Lärmbelästigung durch Trittgeräusche

  • Guten Tag in die Runde, eine Kurze frage zur Lärmbelästigung. Ich wohne in der Dachgeschosswohnung im Altbau von 1972, wovon ich der Eigentümer bin, und unter mir wohnt eine Person zur Miete. Obwohl ich Eigentümer bin oder er Mieter tut juristisch hier so weit ich weiß aber nichts zur Sache. Es geht um folgenden Fall. Ich hatte in der Vergangenheit ein paar mal über Zimmerlautsterke die 5.1 Anlage an, die Zeiten sind aber vorbei, darum geht es nicht. Das ich da nicht zu laut sein darf versteht sich von selber.

    Zum Fall: Der Herr unter mir fühlt sich durch zu Laute Geräusche beim gehen belästigt. Sowohl in Hallen Schuhen als auch in Socken, die Decke ist halt nur eine Trenndrecke da die Bude hier 1972 gebaut wurde, und die DG Wohnung 1992 ausgebaut wurde. Das hallt etwas durch, das ist mir klar, ich mache hier aber keinen Sport oder irgend welche Seilspring oder Sportübungen. Ich bin oft bis 3 Uhr vor dem PC wegen einer intern. beruflichen Weiterbildung, und in den Pausen nach 2-3 Stunden sitzen, vertrete ich mir etwas die Beine. Und ehrlich gesagt, ich habe kein Lust dazu vor die Tür zu gehen. Es gibt mMn eine Zumutbarkeit von Dingen die man akzeptieren muss, und das sind Nebengeräusche, egal ob Kinder, Gespräche, Telefonate oder eben wie in meinem Fall ein gewisses maß an Geräuschen die entstehen wenn man durch die Wohnung geht.

  • die Decke ist halt nur eine Trenndrecke da die Bude hier 1972 gebaut wurde

    Was heißt denn "nur" eine Trenndecke? Wie ist denn die konkrete Beschaffenheit? Auch in den 70er Jahren gab es Vorschriften an Brand- und Schallschutz.

    Bei einem Altbau mit Holzbalkendecken wäre es nicht ungewöhnlich, wenn man Trittgeräusche wahrnimmt, bei einem Neubau (ein Gebäude von 1972 ist rechtlich gesehen ein Neubau) ist das eher ungewöhnlich.

    Es gibt mMn eine Zumutbarkeit von Dingen die man akzeptieren muss, und das sind Nebengeräusche, egal ob Kinder, Gespräche, Telefonate oder eben wie in meinem Fall ein gewisses maß an Geräuschen die entstehen wenn man durch die Wohnung geht.

    Ja, durchaus, aber diese Dinge muss man aber nur in Kauf nehmen, wenn kein Mangel vorliegt. Das muss erst einmal geprüft werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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