ZitatAls Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%
Das wage ich zu bezweifeln. Auch der Vermieter zahlt 7% Umsatzsteuer.
ZitatAls Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%
Das wage ich zu bezweifeln. Auch der Vermieter zahlt 7% Umsatzsteuer.
ZitatFrage1: wieviel % der Terrassenfläche können als Wohnfläche angerechnet werden?
Nach § 4 Wohnflächenverordnung können 25-50% der Fläche angerechnet werden.
ZitatIst diese Freifläche nicht ebenfalls als Terrasse in der Nebenkostenberechnung zu berücksichtigen?
Wenn es sich tatsächlich um eine Terrasse handelt und nicht um einen Garten, dann wäre diese Fläche anzugeben.
ZitatABER es kann nicht sein das Miter alles hinnehmen müssen was sowas kostet, zumindest ist das meine Meinung, denn irgendwann kommen kosten über tausend oder übertrieben gesagt tausende und wir müssen uns damit zufriedengeben weil es im Vetrag geregelt ist?
Jeder Vermieter ist verpflichtet, dass Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten, d.h. die Kosten dürfen nicht unangemessen hoch sein.
Kannst Du nachweisen, dass es ein Unternehmen gibt, die diese Prüfung für einen Bruchteil der Kosten erledigen kann, teile dies samt Angebot dem Vermieter mit.
Zitatvon den Testheinis die ganze 5 Minuten da waren
Du kannst dich gern mal schlau machen, wie diese Prüfung generell abläuft. Die Prüfer bei Dir haben in erster Linie nur eine Wasserprobe genommen. Diese wird dann in einem Labor ausgewertet. Die gesamte Legionellenprüfung ist demnach nicht in 5 Minuten erledigt.
Wenn ein neuer Vertrag mit den verbleibenden Mietern abgeschlossen wird, muss der alte Vertrag von allen drei Mietern gekündigt werden.
Hallo,
ZitatIch hoffe ihr könnt Licht ins dunkel bringen und mir sagen ob die Vermieter das überhaupt dürfen?
Wenn es vertraglich vereinbart ist, dann darf der Vermieter das. Hier reicht schon ein vertraglicher Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung (ggfs. Kosten der Wasserversorgung).
ZitatDer Vermieter hat sie doch nicht alle
Hast Du gewusst, dass dies eine politische Vorgabe ist? Nach Trinkwasserverordnung ist der Vermieter verpflichtet, diese Untersuchung zu beauftragen.
ZitatWir haben also 528,-€ innerhalb von zwei Jahren gezahlt, das sind im Monat ganze 22,-€ die wir einfach mal so berappen sollen
Ihr habt das Recht zur Belegeinsicht und könnt die Rechnungen der Legionellenuntersuchung prüfen.
Zitatich bin echt am verzweifeln wieso es anscheinend KEINE Regelung für sowas wiedermal gibt.
Doch, es gibt eine gesetzliche Regelung und einen Mietvertrag.
Hallo,
Zitat
Darf der Vermieter die zusätzlichen Kosten die durch die Reparatur entstehen auf den Mieter abwälzen?
Nein, darf er nicht. Reparaturen hat der Vermieter zu zahlen, da ihm die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB obliegt.
Betriebskosten (nicht Nebenkosten) dürfen nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn diese Maßnahmen wiederkehrend erfolgen (ist bei einer Reparatur nicht der Fall) und wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
ZitatHier auf Sylt ist es auch nicht so preiswert das wir mit unserem großen Hund so einfach für drei Tage Hotel bezahlen könnten, denn die wollen ja spätestens beim Auschecken ein ausgeglichenes Kundenkonto...
Wenn die Wohnung aufgrund von Instandsetzungsmaßnahmen nicht nutzbar ist, hat Euch der Vermieter eine Ersatzunterkunft zu stellen.
Alternativ ist für den Zeitraum der Maßnahme keine Miete zu zahlen.
