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Wirklich völlig unwirksam oder nur teilweise, d.h. Reinigungspflicht ja, aber nicht durch eine Fachfirma?
Völlig unwirksam, was Reinigung im Sinne der Schönheitsreparaturen betrifft.
Aber: Schäden, die nicht durch einen sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, haben mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun und müssen beseitigt werden.
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Pauschal zu sagen, meine Katzen machen nie Flecken und indirekt zu unterstellen du reinigst wohl nicht gründlich genug, ist - so finde ich - etwas zu einfach. Glaub mir, ich habe schon zig Mittel probiert, Zahnpasta, Backpulver, Reinigungsmitte, Nasssauger usw.
Nein, Du machst es Dir zu einfach.
Aufgrund der Tatsache, dass Dir eine Katzenhaltung erlaubt wurde, schlussfolgerst Du, dass hier ein höherer "Verschleiß" akzeptabel ist, weil das die Tierhaltung eben mit sich bringt. So etwas ist - sorry - Unsinn.
Schäden durch "Kotzflecken" oder Grasflecken haben absolut gar nichts mit einem vertragsgemäßen oder sachgemäßen Gebrauch zu tun. Du haftest hierfür. Nur weil der Vermieter Dir die Haltung erlaubt hat, muss er einen beschädigten Teppichboden akzeptieren?
Schäden, die durch meine Katze verursacht werden, werden beispielsweise von meiner Haftpflichtversicherung reguliert. Das habe ich separat vereinbart. So wurden hier bereits ein paar Beschädigungen reguliert.