Beiträge von Leipziger82

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    § 723
    Kündigung durch Gesellschafter
    (1) Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen.

    => Ich lese da nichts von einer Pflicht vor Gericht gehen zu müssen.

    Du wirfst hier etliche Dinge zusammen, die nicht zusammen passen:

    1. Es gibt einen gültigen Vertrag zwischen mehreren Mietern und dem Vermieter. Hier spielt der § 723 BGB erst einmal gar keine Rolle, da sich der Vermieter nicht für das Innenverhältnis seines Vertragspartners interessiert. Es gibt vertragliche Verpflichtungen für Mieter und Vermieter. Punkt!

    2. Jetzt kommt die Kündigung der Gesellschafter ins Spiel:
    Wird der Gesellschaftervertrag gekündigt, bzw. besteht dahingehend Einigkeit, hat dies nicht Zwangsläufig eine Änderung des Mietverhältnisses, bzw. das Recht des Austrittes eines Mieters zur Folge, da der Vermieter trotzdem einer Änderung des Mietverhältnisses zustimmen muss.
    Oder anders: verweigert der Vermieter die Stellung eines Nachmieters, bzw. deinen Austritt, hätte dies zur Folge, dass aufgrund der Auflösung des Gesellschaftervertrages die gesamte Wohnung gemeinschaftlich gekündigt werden muss.

    In der Realität und Praxis sieht es dann so aus, dass die anderen Hauptmieter/Gesellschafter die Zustimmung zur gemeinschaftlichen Kündigung verweigern und die Sache vor Gericht geht. Hier wird dann entweder der Vermieter verdonnert, deinem Austritt zuzustimmen, oder die Wohnung muss gemeinschaftlich gekündigt werden.

    Im Grunde genommen steht im § 723 BGB auch gar nichts anderes: Als WG seid Ihr eine BGB-Gesellschaft, die Ihr nach dem benannten Paragraphen kündigen könnt. Eine "Kündigung der Gesellschaft" heißt dann logischerweise "Kündigung der WG".
    Was Du verlangst ist eine Teilkündigung, wovon im BGB aber nicht die Rede ist.

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    Und nach BGB kann man ja auch als einzelner Gesellschafter in einer WG die Kündigung verlangen.

    Ja, aber nur die Kündigung der gesamten WG.

    Fakt ist, dass Du nur eine telefonische Bestätigung der Kündigung hast, die vor keinem Gericht dieser Welt Bestand hat. Auf der anderen Seite gibt es einen Mietvertrag, in dem klar geregelt wird, wie eine wirksame Kündigung auszusehen hat.

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    Auf diese E-Mail habe ich eine sehr lange Antwort verfasst, in der ich ein negatives Feedback gegeben habe über den schlechten Service und das man mir das gleich am Telefon hätte sagen können etc.

    Hier empfehle ich Dir, so etwas künftig (egal in welcher Lebenssituation) zu unterlassen. Ich habe in massig Kommunikationsseminaren gelernt, dass persönliche Anfeindungen und negative Kritik immer mit einem beleidigten "Gegenüber" enden, der sich dann an keine Kulanzentscheidungen und Nettigkeiten der Vergangenheit erinnern kann.

    Oder anders: "Wer Wind säht, wird Sturm ernten"

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    Wäre ja dann sowieso verjährt, wenn dieses Jahr noch etwas kommt, oder?

    Es sei denn, aus der Abrechnung ergibt sich ein Guthaben für dich. Hier würde ich den Vermieter mal zur Zustellung einer Abrechnung auffordern. Es ist immer ein merkwürdiges Zeichen, wenn der Vermieter kaum erwarten kann die Abrechnung für 2014 zuzustellen (da er ja Geld raus bekommt), aber für das Vorjahr nichts kommt.

    Ich würde anhand des Mietvertrages prüfen, inwiefern die Umlage der Wartung von Türen/Fenstern überhaupt möglich ist.

    Ansonsten sehe ich in der Abrechnung auch keine größeren Auffälligkeiten.

    Warum ist das eigentlich deine erste Abrechnung, wenn Du seit 2013 dort wohnst? Was ist mit der Abrechnung für 2013?

    Hallo,

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    Dies sei angeblich zulässig da ich eine Verzichtserklärung unterschrieben habe (von der ich nichts weiß und die auch die Vermieterin gerade noch hat) dass ich das Zimmer so übernehme und bei einem Auszug die Kosten für Renovierungsarbeiten der Vormieter übernehme.

    Solange es sich hierbei um eine Individualvereinbarung handelt, wäre das rechtens. Ansonsten gilt das von anitari geschriebene.

