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Brauche ich für die Schäden die an meinem Eigentum entstanden sind wirklich eine Hausratversicherung, oder muss das die HP-Versicherung von meinem Vermieter bezahlen?
Die Haftpflicht des Vermieters greift nur, wenn er den Schaden direkt verursacht hat. Hierbei handelt es sich aber um einen klassischen Verschleiß, da der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Zustand derartiger Installationsgegenstände regelmäßig zu überprüfen.
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Dass eine HR-Versicherung mir den Neuwert bezahlen würde ist mir klar, nur leider besitze ich keine HRV.
Das mag jetzt hart klingen, aber das ist dein persönliches Pech. Vielleicht siehst Du es jetzt ein, eine Hausratversicherung abzuschließen, die dich ca. 3,00 EUR im Monat kostet.
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Oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst Du falsch. Das ist ein klassischer Fall für eine Hausratversicherung.
Aber es kommt noch härter:
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Ich war 1 Woche im Urlaub.
Als ich nach Hause kam, staunte ich nicht schlecht als es von meiner Schlafzimmerdecke tropfte.
Hier erkenne ich einen klassischen Verstoß gegen deine Obhutspflicht, d.h. der Schaden wäre vermutlich gar nicht so groß ausgefallen, wenn Du die Wohnung nicht eine Woche unbeaufsichtigt gelassen hättest. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich knallhart, so dass der Vermieter, bzw. dessen Gebäudeversicherung ggfs. auch einen Schadenersatzanspruch gegenüber Dir hat.
Lass mich raten: Du hast auch keine Haftpflichtversicherung?
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Kein Warmwasser seit 5 Tagen
Keine Heizung seit 5 Tagen
Kein Schlafzimmer seit 5 Tagen
Jetzt wird dann warscheinlich ein Bautrockner aufgestellt, sodass ich den Raum wieder nicht nutzen kann, ganz zu Schweigen wenn dann der Raum renoviert wird.
Das würde ich mit dem Vermieter besprechen. Ein Anspruch auf Mietminderung sollte bestehen (außer Heizung), über die Höhe kann aus der Ferne keine Aussage getroffen werden.
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Alleine die Arbeit die ich jetzt habe, alles ausräumen, zerlegen
Eigenleistungen können gegenüber der Gebäudeversicherung geltend gemacht werden, sofern diese protokolliert worden sind.
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Ich finde ich habe mich an alles gehalten.
Finde ich nicht. Insbesondere der Verstoß gegen die Aufsichts-/Obhutspflicht der Wohnung könnte sich als gravierend für dich erweisen.