Rachsüchtige Ex-Freundin. Wie kann ich mein Inventar schützen?

  • Hallo,

    ich habe mich vor kurzem von meiner Freundin getrennt. Soweit so gut...

    Damals als ich sie kennenlernte, erzählte sie mir Storys über ihre Ex-Freunde und wie sie mit denen bei der Trennung umgesprungen ist oder wäre. Zahnbürste durch die Toilette ziehen u.s.w... also die ganz feine Masche. ;)

    Sie sucht sich derzeit eine eigene Wohnung und wohnt noch bei mir. Geht nicht anders, da Azubi und kein Geld etc. u.s.w. und ich leider ein zu großes Herz habe...

    Wie dem auch sei, habe ich Angst davor, dass sie mir die Bude leer geräumt hat, wenn ich mal Spätschicht habe und spät nach Hause komme. Oder anders, dass sie mir mein Inventar zerstört.

    Welche Möglichkeiten habe ich da nun mich in dem Fall zu schützen?

    Ich habe dabei an Fotos gedacht. Diese müsste ich dann aber wohl jeden Tag machen, da sie ja so aktuell wie nur möglich sein müssten. Zumal die Frage entsteht, ob ich sie damit kriegen könnte.

    Gibt es eine Art Inventar-Liste, die man anfertigen kann, die beide Parteien dann unterschreiben oder so? Ich meine dabei nicht jede einzelne Gabel, sondern die Werte, die weh tun könnten.

    Als welche rechtmäßige Möglichkeiten entstehen mir dabei?

    Freue mich auf Eure Hilfe.

  • Das hat mit dem Mietrecht garnichts zu tun.
    Deswegen werden Sie von mir keine Hinweise erhalten. In Liebesaffären sollte man sich keinesfalls einmischen.
    Versuchen Sie es beim Pastor vor Ort

  • Hallo chicken,
    steht Deine Ex auch mit im Mietvertrag MIT ihrer Unterschrift?

    Nein, ich lebe mit ihr in einer Genossenschaftswohnung, wo ich als alleiniger Hauptmieter eingetragen bin. Auch die Genossenschaftsanteile liegen komplett bei mir. Sie ist nur in meiner Wohnung gemeldet.

    Ja, es geht um Mietrecht... und zwar in dem Fall, wie sich ein Mieter schützen, wenn der Mitbewohner anfängt mist zu bauen.

  • Nein, ich lebe mit ihr in einer Genossenschaftswohnung, wo ich als alleiniger Hauptmieter eingetragen bin. Auch die Genossenschaftsanteile liegen komplett bei mir. Sie ist nur in meiner Wohnung gemeldet.
    Ja, es geht um Mietrecht... und zwar in dem Fall, wie sich ein Mieter schützen, wenn der Mitbewohner anfängt mist zu bauen.


    Das ist nicht unbedingt Mietrecht, es sei denn, Ihr habt (beweisbar:rolleyes:) einen mündlichen (Unter-)Mietvertrag.
    Ob Deine Meldung bzgl. ihrer Person bei der Genossenschaft als mdl. Unter-MV umgedeutet werden kann, weiss ich nicht. Ansonsten könnteste den Türschliesszylinder auswechseln.

  • Ja, es geht um Mietrecht... und zwar in dem Fall, wie sich ein Mieter schützen, wenn der Mitbewohner anfängt mist zu bauen.

    Nein, das ist KEIN Mietrecht. Mietrecht behandelt die Beziehung Mieter - Vermieter.
    Bei Dir ist aber die Beziehung Mieter - Exgeliebte des Mieters.
    Und das ist Zivilrecht.

    Mein Tipp: Koffer vor die Tür setzen und Schlüssel geben lassen. Oder das Schloss wechseln. Alles andere ist Humbug, wenn die Dame so unfein und gefährlich ist.

  • Zitat


    Welche Möglichkeiten habe ich da nun mich in dem Fall zu schützen?

    Gar nicht. Du kannst nur hinterher die entsprechenden Anzeigen stellen. Als Schutzmaßnahme würde ich vorab die Zahnbürste verstecken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gar nicht. Du kannst nur hinterher die entsprechenden Anzeigen stellen. Als Schutzmaßnahme würde ich vorab die Zahnbürste verstecken.


    ... oder den Kukident-Becher...

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