Studenten-WG kündigen trotz Kündigungsausschluss

  • Hallo!

    Ich habe mich schon fleißig durch das Forum gelesen, jedoch noch keine passende Antwort zu meiner Situation gefunden. Daher hoffe ich, dass ich hier durch euch Hilfe etwas schlauer werde!:)

    Zu meiner Situation:

    Ich bin Studentin und habe im Februar mit zwei weiteren Studenten eine WG gegründet.
    Im Mietvertrag steht, dass an eine WG vermietet wird und als Beruf Student angegeben ist.
    Wir sind alle drei als Hauptmieter eingetragen.
    Außerdem ist im Mietvertrag ein Kündigungsausschluss auf Seiten des Vermieters und auf Seiten der Mieter von 2 Jahren festgelegt.

    Da ich jedoch keine Unterstützung durch den Staat mittels Bafög erhalte, habe ich mir dort einen Nebenjob gesucht. Jedoch bekomme ich Job und Studium nicht unter einen Hut, finde jedoch auch keinen anderen Job, der das möglich macht.

    Daher möchte ich nun aus der Wohnung ausziehen und von meinem Heimatort aus zur Uni pendeln, die anderen beiden Hauptmieter sind damit auch einverstanden, möchten aber weiter in der Wohnung bleiben.

    Gibt es eine Möglichkeit aus dem Mietverhältnis rauszukommen, ohne dass den anderen beiden Hauptmietern geschadet wird?

    Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!:)

    Viele Grüße

    anniiwoe

    Einmal editiert, zuletzt von anniiwoe (29. Mai 2016 um 21:59)

  • Hallo anniiwoe,

    da muss ich Dich leider enttäuschen. Vertrag ist Vertrag. Du kannst höchstens versuchen, zusammen mit den anderen Mietern UND dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

  • Ein so langer Kündigungsverzicht für Studenten wurde vom BGH für unwirksam erklärt.

    http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-30…am.news8583.htm

    Zitat

    Daher möchte ich nun aus der Wohnung ausziehen und von meinem Heimatort aus zur Uni pendeln, die anderen beiden Hauptmieter sind damit auch einverstanden, möchten aber weiter in der Wohnung bleiben. Gibt es eine Möglichkeit aus dem Mietverhältnis rauszukommen, ohne dass den anderen beiden Hauptmietern geschadet wird?

    Jein.

    Möglichkeit 1:

    Ihr versucht vom Vermieter die Zustimmung zu Deiner Vertragsentlassung zu bekommen. Eventuell einen "Ersatzmieter" statt Deiner in den Vertrag aufnehmen zu dürfen.

    Möglichkeit 2:

    Vertrag komplett kündigen und hoffen das der Vermieter mit den anderen 2 einen neuen Vertrag abschließt.

  • Danke schonmal für die hilfreiche Antwort! :)
    gilt dieses Urteil nur für Studentenwohnheime oder auch für "normale" Wohnungen in einem Mietshaus, wo auch andere Parteien wohnen?
    Bin schon öfter über dieses Urteil im Forum gestolpert, hatte aber nie eine klare Antwort gelesen.

  • gilt dieses Urteil nur für Studentenwohnheime
    oder auch für "normale" Wohnungen in einem Mietshaus, wo auch andere Parteien wohnen?


    Ja...
    Nein...

  • Ein so langer Kündigungsverzicht für Studenten wurde vom BGH für unwirksam erklärt.


    .

    Das Problem hier ist doch, dass nur einer von dreien ausziehen will. Daher ist das Urteil doch gar nicht relevant. Das wäre es erst, wenn alle die Wohnung verlassen wollen.

    Zusätzlich ist der Kündigungsauschluss nicht unwirksam, weil es sich bei den Bewohnern um Studenten handelt, die Unwirksamkeit kommt es bei massiver Benachteiligung zustande, weil die Studenten ihre Studienausrichtung ändern. D.h. Kündigen und einfach weiterstudieren geht nicht.

    Gruß
    H H

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