Mündliche Vereinbarungen für früheren Auszug jetzt nicht mehr möglich - Doppelbelegung

  • Guten Morgen zusammen,


    etwas schwierige Situation:

    Wir haben offiziell zum 31.01 gekündigt - soweit auch gar keine Probleme.
    mit unserem Vermieter hatten wir mündlich vereinbart, dass wir zum 01.01 ausziehen werden.


    Nun können wir das aufgrund persönlicher Probleme nicht schaffen und würden gerne erst am 31.01 ausziehen.
    Der Vermieter hat die Wohnung nun aber schon ab dem 01.01 vermietet.
    Die Nachmieter wollen/können nicht später einziehen- das wurde schon angefragt.


    Wie hatten immer ein guten Verhältnis zu unserem Vermieter und wollen das auch nicht riskieren- wir können aber auch nicht früher aus der Wohnung raus.


    Hatte hier schonmal jemand die Situation?
    Wie sieht es denn rechtlich aus durch die mündliche Absprache?


    herzlichen Dank für die Hilfe


    VG

    Jessi

    • Hilfreichste Antwort

    Wie sieht es denn rechtlich aus durch die mündliche Absprache?

    Es kommt darauf an...

    Wenn nur gesagt, wurde, dass ihr zum 01.01. auszieht, heißt das ja nicht, dass das Mietverhältnis auch an diesem Tag endet. Man kann ja vorher ausziehen. In dem Fall endet das Mietverhältnis eben zum 31.01. und ihr könnt die Wohnung auch nutzen.

    Gibt es hier aber eine Vereinbarung mit dem Vermieter, dass das Mietverhältnis vorzeitig am 01.01. endet und er einen Nachmieter bringt, dann sieht das anders aus.

    Es kommt also auf den konkreten Inhalt der mündlichen Absprache an.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,


    danke -

    er hatte nur gesagt, er versucht einen Nachmieter für den 01.01 zu finden.


    wir wussten nicht, dass er einen gefunden hat….


    das kam so nebenbei raus

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