Hallo,
der Vermieter muss Euch keine Ersatzunterkunft stellen. Dazu gibt es ja schon die Mietminderung von 100%.
Warum sucht Ihr Euch nicht einfach selbst etwas (günstiges)? Ihr müsst den Vorschlag des Vermieters ja nicht annehmen.
Hallo,
der Vermieter muss Euch keine Ersatzunterkunft stellen. Dazu gibt es ja schon die Mietminderung von 100%.
Warum sucht Ihr Euch nicht einfach selbst etwas (günstiges)? Ihr müsst den Vorschlag des Vermieters ja nicht annehmen.
ZitatIch habe morgen einen Termin beim Mieterschutzbund, bei welchem ich eine Mitgliedschaft mit integrierter Rechtsberatung habe. Die bitte ich morgen darum, ihm einen Brief aufzusetzen
Nicht wundern, wenn Du für das Schreiben trotzdem nochmal bezahlen musst. Der MSB lässt sich sowas in der Regel separat vergüten.
Hallo,
normalerweise greift eine Kleinstreparaturklausel nur bei Instandsetzungsmaßnahmen an Gegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Das sollte bei einer Lüftungsklappe eigentlich nicht der Fall sein.
Aber: Von allein dürfte eine Abdeckung an einer Lüftungsklappe nicht kaputt gehen. Wie ist der Schaden denn entstanden?
Warum muss die Küche (samt Installationsgegenständen) erneuert werden, nur weil die Arbeitsplatte angebohrt wurde?
Ich würde den Vermieter mal fragen, ob er auch sein Auto verschrotten lässt, wenn die Zündkerze kaputt ist.
Der Rechnung würde ich schon widersprechen. Gar nicht zu reagieren halte ich nicht für sinnvoll. Wenn Du eine Rechtsschutz hast, kannst Du vielleicht auch mal mithilfe eines anwaltlichen Schreibens deinen Standpunkt klar machen.
Derjenige mit dem besseren Anwalt darf die Wohnung behalten.
Was soll man sonst dazu sagen? Beide sollen ausziehen, aber keiner will es.
Derart großzügige Vermieter sind selten. Da hast Du Glück gehabt.
ZitatAnscheinend hat sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Das wage ich zu bezweifeln.
ZitatEigenbedarf ok, aber ich gebe zu bedenken, dass es eine Genossenschaftswohnung ist, ich meine, da ist es etwas anders, Untermieter per Eigenbedarf zu kündigen (was nicht schwer ist, nur liegen die Eigentumsverhältnisse etwas anders... nur keine Formalfehler begehen)
unabhängig davon, dass die Antwort falsch ist, halte ich es nicht für notwendig auf einen fast 4 Wochen alten Beitrag zu antworten.
Zitat
Jedenfalls habe ich dann auch noch einmal dazu eine gepfefferte Mail an die Hausverwaltung geschrieben, worauf natürlich auch, völlig überraschend, nie eine Reaktion oder Antwort kam.
Nur so viel: Wer Wind säht, wird Sturm ernten.
ZitatDas heißt, die Hausverwaltung hat dem Mann tatsächlich 1 zu 1 meine Mail zu lesen gegeben!!!
Es kommt darauf an, wer in dieser E-Mail angesprochen wurde und ob der Hausmeister ein Angestellter der Verwaltung ist.
Ansonsten: Kommt eine Beschwerde über einen Hausmeister, ist es doch logisch, dass dieser darauf angesprochen wird.
Was ist eigentlich so schlimm daran, dass der Hausmeister von Eurem Anliegen erfahren hat?
ZitatVor längerem schrieb ich eine Beschwerde per Mail an unsere Hausverwaltung bezüglich der wöchentlichen Reinigungsarbeiten durch unseren Hausmeister. Dieser benutzt zur Straßenreinigung einen dieser verdammten lauten Laubbläser. In meiner Mail schrieb ich, dass der 2-Takt-Laubbläser sehr laut ist und ich dadurch nach meinen Nachtschichten jeden Dienstag mehrere Stunden auf Grund des Lärms nicht schlafen kann (trotz Ohropacks).
Solange die entsprechenden Ruhezeiten eingehalten werden, könnt ihr hier gar nichts machen. Das Problem in Mehrfamilienhäusern ist nun mal, dass jeder Mieter andere Arbeits- und Ruhezeiten hat. Allen Mietern kann man es nicht recht machen. Soll der Hausmeister nun andere Arbeitszeiten bekommen oder extra einen leiseren Bläser kaufen? Das ist doch realitätsfern.
Bei mir rattert auch wöchentlich der Hausmeister mit dem Rasenmäher am Haus vorbei. Den Lärm empfinde ich auch nicht als angenehm, weiß aber, dass er seine Arbeit machen muss.
Abschließend: Bevor ich gegen Hausverwaltung/Vermieter schimpfe und diesem entsprechende "böse" Schreiben zukommen lasse, würde ich mich erst einmal klären, ob ich mich im Recht befinde. Genau das bezweifle ich in Eurem Fall.
