Hallo,
demnächst ziehe ich aus meiner Wohnung aus und bin laut Mietvertrag dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen selbst vorzunehmen. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese nicht wirksam ist, da dort starre Fristen gesetzt sind. Ich würde gern eure Meinung dazu hören.
Unsere Wohngesellschaft möchte nämlich nächste Woche eine Vorabnahme in der Wohnung durchführen.
Danke für Eure Mithilfe!