Vollkommen überhöhte Legionellen-Tests, ihr seid meine letzte Hoffnung

  • Hallo an alle Mieter,

    ich wohne seit zwei Jahren in einem 4-Parteien-Haus in München, der Legionellen-Test wurde kurz nach unseren Einzug gemacht, dann kam die Rechnung abzüglich der Kostenumlegung vom Vormieter, ganze 378,-€ sollten wir plechen.

    Der Vermieter hat sie doch nicht alle, wir zahlten weil wir einfach keinen ärger wollten und uns KEINER sagen konnte ob es eine:

    - Höchstgrenze gibt was es maximal kosten bzw. was man auf den Mieter umlegen darf.

    Jetzt kam die Jahresabrechnung, und ja wie ichs schon kenne war wieder ein Legionellen-Test dabei von schlappen 150.-€ weil sie damals wohl welche gefunden haben, also war diese "kleine" Summe als weitere Prüfung ob noch welche vorhanden sind.

    Wir haben also 528,-€ innerhalb von zwei Jahren gezahlt, das sind im Monat ganze 22,-€ die wir einfach mal so berappen sollen,ich bin echt am verzweifeln wieso es anscheinend KEINE Regelung für sowas wiedermal gibt.

    Ich hoffe ihr könnt Licht ins dunkel bringen und mir sagen ob die Vermieter das überhaupt dürfen?

    Beste Grüße

    Florian

  • Hallo,

    Zitat

    Ich hoffe ihr könnt Licht ins dunkel bringen und mir sagen ob die Vermieter das überhaupt dürfen?

    Wenn es vertraglich vereinbart ist, dann darf der Vermieter das. Hier reicht schon ein vertraglicher Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung (ggfs. Kosten der Wasserversorgung).

    Zitat

    Der Vermieter hat sie doch nicht alle

    Hast Du gewusst, dass dies eine politische Vorgabe ist? Nach Trinkwasserverordnung ist der Vermieter verpflichtet, diese Untersuchung zu beauftragen.

    Zitat

    Wir haben also 528,-€ innerhalb von zwei Jahren gezahlt, das sind im Monat ganze 22,-€ die wir einfach mal so berappen sollen

    Ihr habt das Recht zur Belegeinsicht und könnt die Rechnungen der Legionellenuntersuchung prüfen.

    Zitat

    ich bin echt am verzweifeln wieso es anscheinend KEINE Regelung für sowas wiedermal gibt.

    Doch, es gibt eine gesetzliche Regelung und einen Mietvertrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi,

    danke für die schnelle Antwort, mir ist klar und ich wusste es das die Tests seit, glaub ich 2013 Pflicht sind und das der Vermieter auch die Kosten umlegen darf auf die Mieter ABER es kann nicht sein das Miter alles hinnehmen müssen was sowas kostet, zumindest ist das meine Meinung, denn irgendwann kommen kosten über tausend oder übertrieben gesagt tausende und wir müssen uns damit zufriedengeben weil es im Vetrag geregelt ist? - das darf und kann doch nicht sein oder ? Es muss doch geregelt sein wieviel sowas maximal kosten darf auch allein schon wegen den Rechnungen von den Testheinis die ganze 5 Minuten da waren

    Gruß

  • Hallo dersauer,

    dass Du sauer bist, kann man schon an Deiner Ausdrucksweise erkennen (würde mir evtl. ähnlich gehen...).

    "mir ist klar und ich wusste es das die Tests seit, glaub ich 2013 Pflicht sind und das der Vermieter auch die Kosten umlegen darf auf die Mieter"
    - So isses.

    "ABER es kann nicht sein das Miter alles hinnehmen müssen was sowas kostet, zumindest ist das meine Meinung,"
    - ... welche hier eigentlich nicht interessiert.

    "irgendwann kommen kosten über tausend oder übertrieben gesagt tausende und wir müssen uns damit zufriedengeben weil es im Vetrag geregelt ist? - das darf und kann doch nicht sein oder ?"
    - Es kann aber sein, dass der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist und Dir Einsicht in die der BK-Abrechnung zugrunde liegenden Originalunterlagen gewähren muss.

  • Zitat

    ABER es kann nicht sein das Miter alles hinnehmen müssen was sowas kostet, zumindest ist das meine Meinung, denn irgendwann kommen kosten über tausend oder übertrieben gesagt tausende und wir müssen uns damit zufriedengeben weil es im Vetrag geregelt ist?

    Jeder Vermieter ist verpflichtet, dass Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten, d.h. die Kosten dürfen nicht unangemessen hoch sein.
    Kannst Du nachweisen, dass es ein Unternehmen gibt, die diese Prüfung für einen Bruchteil der Kosten erledigen kann, teile dies samt Angebot dem Vermieter mit.

    Zitat

    von den Testheinis die ganze 5 Minuten da waren

    Du kannst dich gern mal schlau machen, wie diese Prüfung generell abläuft. Die Prüfer bei Dir haben in erster Linie nur eine Wasserprobe genommen. Diese wird dann in einem Labor ausgewertet. Die gesamte Legionellenprüfung ist demnach nicht in 5 Minuten erledigt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi,

    danke für die schnelle Antwort, mir ist klar und ich wusste es das die Tests seit, glaub ich 2013 Pflicht sind und das der Vermieter auch die Kosten umlegen darf auf die Mieter ABER es kann nicht sein das Miter alles hinnehmen müssen was sowas kostet, zumindest ist das meine Meinung, denn irgendwann kommen kosten über tausend oder übertrieben gesagt tausende und wir müssen uns damit zufriedengeben weil es im Vetrag geregelt ist? - das darf und kann doch nicht sein oder ? Es muss doch geregelt sein wieviel sowas maximal kosten darf auch allein schon wegen den Rechnungen von den Testheinis die ganze 5 Minuten da waren

    Gruß

    Hallo,

    meine Mitschreiber habe ja schon vieles aufgeklärt, doch möchte ich noch einiges hinzufügen.

    Diese Prüfungen werden solange erfolgen, bis die Verseuchung der Legionellen nicht mehr nachweisbar sind, das sind amtlich geforderte Nachprüfungen.

    Hier kann der Mieter aber einiges dazu tun, einfache Sache, vor dem Prüfungstermin an alles Wasserhähnen und Duschköpfen das heisse Wasser ca. 5 Minuten laufen lassen, das vermindert den Grad der vorhandenen Legionellen erheblich.

    An allen Wasserhähnen die Diffusoren austauschen bringt nochmal einiges, das kostet nicht viel und hat eine erhebliche Wirkung.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich würde auf jeden Fall mal die Rechnung prüfen. Vielleicht hat ja der Vermieter "aus Versehen" die Kosten der Installation von Probeentnahmehähnen oder ähnliches mit umgelegt.

    Für ein 4 Parteienhaus scheinen mir die Kosten recht hoch.

  • Hallo,

    die Legionellenuntersuchung haben die Ablesefirmen an sich gerissen und jetzt kassieren sie richtig ab. Ich hoffe das Kartellamt schaut sich das auch mal an.

    Bei mir sind für die Untersuchung auch 350 Euro fällig gewesen. Für eine lausige Probenahme und die Untersuchung.

    Wobei ich denke, dass lediglich die vorgeschriebene Untersuchung alle 3 Jahre umlagefähig ist. Zusätzliche Untersuchungen aufgrund eines Befundes sind sicher nicht mehr Angelegenheit des Mieters, sondern im Rahmen einer Mangelbeseitigung erforderlich.

    Gruß
    H H

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