Nein, natürlich nicht, zumindest nicht dafür. Ein Teil kann für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten werden, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Der Vermieter muss hierüber aber informieren.
Beiträge von Leipziger82
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So stinkt die Dusche quasi ständig. Man kann klar erkennen, dass der Abfluss mit der Toilette verbunden ist und die Überreste immer in den Abfluss der Dusche wandern.
Was verstehe ich darunter, dass die Überreste in den Abfluss der Dusche wandern?
Wenn es aus der Dusche stinkt, dann ist das in der Regel der Fall, wenn die Abflussleitung oder der Syphon austrocknet. Wenn Du aber schreibst, dass Du eine Saugglocke verwenden musst und es zu einem Rückstand kommt, dann könnte das eine mangelhafte oder defekte Rohbelüftung sein. Ohne diese Belüftung kann das Abwasser nicht richtig abfließen.
Es hieß immer, wir würden das Klo verstopfen mit irgendwelchen Mitteln usw
Das muss euch der Vermieter nachweisen.
Wenn der Vermieter unkooperativ ist, dann hilft im Zweifel nur der Gang zu einem Anwalt.
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Das Lärmprotokoll ist schon einmal der richtige Schritt, allerdings solltest Du dir dann die Störung von anderen Hausbewohnern bestätigen lassen. Ansonsten steht hier Aussage gegen Aussage.
Jetzt habe ich bereits ein Zettel geschrieben an sie, dass sie doch bitte das Schreien unterlässt, aber sie meinte nur "das bin ich nicht", obwohl sie das ganz genau ist.
Warum sprichst Du sie nicht einfach mal persönlich darauf an?
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die Decke ist halt nur eine Trenndrecke da die Bude hier 1972 gebaut wurde
Was heißt denn "nur" eine Trenndecke? Wie ist denn die konkrete Beschaffenheit? Auch in den 70er Jahren gab es Vorschriften an Brand- und Schallschutz.
Bei einem Altbau mit Holzbalkendecken wäre es nicht ungewöhnlich, wenn man Trittgeräusche wahrnimmt, bei einem Neubau (ein Gebäude von 1972 ist rechtlich gesehen ein Neubau) ist das eher ungewöhnlich.
Es gibt mMn eine Zumutbarkeit von Dingen die man akzeptieren muss, und das sind Nebengeräusche, egal ob Kinder, Gespräche, Telefonate oder eben wie in meinem Fall ein gewisses maß an Geräuschen die entstehen wenn man durch die Wohnung geht.
Ja, durchaus, aber diese Dinge muss man aber nur in Kauf nehmen, wenn kein Mangel vorliegt. Das muss erst einmal geprüft werden.
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Der Vermieter hat immer nur einen Anspruch auf einen Zeitwert des Waschbeckens. Sie kann hier kein neues Waschbecken verlangen.
Wie hoch ist denn die Differenz zur Forderung des Vermieters?
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Die Miete kannst Du immer mindern, sobald der Mangel vorhanden ist. Ob der Vermieter sich um die Abstellung des Mangels bemüht, spielt da keine Rolle.
Ich würde hier Druck beim Vermieter aufbauen. Im Idealfall sollte hier ein Anwalt eingeschalten werden.
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Wie sieht es denn rechtlich aus durch die mündliche Absprache?
Es kommt darauf an...
Wenn nur gesagt, wurde, dass ihr zum 01.01. auszieht, heißt das ja nicht, dass das Mietverhältnis auch an diesem Tag endet. Man kann ja vorher ausziehen. In dem Fall endet das Mietverhältnis eben zum 31.01. und ihr könnt die Wohnung auch nutzen.
Gibt es hier aber eine Vereinbarung mit dem Vermieter, dass das Mietverhältnis vorzeitig am 01.01. endet und er einen Nachmieter bringt, dann sieht das anders aus.
Es kommt also auf den konkreten Inhalt der mündlichen Absprache an.
