Erhöhung der Nebenkosten durch Ersatzboiler

  • Hallo,

    wir haben seit Februar starke Probleme mit dem Warmwasser in unserer Wohnung. Die Vermieter wohnen mit im Haus und wussten deshalb von Anfang an von dem Problem und sicherten uns zu, dass sie sich um die Reparatur schnellst möglich kümmern würden. Leider geschah sehr lange Zeit nichts - bis September. Ende September hatten wir dann plötzlich ohne Ankündigung eine Woche lang kein Wasser mehr, was mit der Reparatur begründet wurde. Da wir normaler Weise ein recht gutes Verhältnis mit unseren Vermietern haben und dieses auch bei behalten möchten, haben wir darauf verzichtet die Miete zu mindern oder uns zu beschweren.
    Seit Mitte Oktober geht das Warmwasser wieder nach dem ein Ersatz-Elektroboiler angeschlossen wurde. Nun kam die Nachricht, dass die Kosten die durch den Elektroboiler zusätzlich anfallen auf die Nebenkosten addiert werden. Gleichzeitig kamen seit circa 2 Wochen keine Handwerker mehr.

    Darf der Vermieter die zusätzlichen Kosten die durch die Reparatur entstehen auf den Mieter abwälzen? Und ist er dann gleichzeitig dazu verpflichtet die anfallenden zusätzlichen Kosten so gering wie möglich zu halten (Sprich: Muss er dafür sorgen, dass die Reparatur zeitnah stattfindet)?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!

  • Hallo,

    Zitat


    Darf der Vermieter die zusätzlichen Kosten die durch die Reparatur entstehen auf den Mieter abwälzen?

    Nein, darf er nicht. Reparaturen hat der Vermieter zu zahlen, da ihm die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB obliegt.

    Betriebskosten (nicht Nebenkosten) dürfen nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn diese Maßnahmen wiederkehrend erfolgen (ist bei einer Reparatur nicht der Fall) und wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Seit Mitte Oktober geht das Warmwasser wieder nach dem ein Ersatz-Elektroboiler angeschlossen wurde. Nun kam die Nachricht, dass die Kosten die durch den Elektroboiler zusätzlich anfallen ...


    Was für ein Boiler war denn vorher dort in Betrieb?

  • Vorher war ein Gas-Boiler im Betrieb, der aktuell repariert wird (oder zumindest werden sollte - wie gesagt die Handwerker waren jetzt schon auch eine Woche nicht mehr da), weil er total verkalkt war.
    Die anfallenden Strom-Kosten des E-Boilers sollen jetzt auf uns abgewälzt werden.

  • Vorher war ein Gas-Boiler im Betrieb, der aktuell repariert wird (oder zumindest werden sollte - wie gesagt die Handwerker waren jetzt schon auch eine Woche nicht mehr da), weil er total verkalkt war.
    Die anfallenden Strom-Kosten des E-Boilers sollen jetzt auf uns abgewälzt werden.


    Das ist nicht hinzunehmen. E-Boiler sind erheblich billiger als Gas-Boiler, und Ihr sollte die Ersparnis des VM bezahlen...
    Ihr habt Anspruch auf einen Gas-Boiler, denn der war ja bei Anmietung bereits vorhanden.

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