Hallo,
wenn im Mietvertrag etwas von 47m² drin steht, steht Dir das auch zu. Den Rest deines Beitrags habe ich nicht gelesen. Ohne Satzzeichen ist das schon eine Zumutung.
Hallo,
wenn im Mietvertrag etwas von 47m² drin steht, steht Dir das auch zu. Den Rest deines Beitrags habe ich nicht gelesen. Ohne Satzzeichen ist das schon eine Zumutung.
ZitatDa wäre die Erwähnung das seine Kündigung unwirksam ist vielleicht hilfreich. Aber nur vielleicht.
Das würde ich vermutlich nicht machen. Sonst kommt dieser auf die Idee, noch ein paar weitere Monate abzukassieren.
Hallo,
ZitatAber ein fest installiertes Heizungsrohr was scheinbar vergammelt/oxidiert ist und am Übergang zum Heizkörper undicht ist, kann doch nicht Mietersache sein, oder sehe ich das falsch?
So ist es! Instandsetzungen an Heizungsrohren sind Sache des Vermieters. Kleinstreparaturen würden hier nur an Ventilen greifen.
Zitatich sollte auf meine Kosten einen Gas Wasser Installateur beauftragen.
Davon würde ich die Finger lassen. Die Kleinstreparaturklausel besagt zwar, dass Du gewisse Kosten selbst tragen musst, nicht aber, dass Du selbst jemanden beauftragen musst. Hierfür ist der Vermieter zuständig, der Dir dann ggfs. eine Rechnung zuschicken kann (hier aber nicht).
Unabhängig davon: Was passiert, wenn Du einen Handwerker beauftragst und dann eine Rechnung > 200 € bekommst?
Wenn das Bett fehlt und sich nur ein Schrank im Zimmer befindet, dann liegt hier keine Möblierung im mietrechtlichen Sinne vor. Das Bett ist eigentlich ein Muss.
Hallo,
ZitatDass man als Hauptmieter dazu verpflichtet ist, ist klar - aber wie sieht es da bei Untermietern aus?
Genauso. Das BGB kennt den Begriff "Untermieter" nicht. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen einem Mieter und einem Untermieter.
ZitatMeine Frage ist nun, ob er tatsächlich von mir verlangen kann, dass ich die Miete für Juli und August komplett zahle, wenn ich den Wohnraum nicht mehr nutze.
Grundsätzlich ja. Eine Ausnahme würde dann bestehen, wenn Du ein möbliertes Zimmer (mindestens Bett und Schrank) bezogen hättest. Hier könntest Du noch bis zum 15. zum Ende des Monats kündigen.
Unabhängig davon hat sich dein Untervermieter schon in der Kündigungsfrist vertan. Nach § 573a BGB wären das nämlich 6 Monate.
Wie werden die Wasseruhren abgelesen? Per Funk? Wenn ja, ist es ggfs. denkbar, entsprechende Einzelverbrauchswerte der jeweiligen Monate abzurufen.
Hier würde ich mal mit dem Vermieter, bzw. Ablesedienst sprechen.
Als erstes würde ich aber mal den Endzählerstand der vorherigen Abrechnung mit dem Anfangszählerstand der aktuellen Abrechnung vergleichen. Die sollten ja identisch sein.
@ hansimglück:
Das Protokoll bei Einzug ist unerheblich, sofern im jetzigen Übergabeprotokoll steht, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben worden ist.
Unabhängig davon verweise ich auf die verkürzten Verjährungsfristen nach § 548 BGB. Egal, was im Protokoll geschrieben steht, Forderungen kann der Vermieter keine geltend machen.
ZitatKann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?
Grundsätzlich ist die Miete bis zum 3. Werktag an den Vermieter zu zahlen. Folglich hat er einen Anspruch auf die Zahlung. Könnt Ihr das nicht gewährleisten, kann er hier ggfs. auch den Bürgen zur Kasse bitten.
Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage.
Unabhängig davon stellt die verspätete Mietzahlung im Übrigen einen Vertragsverstoß dar, der mit Abmahnungen geahndet werden kann. Im schlimmsten Fall hätte dies eine Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge.
ZitatIch weiss einfach nicht was ich jetzt weiter machen soll, Anwalt ja oder nein?