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Wenn der Vertrag erst über ein halbes Jahr ging, Du aber dort wohnen geblieben bist, dann redet man hier von einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses. Das kann auch mündlich erfolgen.
Was ist denn mit der ehemaligen Hauptmieterin passiert? Ist sie ausgezogen? Wer ist denn momentan der Hauptmieter der Wohnung?
Sie wohnt also offiziell dort noch.
Wenn sie offiziell dort wohnt und sie deine Untervermieterin ist, dann gib ihr die Kündigung für deinen Mietvertrag. Der Rest hat dich eigentlich nicht zu interessieren.
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Eine Kündigung ohne Grund ist unwirksam. Er müsste hier begründen, wer die Wohnung beziehen soll. Wenn der Eigenbedarf aber nicht vorgeschoben ist, dann wäre das nur eine Formalität.
Ich würde vorab mit dem Jobcenter darüber sprechen und vielleicht auch mit dem Vermieter wegen der fehlenden Begründung.
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Sie hat aktuell nur ihre Kündigung für die nächsten Tage angekündigt, aber wohl noch kein Schreiben zugestellt.
Für mich ein Grund, die aktuelle Wohnung nicht zu kündigen. Was, wenn die Mieterin gar nicht kündigt und es sich anders überlegt? Warum hat die Mieterin eine Frist von 6 Monaten? Die gesetzliche Frist beträgt immer 3 Monate.
ich möchte nur A) nicht riskieren ohne Wohnung dazustehen, weil wir kündigen und der Vermieter dann doch länger braucht (oder es sich komplett anders überlegt) und B) möchten wir nicht unnötig doppelt Miete zahlen, nur weil der Vermieter erst kurz vor knapp einen Termin und Vertrag festmachen kann/will.
Für mich gibt es auch nur Option A und B, wobei A bei mir auch rausfallen würde. Bleibt also nur B und das Thema doppelte Mietzahlung kommt leider häufig vor. Wenn ihr diese finanzielle Belastung nicht auf euch nehmen wollt, wird das im Zweifel ein anderer Mietinteressent tun. In den sauren Apfel werdet ihr dann beißen müssen.
Option A ist eigentlich nur ein Thema, wenn ihr in einer Region mit einem entspannten Wohnungsmarkt lebt und im Zweifel ganz schnell eine Alternative findet.
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Hallo,
Du hast das Recht zur Belegeinsicht, d.h. der Vermieter muss Dir den Grundsteuerbescheid vorlegen. Ich würde also der Abrechnung schriftlich widersprechend und dort gleich nach einem Termin zur Belegeinsicht fragen.
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Die Ankündigungsfrist kann sich deutlich reduzieren, wenn es sich um eine kleinere Maßnahme mit geringer Beeinträchtigung handelt, die auch nur zu einer geringen Mieterhöhung führt. Hier wäre ggfs. eine Frist von vielleicht 14 Tagen ausreichend.
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Ich streite mich nun seit 2 Monaten mit meiner Vermieterin, wer für die Reinigung zuständig ist.
Es heißt: Gemietet, wie gesehen. Wenn das Ganze nicht vor Vertragsunterzeichnung moniert und die vermieterseitige Reinigung vereinbart wurde, hast Du keinen Anspruch auf eine Reinigung.
Der nette Herr hat aber sofort kapituliert, da er sagt, wenn er die Heizkörper hier reinigt, ist meine Wohnung für 2 Wochen unbewohnbar!
Nö, das ist in der Regel schon an einem Tag erledigt: Heizkörper demontieren, reinigen und wieder montieren. Das Problem sehe ich eher in der Jahreszeit. Die Heizungen laufen alle und für die Demontage müsste die Anlage komplett außer Betrieb genommen werden.
Da stehen Kosten/Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.
Google hat hier ein paar nützliche Hinweise: Es gibt spezielle Heizkörperbürsten und auch ein Dampfreiniger kann helfen.
