Hallo,
ich versuche mich mal kurz zu fassen: Für alle Mängel, die seit Mietbeginn bestehen, ist keine Mietminderung möglich. Hier heißt es: "gemietet, wie gesehen".
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die Altbautüren sind alle undicht, dh bei Luftzug vibrieren sie ganz fürchterlich, das ist supernervig
Das muss in einem Altbau nicht unbedingt ein Mangel darstellen.
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überall in der Wohnung unterschiedliche Leisten angebracht, die auch noch abgehen
Die würde ich vermutlich selbst befestigen.
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Könnte ich theoretisch auch darauf bestehen, dass die Wohnung von ihm gestrichen wird, bevor ich den neuen Vertrag unterschreibe?
Ich würde hier vermutlich die Füße still halten.
Du hast nämlich grundsätzlich gar keinen Anspruch darauf, als Hauptmieter in den Vertrag einzutreten. Stellst Du hier nun Ansprüche, wird der Vermieter den Vertrag vielleicht gar nicht unterschreiben und Du darfst Dir eine neue Wohnung suchen.
Ansonsten ist das alles Verhandlungssache. Erfüllen muss der Vermieter die Forderungen nicht. Entweder Du unterschreibst den Vertrag und bleibst wohnen, oder Du ziehst halt aus.