hi!
folgender fall:
ich wohne in einer wg und bin hauptmieter.
anfang des jahres (februar)hat mir mein wg-partner eröffnet dass er schimmel in seinem zimmer hat (an der decke zwischen fenster und vorhangleiste).
er lüftet sehr selten, wenn dann nur kipplüftung und hat den ganzen tag den vorhang zu. entsprechend habe ich ihm gesagt, dass der schimmel selbstverschuldet ist und er ihn entfernen soll. (hab beim vermieter nachgefragt. es gibt bereits ein gutachten, dass die bausubstanz i.O. ist)
leider hat sich seit dem nichts getan... der schimmel ist immernoch da...
das bringt mich langsam in ne unangenehme lage, da ich ja als haputmieter für die whg verantwortlich bin... und so lange schimmel.. ist sicher auch nicht gut für die wand. deshalb die frage, kann ich meinen mitbewohner kündigen weil er der schimmel in seinem zimmer nach 4 monaten noch nicht entfernt hat?
übrigends steht auch in unserem mietvertrage, dass der die wohnung + einrichtung pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu lüften und schimmel zu vermeiden hat