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Eine Untervermietung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Der § 553 BGB spricht ja explizit davon, dass das berechtige Interesse zur Untervermietung nach Unterzeichnung des Vertrags zustande kommen muss.
Ist die Absicht vor Vertragsunterzeichnung bekannt, hat der Mieter bereits per Gesetz keinen Anspruch auf eine Genehmigung zur Untervermietung.
Entsteht im Laufe des Mietverhältnisses das Interesse an einer Untervermietung, kann das der Vermieter ohne guten Grund nicht versagen
Aus meiner Sicht koennte das zu der absurden Situation fuehren, dass der hypothetische Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, weil er selbst nicht mehr in der Wohnung wohnen moechte
Das wäre keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung an Dritte im Sinne des § 540 BGB. Diese bedarf der Genehmigung des Vermieters.
Das wuerde dem Vermieter meines Wissens die Moeglichkeit einer fristlosen Kuendigung geben, was ja genau das ist, was der Mieter moechte.
Zum einen muss er nicht fristlos kündigen, zum anderen wird dem Vermieter durch die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis ein Schaden entstehen, den er Dir weiterbelastet. Diese Schadenersatzforderung dürfte dem Mietausfall bis Ende der Mindestmietdauer entsprechen.
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Mein Tipp: Sucht euch bitte schnellstmöglich einen Anwalt. Eine fristlose Kündigung ist in dem fall nur möglich, wenn das Mietverhältnis vorab mindestens einmal abgemahnt worden ist.
Nach ein paar Wochen, wurden wir informiert dass mein Freund nicht bei mir wohnen darf.
Mit welcher Begründung? Nach § 553 BGB kannst Du die Zustimmung zur Untervermietung verlangen, wenn es keinen guten Grund gibt, der dagegen spricht.
Die Hausverwaltung wurde am Anfang informiert dass er bei mir für eine kurze Zeit wohnen würde und wurde gefragt ob er Untermieter werden kann.
Habt ihr diese Anfrage noch als Nachweis da? Also eine E-Mail?
Wenn sie die Kündigung zurückziehen (best-case scenario), würden wir einen Antrag für mein Freund stellen um Nebenmieter zu werden und die Wohnung behalten zu können.
Im Idealfall muss die Kündigung nicht zurückgezogen werden, diese ist schlicht und einfach nicht wirksam. Zumindest erkenne ich anhand der Fragestellung nicht, dass es eine explizite Abmahnung gegeben hat.
Solange es keine Überbelegung der Wohnung gibt (scheidet aus, wenn die Wohnung mindestens ca. 25m² groß ist) und der Freund nicht ein verurteilter Straftäter ist oder als Mietnomade bekannt ist, gibt es für die Verwaltung keinen einzigen Grund, die Untervermietung abzulehnen. Wie gesagt, per Gesetz könnt ihr die Zustimmung einfordern.
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Ist das alles rechtens? Muss man einem Aufzugeinbau zustimmen obwohl niemand der Bewohner so etwas braucht und nur hohe Nebenkosten erzeugt?
Bei Modernisierungen wird in der Regel nie der Mieter gefragt, bzw. ist die Zustimmung auch gar nicht erforderlich. Es geht hier um die Gebrauchswerterhöhung des Gebäudes und der Wohnungen. Ob das nun der aktuelle Mieter braucht, ist da erst einmal unerheblich.
Es gibt eine Modernisierungsankündigung in Textform und der Mieter hat dann die Möglichkeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
und hat man unter bestimmten Umständen nicht ein Widerspruchsrecht?
Ja, gemäß § 555d BGB kannst Du der Maßnahme widersprechen, wenn diese eine Härte für dich darstellen würde. Hier gibt es aber ein großes "Aber": Die Modernisierung der Heizungen wird mit einer Neuinstallation im gesamten Haus verbunden sein, d.h. man kann deine Wohnung nicht einfach auslassen.
