Beiträge von Leipziger82

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    Ich möchte nun bei der Firma anrufen und fragen, ob ein Kauf dort direkt möglich wäre, würde aber vorher gern wissen, ob die Vermieter/Hausverwaltung das Recht haben, mir den Kauf zu verbieten?

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Gefunden habe ich leider nichts...

    Die rechtliche Grundlage könnte Dein Mietvertrag sein. Die Kosten der Rauchmelder (einschließlich der Gerätemiete) werden vermutlich über die Betriebskostenabrechnung umgelegt, so dass Du keine eigenen Geräte verwenden kannst.

    Weißt Du denn, was für Geräte verbaut werden? Vielleicht sind diese vernetzt?

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    Dafür kann man ja schon selber welche kaufen und auch qualitativ hochwertigere hätte man nach 2 - 3 Jahren raus.

    Das wage ich doch fast zu bezweifeln. Wie willst Du das in 3 Jahren wieder rein haben, wenn Du jährlich 6 € Miete zahlst?
    Oder willst Du dir solche "China-Böller" kaufen, die pro Stück um die 10 € kosten?

    Neben dem eigentlichen Kaufpreis musst Du auch die Kosten der Batterien, der Wartung und eventuelle Defekte einberechnen. Der Kaufpreis allein ist es nicht.

    Hallo,

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    Der Vermieter war von anfang an darüber informiert, dass dort ein Fotostudio eingerichtet werden sollte und der Raum auch bei Bedarf dementprechend geheizt werden muss.

    Was heißt denn informiert?

    Wichtig ist nur, was im Mietvertrag steht.

    Ansonsten sind Mindesttemperaturen nur für Wohnraum definiert. Im Gewerbemietrecht zählt das nicht.

    Ergo kann nur fristlos gekündigt werden, wenn ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegt, bzw. die Räumlichkeiten nicht nutzbar sind. Wie gesagt: Es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.

    ne leider steht er nur im Mietvertrag

    Das ändert einiges. Demnach kann er auch den Vertrag kündigen.
    Vielleicht könnte ein findiger Anwalt ein mündliches Mietverhältnis deinerseits interpretieren, aber das wird schwer.
    Kannst Du irgendwelche Mietzahlungen durch Dich nachweisen?

    Hallo,

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    . Fraglich ist aus meiner Sicht daher, ob mein Mietvertrag bereits von den neuen Regelungen betroffen sein wird.

    Nein, da die Unterschrift vor dem 01.07.15 erfolgt. Das wäre dann schon ein "bestehendes" Mietverhältnis und ist somit von der Bremse ausgeschlossen.

    Im übrigen kann die Erhöhung auch über 10% liegen, nämlich dann, wenn der Vormieter bereits mehr als 10% gezahlt hat, als es der Mietspiegel vorgibt.

    Hallo,

    wie ist denn die vertragliche Situation? Seid Ihr beide Vertragspartner/Hauptmieter? Wenn ja, kann eine Kündigung nur von beiden Hauptmietern erfolgen.
    Allerdings lässt sich deine Zustimmung zu dieser Kündigung durch ein Gericht erzwingen.

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    Es gibt keine Kaution und der Vermieter besteht darauf selbst einen Nachmieter zu finden.

    Endet das Mietverhältnis zufällig erst dann, wenn der Vermieter einen Nachmieter gefunden hat? Was passiert, wenn der Vermieter hierzu ein halbes Jahr benötigt?

    Vorsicht! Ich würde eine hilfsweise fristgemäße Kündigung ebenso in der Vereinbarung fixieren.

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    Ich würde jetzt einfach ein Schreiben aufsetzen in dem steht dass der Mietvertrag vorzeitig in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben wird zum Enddatum, mit Datum und Unterschrift beider Parteien.

    So isses! Ist halt die Frage, ob sich der Vermieter auf ein fixes Datum festnageln lässt.

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    Als Beschädigung der Mietsache würde ich es nicht sehen. Der BGH sagt doch in mehreren Urteilen, dass der Mieter während des MV frei in der Farbgestaltung ist. Somit würde der BGH sagen, dass der Mieter die MIetsache beschädigen darf.

    Ja, das darf er. Während der Mietzeit kann er die Wände - laut BGH - auch neongelb streichen. Hier geht es konkret aber um die Instandsetzung dieser Schäden bei Auszug, die ja de facto nichts mit Schönheitsreparaturen laut Definition zu tun haben.

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    Bei Besichtigungstermin hatte die Firma gesagt dass der Garten benutzbar ist.

    Was für eine Firma? Makler? Vermieter?

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    Im Vertrag gibts es nichts.

    Dann ist es wohl schwer, hier einen Anspruch durchzusetzen.

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    Wenn es keine Garten Mitbenutzung gibt, könnte ich um eine Mietreduktion anfragen?

    Erfragen ja, fordern nein. Ich würde hier das Gespräch mit dem Vermieter suchen und hier ggfs. einen neuen Mietpreis verhandeln. Lehnt er das allerdings ab, hast Du Pech gehabt.

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    Also kann ich nur raus wenn ich einen Guten grund find wenn ich das so richtig versteh

    Du kannst dem Vermieter höchstens einen Nachmieter vorschlagen (den er aber nicht akzeptieren muss), was in Hamburg nicht sonderlich schwer sein dürfte.