Erstmal nicht.
Noch einmal: Wenn die Nachweise nicht erbracht werden können, ist auch hierfür nichts zu zahlen. Folglich würde ich die Position der Hausmeisterkosten aus der Abrechnung herausrechnen und ggfs. den Differenzbetrag überweisen.
Wenn die Vermieterin das Geld will, muss sie auf Zahlung klagen. Spätestens hier wird sie dann in Erklärungsnöte kommen, wenn sie die Forderung nicht belegen kann.
ZitatDas Gericht hat letztes Jahr nix mehr gesagt
Wie geht denn das? Wenn hier ein gerichtliches Verfahren stattgefunden, dann löst sich dieses doch nicht von alleine auf?
ZitatAber man sagt doch der Mietpreisspiegel für Hausmeistertätigkeiten beträgt 0,26-0,30 cent/ qm
Der Mietpreisspiegel sagt eigentlich gar nichts aus. Er gibt nur den "Bundesdurchschnitt" der Hausmeisterkosten an.
Der Vermieter muss hier die Kosten im Zuge einer Belegeinsicht nachweisen können. Kann dieser auch keine Arbeitsnachweise vorlegen, ist auch nichts zu zahlen.
Hallo,
ZitatDer Vermieter ist eine Wohnungsverwaltung der nur reagiert, wenn man mit Paragraphen argumentiert
Dann nimm fürs erste den § 535 (1) BGB. Die Instandhaltungspflicht obliegt dem Vermieter.
Grundsätzlich hat der Vermieter alle Mängel zu beseitigen, die während der Mietzeit entstehen. Der FI-Schalter fällt daher schon einmal raus.
Hallo,
wenn der Gefrierschrank nur noch 80 € wert ist, kann der Vermieter nicht mehr verlangen. Er hat keinen Anspruch auf den Neupreis.
Hallo,
ist die Duschwand irgendwo erwähnt (Mietvertrag oder Übergabeprotokoll)? Wenn ja, besteht hier meiner Meinung nach auch ein Anspruch auf eine Duschwand.
Hallo,
hast Du denn schon einmal mit den Mietern gesprochen? Das wäre meiner Meinung nach der erste Weg.
Ob der Vermieter hier tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen könnte, wage ich zu bezweifeln
Solange es im Mietvertrag keine echte Nachmieterklausel gibt, habt Ihr hier schlechte Karten.
Eine Nachmietersuche heißt nämlich nicht, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss.
ZitatWas mir auch Sorgen macht ist, wir haben eine Außensteckdose am Balkon und die sitzt ziemlich tief, auch da wäre fast Wasser reingekommen. Kann ich die irgendwie deaktivieren?
Auch hierfür sollte es eine Sicherung geben. Wirf einfach mal einen Blick in den Sicherungskasten.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege, aber im Normalfall sollte hier der FI-Schalter auslösen, wenn die Steckdose unter Wasser steht.
ZitatDie Frage ist einfach: müssen alle zustimmen wenn nichts im Vertrag steht bzw können Sie willkürlich jmd ablehen?
Ja und Ja. Ihr seid alle Hauptmieter. Wenn der Vertrag geändert, bzw. ein Vertragspartner entlassen werden soll, dann geht das nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien (einschl. Vermieter).
Ein Anspruch auf Nachmieterstellung besteht nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Hier hilft dann nur, die gemeinschaftliche Zustimmung zur Kündigung der gesamten Wohnung einzuklagen.
ZitatKann sie mich von heute auf morgen raus schmeißen? Hab ja immer die Hälfte der Miete etc bezahlt und bin laut anmeldeamt dort gemeldet, da musste ich vom Vermieter so ein Zettel abgeben.
Mietverträge können auch mündlich vereinbart werden. Selbst wenn sie die Unterschrift nicht geleistet hat, ist hier zumindest ein Untermietverhältnis zustande gekommen: Sie lässt dich in der Wohnung wohnen und Du zahlst nachweislich dafür Miete.
Einfach so rauswerfen kann sie dich folglich nicht.
ZitatIch habe mir nun einen Termin beim Anwalt gesucht
Naja...wer es braucht...
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