Beiträge von anitari

    Zitat

    Auch habe ich gelesen, dass der Betriebsstrom wohl max. 5% der Brennstoffkosten betragen darf.

    Wenn es keinen separaten Zähler für die Heizungsanlage gibt und der Betriebbstrom nicht nach dem exakten Verbrauch abgerechnet werden kann.

    Zitat

    Da ja nach der neuen Abrechnung über den Verbrauch abgerechnet wird und in der DG-Wohnung (128 m², unsere Wohnung hat 133 m²) ja im Prinzip nicht geheizt wird, fallen dann die gesamten Betriebsstromkosten auf die beiden anderen Wohnungen und der Vermieter ist fein raus.

    Nein. Die Grundkosten nach Wohnfläche müssen auf alle Wohnungen, auch leer stehende, umgelegt werden.

    Zitat

    Wie dies allerdings beim Betriebsstrom aussieht ist mir unklar.
    Was mir auch nicht klar ist: Ist der Betriebsstrom "Verbrauchskosten" oder "Grundkosten"? Wegen dem Abrechnungsprinzip 70% Verbrauchskosten und 30% Grundkosten.

    Der Betriebsstrom, wie auch die Brennstoffkosten, Wartungskosten und Kosten der Emissionsmessung (um nur die wichtigsten zu nennen) gehört zu den Gesamt-Kosten der Heizungsanlage. Diese Gesamt-Kosten werden zu 30 % nach der Wohnfläche und zu 70 % nach Verbrauch abgerechnet.

    Ich bin mir nicht sicher, ob es für eine hochschwangere Frau nicht doch eine Möglichkeit gäbe aus dieser Kündigungsbindung raus zu kommen. Mit einem pfiffigen Fachanwalt könnte ich mir das vorstellen.

    Wenn man den genauen Wortlaut der Verzichtsvereinbarung kennen würde, könnte der TE das auch billiger haben.:o

    Denn ein Kündigungsverzicht darf maximal 45 Monate (3 Jahre + 9 Monate) ab Vertragsabschluß betragen, ansonsten ist er unwirksam.

    ich bin wie erwähnt hauptmieter. also ja mein untermieter...

    Dann müßtest Du Deinen Mieter nachweisbar auffordern den selbst verschuldeten Mangel zu beheben.

    Dann könnte Dein Mieter behaupten er hat ihn nicht selbst verschuldet.

    Dann müßtest Du nachweisen das der Mieter ihn doch verschuldet hat.

    Kannst Du folgen?

    Einfachste Lösung mach von Deinem erleichterten Kündigungsrecht als Vermieter (BGB § 573a) Gebrauch und kündige dem Mieter zum nächstmöglichen Termin.

    Das wäre noch bis Übermorgen zum 30.11.2016 möglich.

    Ich geh mal davon aus das das Zimmer unmöbliert vermietet ist.

    Würde bedeuten: Sie ist alleiniger Mieter. Der vereinbarte Kündigungsverzicht scheint aber davon nicht berührt worden zu sein.
    Da muß sie nun durch!

    Wenn sich der TE mal bequemen würde den exkaten Wortlaut zu posten könnte man ihm wenigstens sagen ob der Kündigungsverzicht wirksam ist oder nicht.

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    ich ziehe aus meiner 2-Zimmer-Wohnung aus (bin Eigentümer) und suche einen Nachmieter.

    Dann suchst Du einen Mieter.


    Zitat

    Beim Auszug bleiben sehr viele Möbel übrig, so dass ich die Wohnung "teil"-möbliert vermieten könnte.

    Bist Du Dir bewußt das Du dann für Reparaturen und/oder Ersatz zuständig bist?

    Mach es doch einfacher und biete die Möbel dem künftigen Mieter zum Kauf an. Bist Du auf das Geld nicht zwingend angewiesen schenke sie ihm einfach. Beides, Kauf oder Schenkung, sollte vertraglich festgehalten werden.

    Ist beides nicht möglich verkauf sie anderweitig oder entsorge sie.

    Mit Möbel würde ich jedenfalls nicht vermieten.

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    Bin ich als Mieter verpflichtet einen z.B. tropfenden Wasserhahn im Bad oder einen Lichtschalter auf eigene Kosten zu ersetzen??

    Laut der wirksamen Kleinreparaturklausel ja. Sofern die Kosten den Betrag von 100 € nicht übersteigen.

    Zitat

    Ich habe zwei Wände in grau gestrichen.
    Bin ich verpflichtet dies auch nach nur zwei Jahren Mietzeit „hell“ zu übergeben (auf eigene Rechnung)?

    Hellgrau ist aus meiner Sicht eine neutrale Farbe. Also nein.

    Ob Dein Vermieter das auch so sieht weiß ich nicht.


    Zitat

    Kann der Vermieter nicht ausgeführte "kleinere" Instandsetzungsarbeiten von der Mietkaution abziehen (auch wenn der Wasserhahn schon bei Einzug getropft hatte) ??

    Kann er wenn Du der Forderung das in Ordnung zu bringen nicht nachkommst.

    Ist irgendwo festgehalten das der Wasserhahn schon bei Mietbeginn getropft hat.

