Untermieter hält sich nicht an Putzplan

  • Ich (Hauptmieterin) lebe mit zwei Mädls in einer Wg- eine davon hält sich nicht an unseren Putzplan. Wir haben diesen zu 3t beim Einzug mündlich aufgesetzt, jeder war damit einverstanden sich daran zu halten. Eine der beiden putzte in den letzten Monaten immer weniger, seit 6 Wochen gar nicht mehr, jetzt habe ich ihn verschriftlicht (es steht nur drauf was von Anfang an ausgemacht war, meine andere Mitbewohnerin kann das bezeugen). Jetzt wehrt sich die nicht putzende Mitbewohnerin dagegen und sagt, wenn ich sowas aufschreibe will sie zuvor kontaktiert werden, sie akzeptiert den Putzplan so nicht.

    Im Untermietervertrag steht: "Der Untermieter ist verpflichtet, die Wohnhausanlage, die zur gemeinsamen Benützung bestimmten Anlagen und Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und nur nach Maßnahme der Hausordnung zu benützen. Der Untermieter hat für eine pflegliche Behandlung des Mietgegenstandes, insbesondere für eine ordnungsgemäße Belüftung, Beheizung und Reinigung zu sorgen."

    Jetzt zur Frage: Kann ich ihr, wenn ich es ihr vorher ankündige, Putzfraukosten verrechnen? Bzw. kann ich sie wegen nicht Erfüllung des Untermietervertrages kündigen?
    lg

  • Ich würde die Mieterin darauf hinweisen, dass Du von deinem Recht zur Kündigung nach § 573a (2) BGB Gebrauch machen kannst.

    Zitat

    Der Untermieter hat für eine pflegliche Behandlung des Mietgegenstandes, insbesondere für eine ordnungsgemäße Belüftung, Beheizung und Reinigung zu sorgen."

    Was ist denn der "Mietgegenstand"? Vermutlich nur ein Zimmer und die restlichen Räume sind nur zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo trina12,

    "... Putzplan. Wir haben diesen zu 3t beim Einzug mündlich aufgesetzt, jeder war damit einverstanden sich daran zu halten."
    - Ist der Plan denn inzwischen mal schriftlich fixiert worden?

    "Kann ich ihr, wenn ich es ihr vorher ankündige, Putzfraukosten verrechnen? Bzw. kann ich sie wegen nicht Erfüllung des Untermietervertrages kündigen?"
    - Nein. Zuvor müsstest Du sie schriftlich abmahnen mit Ankündigung von evtl. Konsequenzen.

  • Mietgegenstand: Die Mieterin überlässt dem Untermieter für die Zeit von ... bis ... zu gemeinsamen Wohnzwecken die in ihrer Wohnhausanlage befindliche Wohnung, insbesondere ein Einzelzimmer, eine Gemeinschaftsküche möbliert, Gemeinschaftsbad, ein gemeinsames WC, einen Abstellraum, einen Vorraum, eine gemeinsame Loggia in (Adresse) in Miete.

    Ja der mündlich vereinbarte Putzplan wurde ein paar Tage nach Vereinbarung verschriftlicht und in der Küche aufgelegt. Anfangs hat sie sich daran gehalten, wurde aber immer "schlampiger". Darauf habe ich schriftlich darauf hingewiesen dass er bitte zu befolgen ist, da ich und die andere Mitbewohnerin nicht ihre Putzfrauen sind. Das sieht sie aber nicht ein. Jetzt putzt sie gar nichts mehr.

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