Muss am Ende des Mietverhältnisses weiß gestrichen werden?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe noch einen Monat meine Miete zu zahlenund danach soll ich laut meinem Mietvertrages die Wohnung weiß streichen.

    Wie sieht es aus wenn ich auf meine Kaution verzichte, diese dem Vermieter überlasse und ihn darüber schriftlich informiere, dass die Wohnung von diesem Geld von einem Malerfachbetrieb gestrichen werden kann?
    Oder muss ich unbedingt die Einverständnis vom Vermieter dazu einholen?
    Wie sehen, rechtlich gesehen meine Chancen hierbei aus?

    Die Kaution beträgt etwa 670 € und die Malerfirma verlangt laut meinem Kostenvoranschlag etwa 400 - 500 € für die Streichung der Wohnung. Der Vermieter könnte den Rest behalten oder mir den Rest auszahlen.

    Es sind einige Dinge in letzten Monaten passiert aus welchen ich nicht mehr viel mit meinem Vermieter zu tun haben möchte.
    Für mich sieht es langsam danach aus, dass man versuchen wird die Kaution so oder so einzubehalten.
    Ich bin seit Monaten nicht mehr in Deutschland gemeldet, habe keine Rechtsschutzversicherung und bin kein Mietglied im Mietrschutzverein. Zur Zeit wohne und arbeite ich im Ausland und würde sehr gerne auf eine gerichtliche Lösung inkl. Rechtsanwalt verzichten.

    Als ich damals eingezogen bin, hatte der Vormieter die Wohnung auch nicht weiß gestrichen. Es gab einen mündlichen Deal zwischen mir und dem Vormieter, ich darf die Waschmaschine behalten und der Vormieter muss nicht mehr streichen.
    Im Mietvertrag steht nicht wie oft ich die Wohnung streichen muss aber es steht drin welche Farbe ich von welchem Herrsteller verwenden muss. Leider gibt es die Firma nicht mehr, so dass der Vermieter im Rahmen der Renovierungsarbeiten (in meiner Abwesenheit mit meiner Zustimmung) angefangen hat zwei Wände zu streichen (dieses haben wir aber nicht vereinbart) und mir somit vorgelegt hat mit welcher Farbe ich weiter zu streichen habe. Der Eimer Farbe kostet 95 € und ich habe keine andere Möglichkeit als diese Farbe zu verwenden.

    Kann man in diesem Fall sagen, lieber Vermieter behalte die Kaution und ich muss nicht mehr streichen?
    Oder ist das rechtlich gesehen nicht möglich?

    Würde mich über eure Tipps und Feedback freuen.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Was steht denn exakt im Mietvertrag wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist?

    Wie, in welchem Renovierungszustand, wurde die Wohnung bei Mietbeginn übergeben?

    Nach dem was ich aus der Beschreibung so lese kann es sein sein Du vielleicht gar nicht streichen mußt.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht nicht wie oft ich die Wohnung streichen muss aber es steht drin welche Farbe ich von welchem Herrsteller verwenden muss.

    Das ist unzulässig. Hier würde ich mal prüfen lassen, ob Du überhaupt streichen musst. Irgendwie wage ich das zu bezweifeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo B.Caine,
    wir benötigen zunächst die angeforderten Infos von Dir, bevor wir zu Deinem Problem Stellung nehmen können. Mit Deals haben wir hier nichts zu tun, es sei denn, da gäbe es klare schriftliche Vereinbarungen.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure antworten, leider habe ich den Mietvertrag jetzt nicht bei mir, könnte den genauen Text am Sonntag hier schreiben.
    Was ich schon mal weiß ist dass die Wohnung gestrichen und Besenrein übergeben wird.
    Handschriftlich wurde in den Vertrag geschrieben welche Farbe es sein soll. Aber wie gesagt diese Firma gibt es nicht mehr und die Farbe kann nicht mehr gekauft werden. Deshalb hat meiner Meinung nach der Vermieter angefangen die ersten zwei Wände zu streichen und ich oder die Malerfirma sollen damit weitermachen. Den genauen Text aus dem Vertrag schreibe ich wie gesagt am Sonntag.

    Vielen Dank nochmal.

  • Hallo zusammen,

    jetzt habe ich den Mietvertrag vor mir und kann Euch die benötigten Daten liefern.
    Unter dem §22 Zusatzvereinbarungen steht handschriftlich geschrieben: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung im weissen, frisch gestrichenen Zustand zu übergeben! Farbe: SILITANIT/ Innen / Silikatbasis.

    Leider gibt es die Firma nicht mehr, so dass der Vermieter im Rahmen der Renovierungsarbeiten im Aussenbereich, Fenster und Türen (in meiner Abwesenheit mit meiner Zustimmung) angefangen hat zwei Wände schon mal zu streichen (dieses haben wir aber nicht vereinbart). Somit wurde mir praktisch die Farbauswahl inkl. Hersteller vorweggenommen.

    Als ich letzte Woche wieder in der WHG war habe ich gesehen das frisch gestrichen wurde und alle Fenster und Türen zum Lüften offen standen. Wegen dem Geruch der frischen Farbe konnte ich die komplette Woche nicht in meiner Wohnung schlafen und musste zum Kollegen ausweichen. Vermieter hat mich diesbezüglich nicht informiert. Desweiteren wurde mein Kühlschrank aus der Steckdose ausgesteckt, blöd das es ein Kombigerät ist und mein tiefgefrorenes Essen somit unten aufgetaut wurde, welches ich jetzt entsorgen musste, etwa 50 - 60 €. Das gleiche ist mit Telefon und Internetrouter passiert, so dass kein Strom unnötig mehr verbraucht wird, obwohl ich den kompletten Sept noch Miete dafür zahle. Von den letzten vier Besuchen am Wochenende kontte ich nur an drei Tagen meinen eigenen Parkplatz benutzen, den Rest hat die Schwester des Vermieters darauf geparkt. Ich habe ihr erlaubt in meiner Abwesenheit dort zu parken aber wenn ich da bin würde ich meinen Parkplatz wieder benutzen, dies war leider nicht so.

    Mich würde sehr gerne eure Meinung zu dem Ganzen interessieren. Ich habe eigentlich keine Lust auf das Streichen der Wohnung da ich nicht mal weiß ob mir die Kaution für die WHG zurückgegeben wird, wie gehe ich am Besten hier vor?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag noch.

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