Zitat
Ich kenne die Umstände dieses Einzelfalls ja nicht.
Wir in deinem Fall auch nicht. Ab wann konkret ein Mietwucher, bzw. ein sittenwidriges Geschäft vorliegt, ist immer Einzelfallabhängig, so dass Du hier keine konkrete Antwort erhalten wirst.
Was meinst Du, warum Anwälte und Richter beschäftigt werden?
Die wohnwertmindernden Faktoren, die Du benannt hast, haben grundsätzlich schon mal keinen Einfluss auf die vertraglich festgelegte Grundmiete. Vielmehr wäre hier eine Mietminderung aufgrund der Störungen möglich gewesen.
Wenn ich deinen Beitrag in dem anderen Thread richtig verstehe, bist Du im Sommer 2014 in diese Wohnung eingezogen und stellst im Dezember 2015 fest, dass es sich um Wucher, bzw. ein sittenwidriges Geschäft handelt?
Wenn Du 1,5 Jahre anstandslos die Miete zahlst, kannst Du nicht plötzlich irgendwelche Kosten verlangen.
Warum bist Du nicht eher ausgezogen? Der Wohnungsmarkt in Berlin mag zwar angespannt sein, allerdings findet man auch dort in 1-2 Monaten eine bezahlbare Wohnung.