Beiträge von Leipziger82

    Selbst wenn die Terrasse überläuft, dürfte hieraus eigentlich kein Wasserschaden entstehen. Es sei denn, das Gefälle der Terrasse ist falsch angelegt und das Wasser läuft in die Wohnung.

    Selbst normale Regenfallrohre dürften diesen Starkregen kaum abführen können.

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    Wer haftet? Mieter oder Vermieter?

    Das lässt sich so pauschal und aus der Ferne nicht beantworten. Es kann sein, dass der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat, muss aber nicht sein.

    An solchen Fällen haben Anwälte ihren Spaß.

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    Ich sehe es als Diskriminierung, was dann natürlich nicht mehr in den Bereich Mietrecht fällt.

    Kann schon sein, allerdings wird das dann auch nicht zur Folge haben, dass deine Kinder das Grundstück nutzen können. Vielmehr ist hier nur eine Anzeige wegen Diskriminierung/Beleidigung möglich.

    Letztendlich gehört das Grundstück dem Vermieter, d.h. er hat das alleinige Hoheitsrecht über selbiges. Kein Gericht dieser Welt kann ihn dazu verdonnern, "fremden" Personen das Spielen hierauf zu erlauben.

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    Das es hässlich bzw fleckiges weiß War steht nichts von.

    und warum hast Du das nicht in das Protokoll aufnehmen lassen? Das ist doch der Sinn eines solchen Protokolls.

    Wenn dort etwas von "weiß gestrichen" steht, impliziert das einen renovierten Zustand der Mietsache bei Mietbeginn.

    Ich würde das als Lehrgeld verbuchen und die Wohnung streichen.

    Warum eigentlich Knebelvertrag? Wurdet Ihr mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift genötigt?

    Grundsätzlich ist es doch klar, dass Ihr zu viert als eine Vertragspartei auftreten und folglich auch nur gesamt kündigen könnt.
    Wenn einzelne Bewohner nun die Zustimmung zur Kündigung verweigern, hilft hier nur eine Klage. Dann wird die Unterschrift durch das Urteil ersetzt.

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    Wie bekommt der Mieter seine Teilkaution aus dem Vertrag?

    Gar nicht. Eine Kaution ist Wohnungsgebunden und nicht Personengebunden.

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    Bzw. was gäbe es noch für Möglichkeiten?

    Vielleicht lässt sich der Vermieter darauf ein, wenn Du einen Nachmieter stellst?

    Hallo,

    Brandflecken, Kratzer, Dellen, etc. resultieren nicht aus einem vertragsgemäßen Gebrauch, sondern sind mutwillig/fahrlässig entstanden. Folglich könnt Ihr auch zur Kasse gebeten werden.

    Aber: Du musst hier sicher nicht für den Neuwert, sondern für den Zeitwert aufkommen.

    Melde die Schäden an deine Privathaftpflichtversicherung.

    Im Normalfall wird bei Schlüsselverlust das Schloss aufgebohrt und nicht die Tür aufgehebelt.

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    Wir sind dann vor einem Jahr ausgezogen, und die Vermieterin meinte, wir müssten das auf jeden Fall bezahlen.

    Ist die Abnahme der Wohnung auch schon vor einem Jahr erfolgt? Wenn ja, ist die Forderung der Vermieterin sowieso verjährt. An dieser Stelle der Hinweis auf § 548 BGB.

    Hallo,

    was wurde denn damals bei der Übergabe der Wohnung hinsichtlich der Küche besprochen?
    Es muss doch irgend einen Nachweis geben, wem die Küche gehört.

    Gibt es hier keinerlei Hinweise, ist davon auszugehen, dass Du die Küche vom Vormieter übernommen hast und demnach dein Eigentum ist.

    Ich würde die Mieterin darauf hinweisen, dass Du von deinem Recht zur Kündigung nach § 573a (2) BGB Gebrauch machen kannst.

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    Der Untermieter hat für eine pflegliche Behandlung des Mietgegenstandes, insbesondere für eine ordnungsgemäße Belüftung, Beheizung und Reinigung zu sorgen."

    Was ist denn der "Mietgegenstand"? Vermutlich nur ein Zimmer und die restlichen Räume sind nur zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen?

    Wer ist denn der Ansprechpartner?

    Wenn Du den Makler nicht damit beauftragst, für dich eine völlig neue Wohnung zu suchen, zahlst Du auch keine Provision.
    Dir wurde eine Wohnung angeboten, die sich im "Bestand" des Maklers befindet, so dass keine Provision zu zahlen ist.

    Viel Erfolg!

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    Aufgrund von Spiegelstrich 1 stellt sich mir eben die Frage: Ist es gerechtfertigt, den Dienstleister zu wechseln? Wie gesagt, Kosten sind um 60 % gestiegen bei fast gleichen Leistungskatalog. Könnte der Vergleich dieser beiden schon als Verstoß gegen die Wirtschaftlichkeit gewertet werden?

    Du weiß aber nicht, inwiefern der ehemalige Dienstleister seine Kosten ebenso erhöht hätte. Stichwort "gesetzlicher Mindestlohn" zum 01.01.15. Da gab es in vielen Bereichen zum Teil erhebliche Erhöhungen.

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    Nebenkosten müssen begründet werden, wenn diese um mehr als 10 % ansteigen

    Das ist mir neu. Was für ein Urteil? Eines Amtsgerichts? Wenn ja, kannst Du das vergessen.