ZitatFrage in die Runde: Wir wäre es denn zunächst mit einem Zeitmietvertrag und dann mit einem normalen MV?
Auch der Zeitmietvertrag, bzw. die Befristung nach § 575 BGB muss begründet werden. Da der Befristungsgrund nicht gegeben ist, fällt die Möglichkeit auch weg.
Wegen einer Renovierung darf der Vermieter prinzipiell gar nicht kündigen. Grundsätzlich gibt es hier aber auch verschiedenste Möglichkeiten, einen Vorteil für Euch zu verhandeln. Das könnte ja auch ein Verzicht auf Mieterhöhungen für X-Jahre sein.
ZitatHier sollten doch die Chancen sehr gut sein, dass ein Richter im E-Fall (?) die Individualvereinbarung anerkennt
In die Köpfe diverser AG-Richter kann man nie schauen. Aber wie sagt man so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
ZitatEine grundlose Kündigung von Seiten des Vermieters ist doch grundsätzlich nicht möglich.
Doch, aber halt nicht formularmietvertraglich, weil dann der § 307 BGB greift.
Zitat
Wäre das rechtswirksam und für den Vermieter wasserdicht?
Das muss im E-Fall ein Richter entscheiden.
Im Übrigen wäre es in einer Individualvereinbarung immer sinnvoll, wenn der Mieter hiervon auch einen Vorteil hat. In dem Fall könnte ein Richter meinen, die Individualvereinbarung wäre unzulässig, da vom Vermieter verlangt.
Vielleicht kann Euch der Vermieter auch entgegenkommen? Beispielsweise ein Verzicht des Vermieters auf eine Eigenbedarfskündigung für X-Jahre?
Warum so kompliziert?
In eurem Fall bietet sich ein Kündigungsausschluss für 1 Jahr ideal an.
Nein, der bietet sich hier nicht an. Es geht dem Fragesteller ja darum, dass die Vermieter sich nach einem Jahr entscheiden können, ob sie das Mietverhältnis weiterführen oder aufheben.
Allein durch einen Kündigungsausschluss können die Vermieter ja nicht grundlos kündigen.
ZitatAlso nicht drei, vier oder mehr Wohnungen. So verstehe ich das.
Das heißt, der Paragraph bringt uns nix
Nein, der Vermieter kann hier nicht erleichtert kündigen. Das geht nur in einem Zweifamilienhaus.
ZitatUnd das heißt, wir müssen wohl doch so eine individuelle Vereinbarung treffen.
Wobei das schon etwas ominös klingt. Handschriftlich? Anderes Datum als der Mietvertrag?
Die Rechtsprechung stellt gewisse Anforderungen nach Individualvereinbarungen. Diese dürfen halt nicht "formularmäßig" sein (sonst greift §§ 305 ff BGB), so dass diese im Idealfall handschriftlich sein sollten. Es muss eine eindeutige Abtrennung (also vielleicht auch zeitlich) zum Formularmietvertrag gegeben sein, sonst wird ein Richter dies als (unwirksamen) Teil eines Mietvertrages werten.
Zitat"Der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Beeinträchtigung der Wohnqualität der Vermieter und/oder der anderen Hausbewohner durch [uns] vorliegt, und zwar über das nach dem Allgemeinverständnis normale Maß hinaus. Der Vermieter hat den Mieter jedoch 2 mal schriftlich zu verwarnen, bevor er die Kündigung ausspricht."
Diese Vereinbarung ist wenig zielführend. Wenn Ihr Euch nicht benehmt, kann der Vermieter auch außerordentlich nach §§ 543, 569 BGB kündigen.
Nur meine Meinung dazu: Ich würde so eine Vereinbarung als Mieter nur unterzeichnen, wenn ich 1000%iges Vertrauen zu dem Vermieter hätte (also nie). Es besteht für Euch immer die Gefahr, dass der Vermieter einfach keinen "Bock" mehr auf Euch hat und Ihr nach einem Jahr wieder auf der Straße steht.