    Wie kann es sein, dass es eine Verzichtsvereinbarung mit Deiner Unterschrift gibt, Du aber davon gar nichts weißt? :confused:

    Solange Du vorab nicht von einer Vermittlungsgebühr informiert worden bist, musst Du auch keine zahlen.
    Den Mietvertrag hast Du auf dem Postweg/E-Mail erhalten? Wenn ja, hättest Du hier zusätzlich von einem Widerrufsrecht informiert werden müssen.

    Ich würde hier nichts zahlen. Da Mietverträge über Stellplätze nicht dem Kündigungsschutz unterliegen, kann Dir der Vermieter jederzeit den Vertrag fristgemäß kündigen.

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    Ich finde es grad einfach fies, dass - ok nicht alle, aber einige - Vermieter die Gutmütigkeit und das Unwissen der Menschen so ausnutzen.

    Nicht nur Vermieter. Versuch dir mal einen Gebrauchtwagen beim kleinen Händler um die Ecke zu kaufen. Da gibt es etliche Händler, die dir irgendwelche Schrottkisten aufquatschen. Immer wenn es um das liebe Geld geht, wird gefeilscht und betrogen.

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    Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung.

    Das hättest Du damals bemängeln müssen.

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    War wohl ein Fehler, aber ich wollte dann auch nicht unhöflich und pingelig sein.

    Doch, das solltest Du unbedingt sein. Jeder Mangel muss genaustens beschrieben sein. Du musst immer davon ausgehen, dass der Vermieter, der Dir die Wohnung mal übergeben hat, vielleicht irgendwann gar nicht mehr dein Vermieter ist und jemand anderes die Abnahme der Wohnung durchführt.
    Der kann sich dann nur an dem "i.O." des Übergabeprotokolls orientieren.

    Ob Du nun tatsächlich malern musst, hängt von deinem Mietvertrag ab. Ich würde das vorab auch mal mit dem Vermieter besprechen.

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    Machen wohl alle Verwalter/Vermieter so.

    Nö, du darfst nicht den Fehler machen und alle über einen Kamm scheren.

    Grundsätzlich liegt es nämlich auch nicht in Interesse des Vermieters, sich mit dem Mieter zu streiten. Wenn ich den Mieter bei Übergabe schon übers Ohr haue, habe ich irgendwann wieder den Ärger.

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    Stimmt das, dass man keine Schönheitsreperaturen leisten muss

    Nein, dass stimmt so pauschal nicht.

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    Habe ein Übergabeprotokoll vom Einzug der Wohnung. Überall stand nur i.O. dahinter.

    Dann war die Wohnung auf dem Papier also i.O.

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    Wände waren teilweise schmutzig und Linien mit bleistift gezogen, die sind jetzt immer noch dran, weil ich nen Schrank vorgezogen habe.

    Dann frage ich mich, warum auf dem Protokoll i.O. steht, wenn nichts i.O. ist? Das Protokoll hast Du unterschrieben?

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    Wie kann dieses "i.O." gedeutet werden

    Ein i.O. bedeutet eben, dass alles in Ordnung ist. Verschmutze Wände und Striche sind das nicht.
    Auf dem Papier hast Du also diese Verschmutzungen verursacht, da bei Übergabe ja alles in Ordnung war. Im schlimmsten Fall musst Du also den Pinsel schwingen.

    Hallo,

    sie sollte den Vertrag fristlos kündigen, da der Vermieter gegen die Pflichten aus § 535 BGB verstößt.

    Die bereits gezahlten 150,00 EUR würde ich zurück verlangen (notfalls via Mahnbescheid) und dem Vermieter gegenüber Schadenersatz geltend machen.

    Hier würde mich mal einen Fachanwalt konsultieren.

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    Hat Leipzig auch "Wohnungsnotstand" und wurde bei Euch auch die Mietbremsein Kraft gesetzt?

    Die Mietpreisbremse wird in Sachsen aller Voraussicht nach nicht in Kraft treten, selbst nicht in Dresden, wo aktuell schon akuter Wohnungsnotstand herrscht. Generell soll im Osten wohl nur in Jena und Erfurt "gebremst" werden.

    Die Situation in Leipzig ist aktuell noch relativ entspannt, so dass eine Mietpreisbremse kontraproduktiv ist. Im Übrigen zeigt Dir hier der Mietinteressent einen Vogel, wenn Du ihm irgendwas von Maklerprovision erzählst. Das gibt es hier kaum.

    Weiterhin ist in Leipzig "gute Lage" nicht gleich "gute Lage". Wie in jeder Stadt entwickeln sich auch hier "Trend-Viertel", die - unabhängig von irgendwelchen Lagekriterien - teurer sind, als andere.
    Dahingehend war noch nie ein Freund irgend welcher Mietspiegel.

