Kündigung ist ein absolutes hin und her

  • Hallo

    Meine Eltern haben eine Wohnung vermietet und nun möchte die jetzige Mieterin ausziehen um mit ihrem Partner zusammen zu ziehen. Eigentlich wollte die Mieterin die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und stellte sich quer, als es um einen Besichtigungstermin für eventuelle Nachmieter ging. Es wurde weder auf Anrufe noch auf Schreiben reagiert. Dann meldete sie sich nach 3 Wochen plötzlich per SMS, dass sie die Besichtigung zulässt, aber einen Monat früher als geplant, das Mietverhältnis beenden möchte. Meine Eltern haben ihr telefonisch zugesagt, dass dies in Ordnung sei, sobald sie einen Nachmieter hätten. Ging auch relativ schnell und ein Nachmieter War gefunden, mit der Noch-Mieterin wurde es abgeklärt und so wurde der neue Mietvertrag unterschrieben. Die jetzige Mieterin wohnte zwischenzeitlich schon bei ihrem Partner. Meldete sich dann vor 2 Wochen sie wolle nun doch nicht mehr ausziehen, dann 2 Tage später, dass sie ihre Kündigungsfrist nun doch einhalten möchte,dann wieder n paar Tage später, dass sie nicht ausziehen möchte. Am 01.07 möchten die neuen Mieter jedoch einziehen, aber die jetzige Mieterin will ihre Möbel jetzt wieder rein stellen und bis 01.08 dort wohnen bleiben. Ist das denn rechtens oder darf man sich darauf berufen, dass sie früher aus der Wohnung wollte.

    Danke im Voraus

  • Der Kündigungstermin ist für die Mieterin bindend. Mal hüh, mal hot geht geht nicht.
    Sollte die Wohnung über den Termin hinaus blockiert werden, nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch wegen Schadenersatzforderung.
    Es ist möglich das damit sogar eine ganze Lawine an Forderungen losgetreten wird.

  • Hallo,

    Zitat

    Ging auch relativ schnell und ein Nachmieter War gefunden, mit der Noch-Mieterin wurde es abgeklärt und so wurde der neue Mietvertrag unterschrieben.

    Was heißt denn abgeklärt? Gibt es hier eine schriftlichen Nachtrag zum Mietvertrag, bzw. eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung?

    Ansonsten gilt das ursprüngliche Kündigungsschreiben der Mieterin, samt Kündigungsfrist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Abgeklärt wurde es nur telefonisch. Blöderweise haben meine Eltern nicht daran gedacht, sich schriftlich abzusichern.

    Ja, das war wirklich blöd. Da es telefonisch vereinbart wurde, gibt es nämlich auch keine Zeugen, die eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses bestätigen können.

    Hier müsst Ihr Euch mit den Neumietern einigen. Ich weise allerdings darauf hin, dass diese berechtigt sind, das Mietverhältnis ab dem 01.07.15 fristlos zu kündigen und zusätzlich auch noch Schadenersatzforderungen stellen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Beenden des Mietverhältnisses wurde uns per SMS mitgeteilt. Nur bin ich mir nicht sicher, ob eine SMS bindend ist.

    Für die Neumieter müssten wir für die Kosten einer Unterkunft und die Lagerung der Möbel aufkommen, wenn sie nicht zum angegebenen Termin einziehen können.

    Bekanntlich lernt man ja aus Fehlern...

  • Das Beenden des Mietverhältnisses wurde uns per SMS mitgeteilt. Nur bin ich mir nicht sicher, ob eine SMS bindend ist.

    Vertragsverhältnisse kannman nicht mal schnell mit einer SMS ändern.
    Demnach wäre die Wohnung noch nicht gekündigt.

    Mit dem Pech bin ich Ihrer Meinung.

  • Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Kündigung liegt uns schriftlich vor. Nur dass die Mieterin die Kündigungsfrist von 3 Monaten früher beenden möchte, ist per SMS mitgeteilt worden.

  • Das Beenden des Mietverhältnisses wurde uns per SMS mitgeteilt. Nur bin ich mir nicht sicher, ob eine SMS bindend ist.

    Dann könnt Ihr nur hoffen, dass die Mieter tatsächlich zum 31.07. ausziehen. Offiziell ist die Wohnung nicht einmal gekündigt worden.
    Kündigungen für Wohnungen sind ohne eigenhändige Originalunterschrift unwirksam.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Kündigung liegt uns schriftlich vor.

    Das ist allein ausschlaggebend, nur diese Kündigung zählt. Alle Änderungen per Telefon oder SMS sind sinnlos, da nicht beweisbar.

  • Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Kündigung liegt uns schriftlich vor. Nur dass die Mieterin die Kündigungsfrist von 3 Monaten früher beenden möchte, ist per SMS mitgeteilt worden.

    So schnell kann man eine falsche Antwort erhalten!

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