rassismus

  • ich wollte jemand eine wohnung vermieten.
    durch zufall fall hab ich erfahren das er romäne ist.
    Als ein Mieter mich fragt wpher die kommen hab ich gesagt.
    jetzt wollen 2/3 der Mieter ausziehen wenn ich den romäne annehme.
    mach ich mich des rassismus schuldig, weil er aufgrund seines herkunfts abgelehnt wird?
    aber für mich geht es um mehr miete, wenn ich ihn ablehne.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Zitat

    durch zufall fall hab ich erfahren das er romäne ist.

    Was heißt Zufall. Prüfst Du die Mietinteressenten nicht?

    Zitat

    mach ich mich des rassismus schuldig, weil er aufgrund seines herkunfts abgelehnt wird?

    Was heißt Rassismus. Du musst jeden Interessenten auf Grundsatz des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gleich behandeln.
    Lehnst Du einen Mieter aufgrund seiner Herkunft ab (und begründest das auch so), machst Du dich ggfs. Schadenersatzpflichtig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auf Grund dieses Gleibehandlungsgesetzes ist die freie Mieterwahl bloß noch Makulatur. Damit könnte jeder Richter einen Vermieter zum Mietvertrag verurteilen.

  • 1. Heißt es Rumäne, denn das Land heißt Rumänien.
    2. Ist Rumänien seit dem 01.01.2007 Mitgliedsstaat der EU.
    3. Sei die Frage erlaubt, es welchem Land du stammst........... und das hat deine Mieter nicht gestört?

  • 1. Heißt es Rumäne, denn das Land heißt Rumänien.
    2. Ist Rumänien seit dem 01.01.2007 Mitgliedsstaat der EU.
    3. Sei die Frage erlaubt, es welchem Land du stammst........... und das hat deine Mieter nicht gestört?

    Bin zwar öfters anderer Meinung,
    aber dafür bekommst meine volle Zustimmung.

    Würde mich nicht wundern wenn der TE Popolsky heißt.

    VG Syker

  • Hallo,

    meines Wissens nach müssen sich nur Unternehmen an das Gleichbehandlungsgesetz halten, Privatpersonen nicht.

    Ich würde die Tauglichkeit des Mieters aber nicht von der Nationalität abgängig machen, sondern von anderen Gesichtspunkten, wie z.B.:
    - macht er einen guten ersten Eindruck
    - wie sind seine Einkommensverhältnissse (dazu unbedingt Einkommensnachweise vorlegen lassen!!)
    - wie fällt seine Bonitätsauskunft aus?

    Wenn er also ein sehr sympathischer Mensch ist, mit dem man anständig reden kann, der ein ausreichendes und geregeltes Einkommen hat und keine negativen Bonitätsmerkmale hat - warum sollte er nicht ein geeigneter Mieter sein?

    Gruß,
    anonym2

  • mach ich mich des rassismus schuldig, weil er aufgrund seines herkunfts abgelehnt wird?

    Den Mann aufgrund seiner Herkunft zu benachteiligen ist streng genommen nicht zwingend Rassismus, schließlich gehören viele Rumänen ebenfalls der kaukasischen Rasse an.

    Es ist aber auf jeden Fall eine Diskriminierung.

    Allerdings kann ich auch verstehen, dass du Zweifel hast, wenn soviel Mieter drohen, auszuziehen.
    Ist die Wohnungssituation bei dir im Ort denn so entspannt, dass die Leute so einfach eine neue Wohnung finden?

    Wenn ja, dann wäre mir das zu riskant. Das gibt am Ende nur Ärger. Hälfte der Mieter weg und die andere mobbt den Neuen.

    Ich würde aber auf keinen Fall mit der Herkunft argumentieren.

    Gruß
    H H

  • Hallo reigen,

    § 19 Abs. 3 AGG:
    "3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig."

    Wenn Du also an einem guten Verhaeltnis zu Deinen restlichen Mietern interessiert bist, wuerde ich ablehnen. Begruenden kannst Du das, wenn Du unbedingt eine Begruendung abgeben willst, mit obigem Punkt. Ich persoenlich wuerde allerdings gar keine Begruendung abgeben und sie mir fuer das Gericht aufsparen, wenn der Mieter wegen Verstoss gegen das AGG klagen sollte.

    cu
    Guenni

  • Wenn Du also an einem guten Verhaeltnis zu Deinen restlichen Mietern interessiert bist, wuerde ich ablehnen. Begruenden kannst Du das, wenn Du unbedingt eine Begruendung abgeben willst, mit obigem Punkt. Ich persoenlich wuerde allerdings gar keine Begruendung abgeben und sie mir fuer das Gericht aufsparen, wenn der Mieter wegen Verstoss gegen das AGG klagen sollte.


    Du meinst den Mietinteressenten...:)

  • Du meinst den Mietinteressenten...:)

    Guenni meint schon das gute Verhältnis zu ihren im Haus wohnenden Mietern, denn wenn diese keinen Rumäne, Roma oder Sinti im Haus haben wollen gibt es evtl. Zoff.

    Eine Ablehnung eines Mietinteressenten muß ein VM nicht begründen. Es genügt z.B.: die Wohnung ist so gut wie vergeben!

  • Geht natürlich auch ganz ohne Begründung...

    Hallo Banane,

    Berny meint sicher warum du sagst:
    Die WHG is so gut wie vergeben,
    und nicht ich habe mich für einen anderen Interessenten entschieden.

    Ersteres lässt da noch Resthoffnung zu und du musst ggf. Rückfragen in Kauf nehmen.


    Ist eigentlich Banane = Nanne ???

    VG Syker

  • Hallo Banane,

    Berny meint sicher warum du sagst:
    Die WHG is so gut wie vergeben,
    und nicht ich habe mich für einen anderen Interessenten entschieden.

    Ersteres lässt da noch Resthoffnung zu und du musst ggf. Rückfragen in Kauf nehmen.


    Ist eigentlich Banane = Nanne ???

    VG Syker

    Banane ist Banane!

    "Die WHG ist so gut wie vergeben" ist bewußt so formuliert. Es könnte durch weitere Inserate so dargestellt werden, dass es eben nur "so gut wie" war.

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