    Ich stimme Kolinum soweit zu, erlaube mir aber dennoch ein paar Angaben zu machen:

    Der Grundbedarf pro erwachsener Person in einer Bedarfsgemeinschaft beträgt 360 € im Monat. Hinzu kommt der Grundbedarf für die Kinder, welcher - je nach Alter - zwischen 234,00 und 302 € im Monat beträgt.

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    Wenn ich mit meinen ca. 1.800 EUR Netto-Gehalt mit ihr zusammenziehe, welche Leistungen stehen uns dann zu

    Nicht viel. Nomal zwischen 90,00 € und 200 € im Monat. Da es hier aber noch einen Unterhaltsvorschuss gibt, wird vermutlich gar nichts gezahlt.

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    Dürfen demnach Versicherungen wie Auto, Spritkosten zum Arbeitsweg, Ratenzahlungen mit dem Staat und/oder Handelsgesellschaften, mtl. Rechnungen wie Telefon, Handy, Fernseher etc vom Amt berücksichtigt werden?

    Nein, wird nicht berücksichtigt. Ein "normaler" Arbeitsloser muss all diese Kosten vom Grundbedarf zahlen.

    Ansonsten verweise ich auf die etlichen Hartz4-Rechner im Internet.

    Das Beenden des Mietverhältnisses wurde uns per SMS mitgeteilt. Nur bin ich mir nicht sicher, ob eine SMS bindend ist.

    Dann könnt Ihr nur hoffen, dass die Mieter tatsächlich zum 31.07. ausziehen. Offiziell ist die Wohnung nicht einmal gekündigt worden.
    Kündigungen für Wohnungen sind ohne eigenhändige Originalunterschrift unwirksam.

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    Abgeklärt wurde es nur telefonisch. Blöderweise haben meine Eltern nicht daran gedacht, sich schriftlich abzusichern.

    Ja, das war wirklich blöd. Da es telefonisch vereinbart wurde, gibt es nämlich auch keine Zeugen, die eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses bestätigen können.

    Hier müsst Ihr Euch mit den Neumietern einigen. Ich weise allerdings darauf hin, dass diese berechtigt sind, das Mietverhältnis ab dem 01.07.15 fristlos zu kündigen und zusätzlich auch noch Schadenersatzforderungen stellen können.

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    Die Sachlage wäre vermutlich auch nicht großartig anders, wenn Vermieter B sich den Schlüssel von Person C (ein ebenfalls im Hause befindlicher Mieter, dem Mieter A freiwillig für den Fall eines versehentlichen Aussperrens den Schlüssel ausgehändigt hat) besorgt hätte, oder?

    Nein, Hausfriedensbruch bleibt Hausfriedensbruch. Es würde sich auch nichts daran ändern, wenn Angela Merkel den Schlüssel ausgehändigt hätte. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ergibt sich aus § 13 Grundgesetz.

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    Würde sich an der Sachlage etwas ändern, wenn Vermieter B im Vorhinein mehrfach erfolglos versucht hätte, den Mieter A telefonisch zu kontaktieren?

    Nein, auch der Verweis auf § 13 GG. Das Betreten einer Wohnung geht dann nur durch richterlichen Beschluss, bzw. einstweiliger Verfügung.

    Zitat

    Oder wenn die offizielle Wohnungsübergabe des Mieters an den Vermieter bereits vorher erfolgt wäre?

    In dem Fall wäre der Besitz der Mietsache an den Vermieter gegangen, so dass ein Betreten ohne Rechtsfolgen geblieben wäre. Aber es hat ja keine Übergabe stattgefunden.

    Hallo,

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    Ging auch relativ schnell und ein Nachmieter War gefunden, mit der Noch-Mieterin wurde es abgeklärt und so wurde der neue Mietvertrag unterschrieben.

    Was heißt denn abgeklärt? Gibt es hier eine schriftlichen Nachtrag zum Mietvertrag, bzw. eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung?

    Ansonsten gilt das ursprüngliche Kündigungsschreiben der Mieterin, samt Kündigungsfrist.

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    Nun steht in dem Vertrag aber eine mindestlaufzeit bis juni 2017 drin.

    handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, der mit Ablauf des Junis automatisch endet, oder darfst Du vor Ablauf der Mindestlaufzeit nicht kündigen?

    Bei beidseitiger Kündigungsausschluss kann für einen Zeitraum von 4 Jahren geschlossen werden, was bei Dir ggfs. OK wäre. Ein Zeitmietvertrag muss aber begründet werden.

    Bitte mal den genauen Wortlaut dieser Klausel hier reintippen.

    Hallo,

    Zitat

    Unabhängig davon, dass dies schlechter Stil des Mieters ist: Könnte er damit vor Gericht durchkommen?

    Ja, könnte er. Das unerlaubte Betreten der Mietsache kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen. Ob natürlich ein Richter des lokalen Amtsgerichtes - aufgrund der Umstände - anders entscheidet, weiß ich nicht.

    Wie ist der Vermieter denn überhaupt in die Wohnung gekommen? Hat A ihm zufällig einen Schlüssel ausgehändigt?

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