ZitatDie zwei Jungs haben von den 5 Schlüssel die sie bekommen haben 3(!!) verbaselt und nun habe ich keinen Schlüssel.
Kein einziger WG-Bewohner hat eine Haftpflichtversicherung, die einen Schlüsselverlust abdeckt? Irgendwann wird sich die WG sicher auflösen und dann muss das Schloss gewechselt werden.
ZitatDie geringere Problem ist das einer der beiden unfassbar Faul ist. Wir teilen die Wohnung quasi so, als wäre ich ein normaler WG-Mitbewohner, heißt Bad, Küche und sonstige Räume. Hat jemand eine Idee wie ich ihn zur Haushaltsreinigung motivieren kann? Evtl. einen Hausordnung erstellen und von allen unterschreiben lassen?
Das sind die üblichen WG-Probleme. Wenn jemand kein Bock hat die Wohnung zu putzen, dann ändert auch ein notariell beglaubigter Putzplan daran nichts.
ZitatEine Zwangslüftung besteht nun mal aus einem Loch in der Wand.
Am besten noch direkt neben der Heizung ![]()
Ich persönlich finde so etwas "russisch". Dann verbaue ich lieber ein paar Regel-Air-Elemente an den Fenstern.
Letztendlich muss erst einmal festgestellt werden, inwiefern so eine Zwangsentlüftung überhaupt notwendig ist. Letztendlich ist das nur der Fall, wenn die Außenfassade gut gedämmt und die Fenster alle komplett dicht sind.
ZitatDer Vermieter hat verboten, das zu verschließen. Wir dürfen auch nichts vor das Loch stellen, damit ständig Luft reinkommen kann.
Unsinn! Das kann niemand verlangen. Ich empfehle einen Gang zum Fachanwalt, der Eurem Vermieter mal einen netten Brief zukommen lassen soll. Im Winter heizt Ihr euch dann sprichwörtlich zu Tode.
ZitatIst das sinnvoll und wir müssen uns daran halten?
Ja und nein.
Grundsätzlich ist es niemals sinnvoll, Räume auskühlen zu lassen. Hierdurch wird die Entstehung von Schimmel gefördert.
Er kann Euch aber nicht zwingen zu heizen. Sollte aber Schimmel durch das Nichtbeheizen entstehen, haftet Ihr dafür.
ZitatSind wir verpflichtet, den Türhaken zu entfernen?
Nein. Wenn hierdurch der Dichtungsgummi tatsächlich kaputt geht, müsst Ihr bei Auszug lediglich einen neuen Dichtungsgummi bezahlen.
Da bekommt der Begriff Zwangsbelüftung eine völlig neue Bedeutung...
ZitatMan kann es nicht verschließen.
Natürlich könnt Ihr das. Bastelt einen Stopfen und verschließt das Loch.
Was passiert eigentlich bei Regen? Dann müsste das Regenwasser doch durch das Loch in die Küche laufen, oder?
ZitatUnd die Jacken ziehen die Tür nach unten.
Aber nur, wenn Ihr Bleijacken tragt.
ZitatUnd wenn man genau hinschaut, sieht man, dass der Boden wellig ist und eben an der Stelle, wo es schleift, nach oben steht.
Das würde ich dem Vermieter jetzt schriftlich (EW-Einschreiben) mitteilen und hier Beseitigung des Mangels fordern.
Ich schreibe mir seit der letzten Stromrechnung jeden Monat den Zählerstand auf, da ich glaube, dass irgendwo Kriechstrom fließt...und der Verbrauch war jetzt im Oktober genau 100 kWh höher als letzten Monat...
Eine handschriftliche Notiz über einen von Dir abgelesenen Zählerstand ist im Zweifel vermutlich wenig wert, wenn es keinen Zeugen gibt. Theoretisch kann man ja alles mögliche auf einen Zettel schreiben.
Du kannst die Forderung sicher gegenüber dem Vermieter geltend machen, aber im Zweifel bleibst Du auf den Kosten sitzen.
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