ZitatAuch habe ich gelesen, dass der Betriebsstrom wohl max. 5% der Brennstoffkosten betragen darf.
Wenn es keinen separaten Zähler für die Heizungsanlage gibt und der Betriebbstrom nicht nach dem exakten Verbrauch abgerechnet werden kann.
ZitatDa ja nach der neuen Abrechnung über den Verbrauch abgerechnet wird und in der DG-Wohnung (128 m², unsere Wohnung hat 133 m²) ja im Prinzip nicht geheizt wird, fallen dann die gesamten Betriebsstromkosten auf die beiden anderen Wohnungen und der Vermieter ist fein raus.
Nein. Die Grundkosten nach Wohnfläche müssen auf alle Wohnungen, auch leer stehende, umgelegt werden.
ZitatWie dies allerdings beim Betriebsstrom aussieht ist mir unklar.
Was mir auch nicht klar ist: Ist der Betriebsstrom "Verbrauchskosten" oder "Grundkosten"? Wegen dem Abrechnungsprinzip 70% Verbrauchskosten und 30% Grundkosten.
Der Betriebsstrom, wie auch die Brennstoffkosten, Wartungskosten und Kosten der Emissionsmessung (um nur die wichtigsten zu nennen) gehört zu den Gesamt-Kosten der Heizungsanlage. Diese Gesamt-Kosten werden zu 30 % nach der Wohnfläche und zu 70 % nach Verbrauch abgerechnet.