG. Nachbarin hat das auch gesehen.

    Vielen Dank für Eure Mühen

  • Forderungen aus Schönheitsreparaturen verjähren bereits nach 6 Monaten (Vgl. § 548 BGB), so dass der Vermieter hier nichts mehr geltend machen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,
    danke fürs schnelle Reagieren. Mir geht es allerdings mehr darum, ob der Vermieter sagen kann, dass er ohne die, schriftlich mitgeteilte, neue Adresse keine Mängel bei mir angeben konnte (trotz Handynummer) und somit die 6 Monats Regel ausgeheblet ist. Weil dann hätte ich ja einen Fehler gemacht nicht er.

    LG

  • Ich bin 31.08.2013 ... aus einer 2er WG ausgezogen (WG-Auflösung).
    Beim Wohnungsübergabetermin konnte ich nicht anwesend sein, da ich 500km weggezogen bin.


    Dass das ein Fehler war, muss ich nicht noch sagen.
    Hat denn Dein Ex-Mitbewohner (k)eine Forderung des Ex-VM bekommen?

  • Zitat

    Mir geht es allerdings mehr darum, ob der Vermieter sagen kann, dass er ohne die, schriftlich mitgeteilte, neue Adresse keine Mängel bei mir angeben konnte (trotz Handynummer) und somit die 6 Monats Regel ausgeheblet ist.

    Ein Schreiben des Vermieters hebelt die 6 monatige Frist aber nicht aus. Hier wäre dann ein Gerichtsverfahren oder ein Mahnbescheid während der Frist notwendig gewesen.
    Wenn der Vermieter deine Adresse nicht hat, gibt es diverse Möglichkeiten, diese herauszufinden.

    Hier stellt sich tatsächlich die Frage, inwiefern die Ex-Mitbewohner eine Rechnung innerhalb der Frist bekommen haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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