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    Gerne könnt Ihr Euren Senf dazu geben. Ich bin gespannt, wie meine Kollegen Vermieter mit der Situation umgehen.

    Ich befinde mich in der angenehmen Situation, dass es in den meisten Regionen, wo ich vermiete, gar keinen Mietspiegel gibt. Ich orientiere mich immer an den Vergleichswohnungen.

    Ansonsten arbeite ich mit dem neu erschienenen Dresdner Mietspiegel. Die ersten Mieterhöhungen sind vor ein paar Wochen raus, so dass es hier noch keine Streitfälle gibt. Mal sehen, wie unser Amtsgericht den Mietspiegel bewertet.

    Ansonsten halte ich von dem Urteil erst einmal gar nichts. Vielleicht saß hier nur ein frustrierter Richter am Tisch. Warten wir mal das Urteil des LG ab.

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    Zu den Zeugen: Das ist mal wieder absoluter Kindergarten!

    Erzähl das einem Richter.

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    Ist ja auch absolut logisch, dass die deutschen VM so hohl sind, dass sie erst einen Schorni zur Abnahme des Kamins bestellen, um dann eine Minute vorher zu verkünden, dass sie eigentlich gar keinen genehmigen wollen.

    Entweder Du verstehst hier irgend etwas falsch, oder Du willst es überhaupt nicht verstehen. Es gibt eine mündliche Genehmigung des Vermieters die allerdings nicht nachweisbar ist. Verlangt der Vermieter den Rückbau und die Sache landet vor Gericht, muss die erteilte Genehmigung nachgewiesen werden. Hierfür sind dann Zeugen unerlässlich. Woher will denn der Schornsteinfeger wissen, wie Ihr Euch mündlich geeinigt habt? Er nimmt die Sache einfach ab und macht sich keine Gedanken, wie Ihr das vertraglich geregelt habt.
    Vielleicht hat der Vermieter im Zuge der mündlichen Vereinbarung auch erwähnt, dass er einen Rückbau verlangen kann? Wer weiß das schon...

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    Anders ist die hier versammelte Inkompetenz ja wohl kaum mehr zu erklären.

    Du meldest Dich hier an, da Du von einem bestimmten Sachverhalt keine Ahnung hast, kannst dich aber soweit aus dem Fenster lehnen und den Usern Inkompetenz unterstellen? Irgendwie passt das nicht zusammen.

    Als kleiner Hinweis: Eine Antwort muss nicht zwangsläufig inkompetent sein, nur weil diese nicht deinen Vorstellungen entspricht.
    Wenn Du eine 100% kompetente (sofern das geht) Antwort möchtest, führt kein Weg an deinem Anwalt vorbei. Das hier ist lediglich ein Laienforum.

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    aber ihr solltet euch ma ein Beispiel an anderen Foren nehmen, die helfen wenigstens einen und belustigen sich nicht an einem

    Forum der bibeltreuen Christen?

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    warum gibst du dann noch unnötig Kommentare ab

    Weil ich es kann und auch in einem freien Land lebe.

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    1. Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso? Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?

    Das muss nicht drin stehen. Vermutlich will sich der Vermieter nicht auf eine genaue m²-Zahl festnageln lassen. In der Betriebskostenabrechnung muss die Fläche dann aber stimmen, sofern eine Umlage nach m² erfolgt. Im Zweifel könnt Ihr hier nur mal nachmessen.

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    2. Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?

    In einem Formularmietvertrag stehen die verschiedensten Dinge drin. Nicht alles gilt dann für Euch. Habt Ihr keinen Balkon, könnt Ihr natürlich nicht darauf grillen.

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    Die Unterzeichner erklären, dass sie nachfolgende Wohnung anmieten möchten und ersuchen den Vermieter **** (Firma), diese Wohnung für sie zu reservieren, soweit dies möglich ist

    Vorverträge sind grundsätzlich möglich, allerdings ist diese Form unwirksam, da diese offensichtlich nur einseitig für Euch gilt: Ihr müsst reservieren, allerdings gibt es keine Garantie durch den Vermieter, dass Ihr die Wohnung auch bekommt.
    In einem normalen Vorvertrag einigen sich die Vertragsparteien normalerweise, dass eine Wohnung definitiv angemietet wird.

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    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch.

    Auch hier der Verweis auf formularmäßige Vereinbarungen. Wenn diese Position Teil der Betriebskosten ist, müsst Ihr das nicht machen.

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    Was soll ich von dieser Reservierungsvereinbarung halten? Ist das überhaupt in Ordnung das zu verlangen?

    Ich halte das auch für Abzocke.

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