Beiträge von Leipziger82

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    Ich kenne die Umstände dieses Einzelfalls ja nicht.

    Wir in deinem Fall auch nicht. Ab wann konkret ein Mietwucher, bzw. ein sittenwidriges Geschäft vorliegt, ist immer Einzelfallabhängig, so dass Du hier keine konkrete Antwort erhalten wirst.
    Was meinst Du, warum Anwälte und Richter beschäftigt werden?

    Die wohnwertmindernden Faktoren, die Du benannt hast, haben grundsätzlich schon mal keinen Einfluss auf die vertraglich festgelegte Grundmiete. Vielmehr wäre hier eine Mietminderung aufgrund der Störungen möglich gewesen.

    Wenn ich deinen Beitrag in dem anderen Thread richtig verstehe, bist Du im Sommer 2014 in diese Wohnung eingezogen und stellst im Dezember 2015 fest, dass es sich um Wucher, bzw. ein sittenwidriges Geschäft handelt?
    Wenn Du 1,5 Jahre anstandslos die Miete zahlst, kannst Du nicht plötzlich irgendwelche Kosten verlangen.

    Warum bist Du nicht eher ausgezogen? Der Wohnungsmarkt in Berlin mag zwar angespannt sein, allerdings findet man auch dort in 1-2 Monaten eine bezahlbare Wohnung.

    Hallo,

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    Stimmt es, dass wir demzufolge auch nur eine maximale Kaltmiete von 7,20€/qm haben dürften?

    Nein, das stimmt nicht. Zur Neuvermietung kann eine Erhöhung der Miete um 10% erfolgen. Die Tatsache, dass die Miete des Vormieters schon über dem Mietspiegel lag, ist unerheblich.

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    Wenn ich den Berliner Mietspiegel-Rechner für die Vergleichsmiete bemühe

    Ich halte von solchen Mietspiegelrechnern grundsätzlich recht wenig. Ein Laie kann hier schon mal Ausstattungsmerkmale falsch deuten.

    Du kannst das natürlich alles noch einmal von einem Fachanwalt checken lassen, allerdings kannst Du dir fast sicher sein, dass die Kalkulationen eines Großkonzerns, wie der Deutschen Wohnen auch richtig sind.

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    Vor 2 Tagen hat meine ehemalige Nachbarin, die nur 2 Häuser weiter gezogen ist, die Frau von dem Bruder des Besitzers getroffen, und für mich im vertraulichen Gespräch mal nachgefragt, wie es mit der Genehmigung für den Hund aussieht

    Über solche Geschichten über drei Ecken kann ja grundsätzlich auch keine mündliche Genehmigung abgeleitet werden.

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    Außerdem würde es mich interessieren, ob der Vermieter bzw Verwalter willkürlich Genehmigung für die Haltung erteilen kann

    Nein, kann er nicht. Der Vermieter kann zwar eine Hundehaltung untersagen, allerdings nur aus gutem Grund. Welcher wurde Dir hier genannt?

    Gleiches Recht für Alle gilt grundsätzlich nie.

    Ähem..., wie passt das zusammen?

    Worauf möchtest Du hinaus? Innerhalb der 30 Tage Prüffrist kannst Du eine Prüfung der Abrechnung vornehmen und nimmst am Ende der Frist, sprich nach der Prüfung der Abrechnung, eine Zahlung vor.

    Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung auf jeden Fall zu leisten, dennoch kann der Abrechnung widersprochen werden. Deswegen der Hinweis, dass unter Vorbehalt gezahlt werden sollte.

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    Es könnte ja sein... Sowas geht garnicht. Denk' mal nach!

    Hier kann ich Dir wiederum nicht folgen.

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    Was ich nicht so ganz verstehe, wie packe ich diesen Sachverhalt in ein Schreiben, so dass der ehemalige Vermieter Bescheid weiß und uns bis zur Prüfung keine Nachteile entstehen?

    Dann verwende doch einfach die beiden Sätze, die Du vorher geschrieben hast.
    Teile dem Vermieter einfach mit, dass Du die Abrechnung prüfen lässt und hier um einige Tage Geduld bittest.

    Du kannst bis zu 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung mitteilen, dass Du die Abrechnung prüfen lässt, bzw. kannst Du innerhalb dieser 12 Monate einen begründeten Widerspruch einreichen.

    Die Prüffrist von 30 Tagen bedeutet nur, dass hier vorab eine Prüfung der Abrechnung erfolgen kann und noch keine Zahlung zu erfolgen hat. Gibt es beispielsweise eklatante inhaltliche Fehler, bzw. liegt sogar ein formeller Fehler vor, dann würde ich hier nichts zahlen.

