Listenhund / "Kampfhund"

  • Hallo zusammen!

    Wir wollen uns eine tolle American Staffordshire Dame aus dem Tierheim zu uns holen, gehen seit einigen Wochen mit ihr Gassi und sind hin und weg von dem Mädchen.
    Zu Beginn haben wir uns das OK unseres Vermieters eingeholt (mündlich). Eine Woche später haben wir eine Genehmigung selbst formuliert (schriftlich) und ihn gebeten diese zu unterschreiben, da das Tierheim dies auch schriftlich braucht und zudem unser Mietvertrag die Genehmigung des Vermieters voraussetzt.
    Er hat die Genehmigung auch unterschrieben.

    Um es abzukürzen, seinerseits entstehen nun nachträglich doch Bedenken und ich mache mir Sorgen, dass er die Genehmigung zurückziehen möchte, u.a. möchte er den Hund kennenlernen und sagt die Genehmigung sei nun unter Vorbehalt.

    Ist der Widerruf einfach so möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

    (Rechtlich sicher nicht relevant aber zu erwähnen: Sie hat den Wesenstest bestanden, ist völlig lieb und gut erzogen.)

    LG

  • Hallo FrauGold,

    wenn der Vermieter geltend machen kann, er haette nicht gewusst, dass das ein Listenhund ist, kann er die Erklaerung recht problemlos widerrufen. Wenn er das wusste, ist eine vorbehaltlose Erklaerung erst einmal gueltig.

    Aber: Es genuegt bereits eine einzige Beschwerde eines Nachbarn, um die Genehmigung widerrufen zu koennen. Und bei Listenhunden haben nunmal viele Leute Aengste/Bedenken, egal ob nun gerechtfertigt oder nicht.

    cu
    Guenni

  • Lieben Dank! In der Genehmigung ist die Rasse des Hundes explizit genannt, somit wusste der Vermieter darüber Bescheid. Wir haben uns auch darüber unterhalten dass sie ein Listenhund ist und er sagte es sei ja nur wichtig, dass sie lieb ist.

    Also wenn er sie kennenlernt und dann meint, der Hund sei ihm nicht sympathisch reicht das nicht aus?
    Das beruhigt mich etwas.

  • Das wäre subjektiv, also m.E. unerheblich.

    Anders würde das aussehen, wenn die Nachbarn ein Problem damit haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!