Beiträge von Leipziger82

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    Weiß jemand mit welchen Kosten wir rechnen sollten, wie die Erfolgschancen aussehen und wie lange so etwas dauert?

    Zu den Erfolgschancen lässt sich so viel gar nicht sagen. Es muss hier eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Wenn Eurer Interesse größer ist, als das des Vermieters, habt Ihr eine Chance.

    Ansonsten kommt es auf den Richter an (insbesondere, ob er Katzen mag).

    Hallo,

    ich versuche mich mal kurz zu fassen: Für alle Mängel, die seit Mietbeginn bestehen, ist keine Mietminderung möglich. Hier heißt es: "gemietet, wie gesehen".

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    die Altbautüren sind alle undicht, dh bei Luftzug vibrieren sie ganz fürchterlich, das ist supernervig

    Das muss in einem Altbau nicht unbedingt ein Mangel darstellen.

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    überall in der Wohnung unterschiedliche Leisten angebracht, die auch noch abgehen

    Die würde ich vermutlich selbst befestigen.

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    Könnte ich theoretisch auch darauf bestehen, dass die Wohnung von ihm gestrichen wird, bevor ich den neuen Vertrag unterschreibe?

    Ich würde hier vermutlich die Füße still halten.

    Du hast nämlich grundsätzlich gar keinen Anspruch darauf, als Hauptmieter in den Vertrag einzutreten. Stellst Du hier nun Ansprüche, wird der Vermieter den Vertrag vielleicht gar nicht unterschreiben und Du darfst Dir eine neue Wohnung suchen.

    Ansonsten ist das alles Verhandlungssache. Erfüllen muss der Vermieter die Forderungen nicht. Entweder Du unterschreibst den Vertrag und bleibst wohnen, oder Du ziehst halt aus.

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    Ist Relativ wenig wenn ein Privathaftpflichtschaden schon mal in die Million gehen kann...

    Klar, tut trotzdem weh.

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    Behauptet der TE ohne Belege zu haben...
    Die übrigens auch die Versicherung hätte haben wollen wenn eine bestünde...

    Kommt wohl auf die Versicherung an. Ich hatte vor zwei Jahren so einen Fall (Einbruch). Hier wurde auch ohne Belege eine Regulierung vorgenommen. Ich hebe die Quittungen ja nicht >5 Jahre auf.

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    Naja grob fahrlässig ist bei einer fehlenden Hausratsversicherung vielleicht doch etwas übertrieben.

    Doch, einen Fall hatte ich Anfang des Jahres. Großer Wasserrohrbruch bei einem meiner Mieter (ohne Versicherung). Der geschätzte Schaden des Hausrats lag bei ca. 6.000 €.
    Dahingehend halte ich es für grob fahrlässig, keine Versicherung abzuschließen.

    Wenn das Mobiliar allerdings nur aus Pappkartons und Bierkästen besteht, dann kann man sich eine solche Versicherung schon sparen.

    Dem Fragesteller ist hier ja schon ein Schaden von 2.000 € entstanden.

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    Ich verstehe auch nicht warum ich eine Versicherung abschließen soll für den Fall das mein Vermieter oder dessen Bauträger beim bauen pfuscht.

    Das muss nicht einmal etwas mit Pfusch zu tun haben. Der Bauträger wird sicher eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, allerdings reguliert diese nur Schäden, die unmittelbar am Gebäude entstehen.

    Aber selbst wenn: Wie wollt Ihr den Schaden nachweisen, wenn Ihr nichts dokumentiert habt? Nicht das dann plötzlich der wertvolle "Monet" mit angegeben wird.

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    Nun habe ich aber das Problem, dass ich/wir keine Hausratsversicherung habe/n.

    So etwas halte ich für grob fahrlässig. Schäden an deinem Hausrat können immer entstehen (z.B. durch Rohrbruch).

    Genau hierfür gibt es nämlich diese Versicherung. Letztendlich wären diese auch sinnlos, wenn grundsätzlich der Vermieter haftet.

    Solche Versicherungen kosten übrigens ca. 2,00 € pro Monat.

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    Während seiner Mietzeit kann er nicht zur Renovierung verdonnert werden

    Da bin ich mir nicht so sicher. Grundsätzlich können die (laufenden) Schönheitsreparaturen ja nur auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Ist vertraglich nichts vereinbart, greift automatisch die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB.
    Das betrifft dann auch die laufenden Schönheitsreparaturen.

    Oder anders: Es kann ja nichts vom Mieter verlangt werden, was sonst der Vermieter nicht machen müsste.

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    Da die ****(Wohnungsgesellschaft)**** nicht Verursacher des Schimmelbefalls ist, weisen wir die von Ihnen angekündigte Mietminderung zurück. Bitte melden Sie den Ihnen entstandenen Schaden umgehend Ihrer Hausratversicherung.

    Das ist grober Unfug! Der § 536 BGB setzt bei Mietminderungen kein Verschulden des Vermieters voraus, sondern einfach nur eine geminderte Tauglichkeit der Mietsache.

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    Also schickte ich ein Einschreiben mit folgendem Inhalt. Mietminderung von 5% wegen Feuchtigkeit und Schimmelbefall im Keller, desweiteren schrieben wir den entstandenen Schaden nieder und forderten Schadensersatz.

    Das mit dem Schadenersatz dürfte nicht funktionieren. Solange der Schimmel nicht vorsätzlich/fahrlässig durch den Vermieter verursacht worden ist, haftet er auch nicht an Schäden an Eurem Hausrat. Hier wäre dann tatsächlich eine Meldung an Eure Hausratversicherung erforderlich.

    Wünsche können natürlich immer geäußert werden. Ob der Vermieter hierauf eingeht, ist eine völlig andere Sache. Einen Anspruch auf einen Einbau gibt es natürlich nicht.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um eine ebenerdige Dusche handelt? Hier müsste vorab natürlich geprüft werden, ob sich das technisch realisieren lässt. Die Abflussleitungen müssen ja auch irgendwo verbaut werden.

    Hallo,

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    Laut BGB §575 Zeitmietvertrag kann ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit nur dann eingegangen werden, wenn der Vermieter den Grund der Befristung angibt, anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Wie kommst Du hier auf einen Zeitmietvertrag? Du hast doch hier eingetippt, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit läuft.

    Hierbei handelt es sich lediglich um einen (wirksamen!) Kündigungsausschluss, bzw. Mindestmietdauer.

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    Haben wir rein rechtlich gesehen die Chance überhaupt eher zu kündigen?

    Nein.

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    durch zufall fall hab ich erfahren das er romäne ist.

    Was heißt Zufall. Prüfst Du die Mietinteressenten nicht?

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    mach ich mich des rassismus schuldig, weil er aufgrund seines herkunfts abgelehnt wird?

    Was heißt Rassismus. Du musst jeden Interessenten auf Grundsatz des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gleich behandeln.
    Lehnst Du einen Mieter aufgrund seiner Herkunft ab (und begründest das auch so), machst Du dich ggfs. Schadenersatzpflichtig.

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