ZitatDann hat der Mann ja nun wahrscheinlich auch meine Mailadresse.
Das kann doch so nicht rechtens sein..?
Ich vergrößere deine (sorry) Paranoia mal noch ein bisschen: Der Hausmeister kennt sogar Eure Postanschrift, bzw. weiß wo Ihr wohnt. Da ist die Kenntnis einer E-Mail-Adresse tatsächlich so ein großes Problem? Sorry, aber das verstehe ich absolut nicht.
Hier scheint es nur um das gängige Mieterprinzip zu gehen: "Ich zahle Miete, also muss der Vermieter machen, was ich will".
ZitatSie hat mir gestern ein Schreiben geschickt, dass ich dafür verantwortlich bin und bezieht sich auf die Kleinreparaturklausel: Sie müssen Kleinreparaturen bis zur Höhe von 100 Euro selbst beheben.
Das kann gut sein. Was steht im Mietvertrag? Grundsätzlich könnte eine Reparatur der Armatur schon unter diese Klausel fallen.
ZitatIch habe rückwirkend 4%Miete gekürzt und möchte es weiterhin machen.
Zwei Dinge hierzu:
1. Rückwirkende Mietminderungen sind in solchen Fällen generell nicht möglich. Es kann nur für künftige Monate gemindert werden.
2. Eine defekte Armatur stellt meiner Meinung nach keinen minderungswürdigen Mangel dar. Dahingehend auch der Verweis auf @Kolinums Beitrag: Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
ZitatWas würdet ihr mir raten?
Den Mietvertrag auf eine Kleinstreparaturklausel prüfen und ggfs. den zu unrecht einbehaltenen Minderungsbetrag an den Vermieter zahlen.
Hallo,
Ausschlaggebend bei einer eventuellen Überbelegung ist nicht die Anzahl der Wohnräume, sondern vielmehr die Wohnfläche.
Als Faustregel gilt hier, dass jeder Person ca. 10m² zur Verfügung stehen müssen. Das ist bei Euch der Fall.
Zitatseit dem 08.01.15 habe ich eine Wohnung bezogen. Die Wohnung ist 64m² groß und hat zwei zimmer.( Wohnzimmer ca 30m²) in Dieser Wohnung Leben 3 Personen Meine Mutter, meine Freundin und ich.
Was heißt eigentlich "leben". Wer ist denn alles Hauptmieter? Nur Du oder auch die anderen?
Wenn er sich weigert, dann bleibt nur die Möglichkeit, seine Zustimmung zur Kündigung einzuklagen. Eine andere Option gibt es hier nicht.
Hallo,
es mag hart klingen, aber solange die Nutzung des Gartens nicht vertraglich geregelt ist, hast Du keinerlei Ansprüche auf eine Nutzung.
ZitatSo kam es das der Vermieter das Grundstück fremd mähen ließ auch mein Stück . Meine Heckenpflanzen wurden alle mit weg gemäht
Nicht Deine Heckenpflanzen, sondern des Vermieters Heckenpflanzen (und Wäschespinne, u.a.).
Alle Dinge, die Du fest mit dem Grundstück verbindest (Pflanzen, Bäume, Zäune und sonstige Gegenstände), werden ein fester Bestandteil des Grundstücks und gehen somit automatisch in das Eigentum des Vermieters über (vgl. § 94 BGB).
ZitatIch beziehe Hartz 4 und wollte nun zu einem Anwalt gehen
Die Mühe kannst Du dir sparen. Da der Anspruch auf Gartennutzung nirgends vertraglich geregelt ist, kannst Du dort nichts pflanzen, einbauen oder abstellen. Ein Gewohnheitsrecht sieht das Mietrecht auch nicht vor.
Die Vorgehensweise des Vermieters ist sicher nicht die feine englische Art, allerdings gibt es - rechtlich gesehen - nichts auszusetzen.
Hallo,
Zitatund zwar wohnen wir seit 4 jahren in Miete in einem Neubau im Keller
Kellerwohnung? Da läuten schon die Alarmglocken.
ZitatAber wir lüften schon fast täglich stoß, haben eine durschnittilsche Luftfeuchte von ca 55%
Die Luftfeuchte ist OK.
Zitat
Jetzt wollte ich fragen was man da den jetzt tun könnte? könnt ihr mir vielleicht helfen?
Du kannst einen Datenlogger aufstellen und über mehrere Wochen die Raumfeuchte und Temperaturen dokumentieren. Diese Daten lässt Du dem Vermieter zukommen (sofern sie ein Mieterverschulden ausschließen), und forderst ihn nachweislich zur Beseitigung des Mangels auf.
Kommt er dem nicht nach, kannst Du vielleicht die Miete mindern, bzw. den Schaden selbst beseitigen lassen (das wird schlimmstenfalls ein teurer Spaß). Das ist aber auch erst dann möglich, wenn Du einem Gutachter mehrere hundert EUR in den Rachen geworfen hast.