Ich habe große Existenzangst mein Heim zu verlieren da ich es mir modernisiert nicht mehr leisten kann.
die Angst kann man Dir vielleicht nehmen. Es werden teure Nachtspeicheröfen durch effiziente Wärmepumpen ersetzt. Hierdurch sparst Du massig Heizkosten.
Ich würde jetzt erst einmal abwarten, bis die konkrete Modernisierungsankündigung im Briefkasten liegt. Dann hast Du eine Info über den Umfang der Maßnahme und die voraussichtliche Mieterhöhung. Hast Du das Schreiben dann vor Dir liegen, sprich mit dem Vermieter über Lösungen.
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1. Können wir darauf bestehen, dass die Hausverwaltung auch das zweite Gerät austauscht, um die vorherige Funktion wieder komplett herzustellen?
Nach meiner Meinung nach ja. Der Vermieter hat den Ursprungszustand herzustellen, d.h. es muss eine zweite Anlage installiert werden. Hier könnte man auch damit argumentieren, dass man das Klingeln im unteren Teil der Wohnung nicht hört, wenn man sich oben befindet.
Können wir die Mieterhöhung für diese Modernisierung ablehnen? (Falls das zweite Gerät nicht getauscht wird). Die Mieterhöhung für das Moderniseren der Gegensprechanlage soll ca. 4 Euro/ Monat betragen
Jein, ich fürchte eher, dass die 4 € pro Anlage vorgesehen sind, d.h. der Betrag wird bei Euch dann eher noch steigen.
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Zunächst: An den Betriebskosten ändert sich nichts. Auch bei deinem Auszug zahlt sie anteilig für ihre Wohnung und nicht auch für deine.
Jetzt hat das Jobcenter 2 Monate hintereinander meine Miete nicht bezahlt, dass hat mein Vater zum Anlass genommen um Mir die Wohnung Fristlos zu kündigen.
Da er die Kündigung aber mir persönlich und ohne zeugen und ohne Unterschrift übergeben hat ist sie eigentlich nicht rechtskräftig soweit ich weiß.Der Rückstand ist mittlerweile beglichen? Ansonsten könnte der Vermieter ja jederzeit eine korrekte Kündigung zustellen.
Ansonsten sind Eure Mietverträge - sofern diese für die von euch bewohnten Wohnungen abgeschlossen wurden - weiterhin wirksam und können ohne weiteres nicht gekündigt werden. Hier wäre nur ein Eigenbedarf möglich. Eine Kündigung wegen Verkaufs funktioniert nicht, allerdings kann man davon ausgehen, dass nach einem erfolgten Verkauf eine Kündigung vom neuen Eigentümer kommen wird.
Ich sehe hier nur ein Problem: Wenn es zu einer Eigenbedarfskündigung kommen sollte, dann braucht ihr eine neue Wohnung und die wird mit Sicherheit auch kleiner sein, als die jetzige. Stichwort: Angemessenheit.
Wie es aussieht, will der Vater auf jeden Fall verkaufen. Solange der künftige Eigentümer nicht gerade als Kapitalanlage kaufen will, müsst ihr davon ausgehen, irgendwann dort ausziehen zu müssen.
Da würde ich das Angebot des Vaters nochmal überdenken. Überdenken würde ich auch das persönliche Gespräch mit dem Vater. Ich weiß nicht, ob man Dinge innerhalb einer Familie mit einem Anwalt klären muss.
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Was steht denn bezgl. der Kündigung in dem separaten Stellplatzmietvertrag geschrieben?
Ansonsten gehören die Verträge für mich schon zusammen, solange der Stellplatzvertrag keine separate Kündigungsmöglichkeit aufweist.
Darf ich den Stellplatz dann kündigen wenn mir eine Untervermietung verweigert wird?
Das würde ich im E-Fall mit einem Anwalt besprechen. Diese Verweigerung löst ja die Verbindung Wohnungs- & Stellplatzvertrag nicht auf.
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