    Zitat

    Unter Vorbehalt zahlen ist keine Alternative, da ich dieses Geld sicher nie wieder sehe, egal was im Nachhinein entschieden wird

    Du hast aber keine Wahl. Nach Ablauf der 30 Tage gerätst Du in Verzug. Klagt der Vermieter dann auf Zahlung, ziehst Du den Kürzeren.

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    Dieses hat er ja eigentlich nicht, da wie gesagt keine Mieten oder sonstigen Zahlungen ausstehen und die Wohnung laut Protokoll in einem "einwandfreien" Zustand übergeben worden ist.

    Es geht hier um verdeckte Mängel, die eventuell noch geltend gemacht werden können. Die können logischerweise auf keinen Protokoll stehen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Mieter, der den selbst verursachten Schimmel einfach mit weißer Farbe überstrichen hat.

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    Falls mein VM mit einer MEH nach der Dämmung käme, sollte er mir anhand von mindestens 2 Sachverständigengutachten eine Energieeinsparung nachweisen.

    Das würde ich - je nach Verhältnis zum Vermieter - auch machen. Dahingehend verstehe ich den Aufwand auch nicht. Anstatt den gesetzlichen Rahmen auszuschöpfen, würde ich halt auf ein paar € verzichten. Das erspart auf der anderen Seite aber viel Mühe.

    Grundsätzlich hat der Vermieter maximal 6 Monate Zeit, die Kaution abzurechnen. Bevor diese Frist nicht abgelaufen ist, würde ich gar nichts machen.

    Ansonsten kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution (ca. 2 Monatsvorauszahlungen) als Sicherheit für künftige Betriebskostenabrechnung einbehalten.

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    Gesetz dem Fall die Mieterhöhung wäre weit unter 5%, ab wann würde die Mieterhöhung greifen? Nach 3 Monaten?

    Siehe 559b BGB: Die Erhöhung wird mit Beginn des 3. Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung wirksam. Du musst nach Abschluss der Maßnahme nochmals ein konkretes Mieterhöhungsverlangen, bzw. eine Modernisierungsabrechnung durchführen.

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    Nun stellt sich die Frage sind z.B. 15 € / Monat unerheblich?

    Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt und muss im Zweifel von einem Richter beurteilt werden. Es zwingt dich ja niemand, die vollen 11% umzulegen. Wenn Du nur 10 €/Monat in Rechnung stellst, kann das ja auch reichen.

    Schimmelbefall ist immer ein schwieriges Problem und kann aus der Ferne sowieso nie beurteilt werden. Es gibt einen guten Grund, warum sich Gutachter sowas gut bezahlen lassen und nicht selten vor Gericht landet.

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    Am meisten störe ich mich aber an dem Fakt das ich nicht täglich lüften kann

    Das ist bei Dachfenstern aber nicht unüblich und war bei Anmietung bekannt. In diesen Fällen kann es aber ausreichend sein, die Badtür offen zu lassen und "indirekt" zu lüften.

    Wenn es sich um einen baulichen Mangel handelt, ist der Vermieter in der Pflicht, diesen auf seine Kosten zu beseitigen.

    Ansonsten würde ich auf Raufasertapete in Nassräumen sowieso verzichten. Ich würde diese Bereiche einfach nur sauber verspachteln und mit einer Silikatfarbe streichen. Dann sollten die Schimmelprobleme der Vergangenheit angehören.

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    Diese könnten bei der Hausverwaltung die einige 100km weit weg ist eingesehen werden.

    Gemäß der aktuellen Rechtsprechung könntest Du Dir kostenpflichtige Kopien der Rechnungen zusenden lassen, wenn der Vermieter > 100 km entfernt ist.

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    Auch sind laut dem Anschreiben noch nicht alle Kosten für 2014 berrücksichtigt worden und es würde noch eine gesonderte Abrechnung erfolgen.

    Das dürfte ins Leere laufen, sofern der Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr ist. Hier könnten nur Nachberechnungen von Kosten erfolgen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

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    Ich würde aus diesen und weiteren Gründen es gerne durch einen Anwalt prüfen lassen.

    Alternativ kannst Du die Abrechnung auch mal hier hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

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    Nun habe ich am 31.12.2015 aber noch eine E-Mail erhalten, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft war und ich wegen eines vergessenen umlagefähigen Postens nun noch weitere 150 Euro nachzahlen soll.

    Aha...wie will der Vermieter eigentlich nachweisen, dass die E-Mail am 31.12.2015 bei Dir angekommen ist? Ich persönlich würde mich wohl "dumm" stellen.

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