Muss ich meine Mutter aus der Wohnung rauswerfen?

  • Hallo zusammen,

    seit dem 08.01.15 habe ich eine Wohnung bezogen. Die Wohnung ist 64m² groß und hat zwei zimmer.( Wohnzimmer ca 30m²) in Dieser Wohnung Leben 3 Personen Meine Mutter, meine Freundin und ich. seit dem 08.1.15 haben wir unsere Miete täglich gezahlt.

    Die Wohnung wurde an einem neuen Vermieter verkauft. Der neue Vermieter sagt jetzt das meine Wohnung mit 64m² und zwei zimmer zu klein ist und verlangt jetzt das ich meine Mutter zur einer frist rauswerfen soll.

    können die das einfach so verlangen?

  • Zitat

    seit dem 08.1.15 haben wir unsere Miete täglich gezahlt.

    Schon sehr ungewöhnlich. Miete wird normalerweise monatlich gezahlt.

    Frag den neuen Vermieter doch mal auf welche Rechtsgrundlage er seine Forderung stützt.

    64 m² sind 3 Personen nicht zu klein.

  • Hallo,

    Ausschlaggebend bei einer eventuellen Überbelegung ist nicht die Anzahl der Wohnräume, sondern vielmehr die Wohnfläche.
    Als Faustregel gilt hier, dass jeder Person ca. 10m² zur Verfügung stehen müssen. Das ist bei Euch der Fall.

    Zitat

    seit dem 08.01.15 habe ich eine Wohnung bezogen. Die Wohnung ist 64m² groß und hat zwei zimmer.( Wohnzimmer ca 30m²) in Dieser Wohnung Leben 3 Personen Meine Mutter, meine Freundin und ich.

    Was heißt eigentlich "leben". Wer ist denn alles Hauptmieter? Nur Du oder auch die anderen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    er kann verlangen was er will. Damit ist sein ist sein Verlangen aber nicht gleich rechtlich bindend.

    Du mußt deine Mutter aber nicht rausschmeißen, nur weil ihm die Wohnung für drei Personen zu klein ist.

    Gruss
    H H

  • Das ich nicht lache. Da werden noch ganz andere Menschenhaufen in Mietwohnungen zusammengepfercht.
    Eine rechtliche Handhabe dazu gibt es nicht. Ignorieren Sie das eindfach.

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