    Übrigens viel Spaß mit den Wasserkosten.

    Das ist ein richtig schöner nichts aussagener post von dir.

    Was erwartest Du von Laien?

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    nur frage ich mich eben ob ich nur die dämmung als solche oder auch eben ziegel dachrinnen etc als mieterhöhung tragen muss....

    Wenn sie zur Modernisierung gehören ja.

    Melde Dich doch wieder wenn Dir die exakte Mieterhöhung vorliegt oder lass diese fachlich prüfen.

    Mehr kann man im Moment wirklich nicht dazu sagen.

    Zitat

    nun frage ich mich was mir eine zusätzliche Dämmung bringt.

    Im Winter mehr Wärme und im Sommer mehr Kühle?

    Zitat

    Und noch dazu würde mich interessieren ob ich den gesamten Umbau mitfinanzieren muss oder nur die Dämmung an sich?

    Finanzieren mußt Du gar nichts.

    Der Vermieter darf 11 % der reinen Modernierungskosten jährlich als Mieterhöhung geltend machen.

    Ob das korrekt berechnet wurde kannst nach Zugang der endgültigen Mieterhöhung prüfen bzw. prüfen lassen.

    Zitat

    Ist dies rechtens?

    Ist rechtens.

    Alle Personen der jeweiligen Vertragspartei haften gemeinsam und können auch nur gemeinsam Willenserklärungen, wie z. B. Kündigungen, abgeben.

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    Wie ist es möglich aus einem solchen Vertrag herauszukommen gesetzt dem Fall ein anderer Mieter verwehrt seine Zustimmung?

    Den/die anderen Personen der Partei Mieter auf Zustimmung verklagen.

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    Wie bekommt der Mieter seine Teilkaution aus dem Vertrag?

    Vom Vermieter gar nicht.

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    Würde ein Einschreiben mit Rückschein ausreichen, um die Kündigung vor Gericht zu belegen ...

    Eine Teilkündigung ist unwirksam. Daran ändert auch kein ES + Rückschein was.

    Zitat

    Bzw. was gäbe es noch für Möglichkeiten?

    Alle am Vertrag beteiligten Personen versuchen eine, für alle, einvernehmliche Lösung zu finden.

    Ein so langer Kündigungsverzicht für Studenten wurde vom BGH für unwirksam erklärt.

    http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-30…am.news8583.htm

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    Daher möchte ich nun aus der Wohnung ausziehen und von meinem Heimatort aus zur Uni pendeln, die anderen beiden Hauptmieter sind damit auch einverstanden, möchten aber weiter in der Wohnung bleiben. Gibt es eine Möglichkeit aus dem Mietverhältnis rauszukommen, ohne dass den anderen beiden Hauptmietern geschadet wird?

    Jein.

    Möglichkeit 1:

    Ihr versucht vom Vermieter die Zustimmung zu Deiner Vertragsentlassung zu bekommen. Eventuell einen "Ersatzmieter" statt Deiner in den Vertrag aufnehmen zu dürfen.

    Möglichkeit 2:

    Vertrag komplett kündigen und hoffen das der Vermieter mit den anderen 2 einen neuen Vertrag abschließt.


    Nun bezahlen wir seit 6 Monaten unseren Strom bei einem Stromanbieter alleine, doch eine Kürzung der Nebenkosten gab es bis jetzt trotz Nachfrage nicht.

    Das ergibt sich erst bei der nächsten Abrechnung.


    Zitat

    Wie sollen wir hier weiter vorgehen?

    Auf die nächste Abrechnung warten.

    Zitat

    Nun hat der Käufer angemeldet, dass er mit seiner Frau in unsere Wohnung einziehen möchte.

    Als Käufer kann er anmelden was er will. Erst wenn er rechtmäßiger Eigentümer und somit Vermieter ist, kann er Euch evtl. wegen Eigenbedarf kündigen.

    Habt Ihr überhaupt schon eine offizielle Information über den Eigentümerwechsel?


    Hat M recht?

    Nein.

    Ein Sonderkündigungsrecht hat der Mieter nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens. Und das liegt noch in weiter Ferne.

    Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht fristlos, lediglich das noch nach dem 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden kann und die erhöhte Miete nicht zu zahlen ist. BGB § 561

    § 555 hat damit rein gar nichts zu tun.

    Zitat

    Hat der VM mit seiner groben Terminankündigung ein Sonderkündigungsrecht für M herbeigeführt?

    Humbug

    Unterschreiben müssen alle Personen der jeweiligen Vertragspartei.

    Wenn der Vermieter Dich als alleinigen Mieter akzeptiert reicht Deine Unterschrift.

    Zusammen einziehen und wohnen könnt Ihr trotzdem. Du müßtest Deine Freundin dann nur als mit einziehende Person angeben.

    Zitat

    aber die Eltern meiner Freundin weigern sich den Mietvertrag zu unterzeichnen -.- ( keiner weist warum)

    Ich habe da eine Vermutung. Sie möchten bei evtl. Mietrückstand nicht "Zahlemann & Söhne" sein und auch sonst nicht dem Vermieter gegenüber verpflichtet.

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