Ansonsten erscheint mir das unlogisch: Es gibt eine Luftfeuchte von nur 55%, aber trotzdem schimmelt es in den Schränken?
Bei einem baulichen Mangel sollte sich der Schimmel erst einmal an den Wänden breit machen, bevor er auf andere Sachen übergreift.
Merke Dir eins: Miete niemals eine Kellerwohnung an.
ZitatWenn der Vermieter dies dem Mieter nicht mitteilt, aber mehrfach in der Wohnung dieses Mieters kommt, um Mängel zu reparieren und sieht, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist, hat der Vermieter spätestens dann die Pflicht tätig zu werden und die Schönheitsreparaturen dem Mieter anzubieten?
Nein, muss er nicht. Die Obhutspflicht obliegt dem Mieter, so dass er eventuelle Mängel (auch Schönheitsreparaturen) an den Vermieter melden muss.
Ansonsten sind solche Geschichten während eines Mietverhältnisse praxisfern. Angenommen, der Mieter fordert mich auf, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, dann suche ich mir die Tapete/Farbe aus. Die wird dem Mieter dann sicher nicht gefallen.
Zitat
Nehmen wir an, der Mieter unterschreibt einen Mietvertrag mit der gültigen Schönheitsreparaturklausel, die wird später von BGH gekippt, wovon der Vermieter Kenntnis bekommt (sieht man z.B. am Verlauf der Mietverträge).
Hat de Vermieter dann eine Mitteilungspflicht an den Mieter, dass er diese nicht mehr selber durchführen muss?
Nein. Grundsätzlich sind auch BGH-Urteile immer Einzelfallbezogen und können nie pauschal auf alle Mietverträge übertragen werden.
ZitatNicht ganz korrekt.
Die Gebäudeversicherung zahlt keine Ersatzunterkunft (Zumindest nicht bei den von uns betreuten Häusern).
Das hängt sicher von der Versicherung ab. Unsere Versicherung trägt diese Kosten (gerade eben erst wieder gehabt).
Zitatwenn Wohnung nicht mehr bewohnbar, die Mehrkosten für einen evtl. längeren Arbeitsweg?
Eine Ersatzunterkunft - sofern nötig - zahlt die Gebäudeversicherung. Alternativ kann eine Mietminderung von 100% geltend gemacht werden und dann eine Ersatzunterkunft angemietet werden. Das mit dem Arbeitsweg kannst Du vergessen.
Wem gegenüber würdest Du diese Kosten geltend machen, wenn dein Eigenheim davon betroffen wäre? Nicht alles lässt sich von einer Versicherung regulieren.
Zitat-Arbeitszeiten für das in Sicherheit bringen von Gegenständen und Wasser beseitigen?
-Arbeitszeit für das räumen und umlagern der Gegenstände um zu sanieren?
-die Aufräumarbeiten danach?
Die von Dir geleisteten Arbeitsstunden kannst Du gegenüber dem Vermieter/der Versicherung geltend machen. Es gibt diverse Gerichte, die hier von einem Stundensatz von 10 €/h ansetzen.
ZitatDadurch das ich dafür Urlaubstage opfern muss, sollte mir da auch was zustehen oder?
Welche Versicherung sollte Dir Urlaubstage auszahlen?
Was heißt denn Sanierung? Handelt es sich um normale Instandsetzungsmaßnahmen oder um Modernisierungen mit anschließender Mieterhöhung?
Eine Instandsetzung unterliegt keinen festgelegten Ankündigungsfristen, diese müssen nur angemessen sein. Zu den Modernisierungen hat anitari alles geschrieben.
Wurde denn der Vermieter zwischendurch mal gefragt, wann es losgehen soll?
Zitatsoll ich selber habe aber daraufhin keine eindeutigen Gesetzesvorlagen etc gefunden daher möchte ich mal wissen was nun damit ist.
Was sagt denn Hausordnung oder Mietvertrag zu dem Thema? Ansonsten gibt es hier vereinzelte AG-Urteile, die aber - in deinem Fall - für die Tonne sind.
Dann soll der Bekannte einfach mit dem Jobcenter reden und es von dem Widerspruch informieren.
ZitatNatürlich kann aufgrund einer formell nicht wirksamen Nebenkostenabrechnung keine Erhöhung der NK Vorauszahlung verlangt werden.
Das ist so pauschal einfach falsch.
ZitatEr versucht sich, ihm nicht zustehende Leistungen, zu erschleichen und geltendes Recht auszuhebeln.
Warum? Über Vorauszahlungen wird der Vermieter abrechnen und muss zu viel erhaltene Vorauszahlungen zurückerstatten. Was hat das mit einer Erschleichung von Leistungen zu tun?
Wo liegt denn der formelle Fehler der Abrechnung? Würde eine Korrektur überhaupt etwas am Abrechnungsergebnis ändern?
den Mietvertrag hast Du unterzeichnet und nicht das Jobcenter. Dahingehend würde ich dort mal fragen, auf welcher vertraglichen Grundlage das Arbeitsamt irgendwelche Zahlungen anhebt.
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