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    Die Angekreuzten Nebenkosten spiegeln den Willen (Ausschlaggebend bei Verträgen) des Vermieters, nicht die Öffnungsklausel

    Die Öffnungsklausel wäre nur dann sinnlos, bzw. unwirksam, wenn gar keine Betriebskosten vereinbart wurden. Ansonsten ist es ja eben der Sinn dieser Klausel, dass neue Betriebskostenarten eingeführt werden können.

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    Betriebskostenspiegel kann als Anhaltspunkt, jedoch nicht als Beweis angeführt werden.

    Ein Betriebskostenspiegel ist ein Fall für die Mülltonne.

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    Der Vermieter hat auf ein angemessenes (m.E. nicht eingehalten) Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten

    Und was heißt angemessen? Wie gesagt, es steht Dir frei, ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nachzuweisen (siehe mein erster Beitrag).

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    Der Vermieter hat im Sinne der Mieter zu handeln (Jeder pflegt seinen Garten selbst, bzw noch immer der Erdgeschoss-Mieter.

    das ist keine Pflicht. Solange es eine Öffnungsklausel gibt, kann allein der Vermieter frei entscheiden.

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    In welcher Welt dürfen die Gerätemieten (Heizung) auf die Nebenkosten umgelegt werden?

    Hier hilft der Blick in den § 1 BetrKV:

    "Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. "

    Gerätemieten (auch eine Heizungsmiete) sind regelmäßig wiederkehrende Kosten und können umgelegt werden.
    Hier wäre aber zu klären, ob der § 2 Pkt. 4 BetrkV diese Kosten beinhaltet, oder ob das unter Punkt 17 separat umgelegt werden muss.

    Was hier aber nicht umgelegt werden kann, sind Modernisierungskosten im Sinne des § 559 BGB.

    Gehen wir mal logisch ran: Wenn die Heizungsanlage gemietet wurde, d.h. keine Anschaffungskosten angefallen sind, welche Kosten sollen dann umgelegt werden?

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    Dieses Forum ist wirklich eher eine Enttäuschung für Leute, die guten Rat und Hilfe suchen. Ich habe oft das Gefühl gehabt, dass hier mehr Leute schreiben, die eher wenig Ahnung von Mietrecht haben. Und das ist auch der Grund, weshalb ich wahrscheinlich auch so schnell nicht wieder hier schreiben werde.

    Ja, und?

    Hierbei handelt es sich um ein Laienforum, in welchem User aus dem eigenen Erfahrungsschatz berichten, bzw. Tipps geben. Dem einen kann geholfen werden, dem anderen nicht.

    Rechtssichere Aussagen bekommst Du nur von einem Anwalt, der viel Geld kostet.

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    Aus Erfahrung kann ich nun sagen, dass ich so ziemlich mit Allem Recht hatte betreffend der Angelegenheiten mit der Kündigung meines letzten Mieterverhältnisses.

    Es gibt einen Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Es kann schon sein, dass der Vermieter hier eingeknickt ist, aber wie im schlimmsten Fall ein Richter entschieden hätte, steht auf einem anderen Blatt.

    Folglich hast Du hier Recht bekommen, allerdings hast Du nicht zwingend recht.

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    Mit meinem Vermieter habe ich es jetzt so geregelt, dass ich Besuche (egal ob durch ihn oder Interessenten) erst ab 01.07. dulde, da wir unsere Wohnung noch voll nutzen und ich keine Störung durch Fremde in unseren Räumlichkeiten wünsche. Sollte er eher, unangemeldet, ankommen, steht er vor geschlossener Tür.

    Hast du das tatsächlich mit ihm geregelt, oder ihn vor vollendete Tatsachen gestellt? Ist letzteres der Fall, kann der Vermieter sich mittels einstweiliger Verfügung Zugang zur Wohnung verschaffen (auf Eure Kosten). Weiterhin kann er Euch gegenüber Schadenersatzforderungen stellen, sofern Ihr eine kurzfristige Weitervermietung blockiert.

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    Kann man doch noch von Wirtschaftlichkeit im Sinne des Mietrechts reden?

    Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot liegt nur dann vor, wenn die Preise des Unternehmens weit über der Ortsüblichkeit anderer vergleichbarer Unternehmen liegen.

    Das die Kosten extrem ansteigen, wenn ein Wechsel von Mieterleistung zu einem Dienstleister erfolgt, ist völlig normal.
    Einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot musst Du übrigens nachweisen. Hier müsstest Du ein paar Angebote von anderen Unternehmen vorlegen, die bei gleichem Leistungsumfang erheblich günstiger wären.

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    Berechnet Gerätemiete für die Heizung (Modernisierung);

    Die Gerätemieten sind umlagefähige Betriebskosten.

    Die Abrechnung muss grundsätzlich spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Abrechnungszeitraums bei Dir eingegangen sein. Dies scheint der Fall.
    Ansonsten muss hier nach formellen und inhaltlichen Fehlern unterschieden werden.

    Bei einer formell falschen Abrechnung, wäre diese nun vermutlich schon verjährt. Bei einem inhaltlichen Fehler ist das jedoch nicht so, da hier die allgemeinen Verjährungsfristen von 3 Jahren greifen.

    Ich würde den Vermieter nachweislich zur Korrektur auffordern.

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    Haben wir, vorrausgesetzt wir würden eine andere Interessante Wohnung finden, ein Recht auf außerordentliche Kündigung?

    Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht nur dann, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist. Ihr könnt nur fristgemäß kündigen.

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