Beiträge von anitari

    Das Bad hat einen separaten Zähler. Lt. dem Zähler im Abstellraum sollen wir in 4 Tagen insgesamt 509 Liter Wasser verbraucht haben

    Bei einem Durchschnittsverbrauch von ca. 80 Liter pro Person und Tag für Klospülung und Duschen oder Baden, Händewaschen, Zähne putzen etc. mal außer acht gelassen, nicht wirklich ungewöhnlich. Bei wir gehe ich von mindestens 2 Personen aus.

    Hier hat der Vermieter dann vermutlich hilfsweise in den Vertrag geschrieben, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist.

    Diese Vereinbarung, der Kündigungsverzicht, ist aber unwirksam weil der Mieter damit länger als 48 Monate an den Vertrag gebunden wäre. Ausnahme, es ist eine vorher ausgehandelte und dann nachträglich in den Vertrag aufgenommene Individualvereinbarung.

    Das die Befristung auch unwirksam ist bin ich mir inzwischen nicht mehr so sicher.

    Danke für den Hinweis, das stimmt natürlich.

    Heißt das demnach, dass wir eine ganz normale, gesetzliche Kündigungsfrist haben, an die wir uns halten können?

    Aus meiner persönlichen Sicht könnt Ihr jeder Zeit fristgerecht kündigen.

    Aber zur Sicherheit lass das von einem Fachanwalt nochmal prüfen.

    Nach meinen Recherchen sollte bei einem Staffelmietvertrag ein Kündigungsverzicht für max. 4 Jahre möglich sein.

    Abs. 3 § 557a (Staffelmiete)

    (3) 1Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. 2Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.

    Zum Ablauf von 4 Jahren wäre in deinem Fall zum 15.05.2020

    In der Klasuel zum Kündigungsverzicht heißt es aber " ... verzichten auf Ihre Kündigung für die obengenannte Wohnung für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020."

    Demnach wäre eine Kündigung frühestens am 1.1.2021 möglich. Folglich ist der Kündigungsverzicht unwirksam.

    Und noch mal, aus Meiner Sicht passen Befristung wegen Eigenbedarf und Kündigungsverzicht nicht zusammen.

    Das Mietverhältnis beginnt am 15.05.2016. Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 4 Jahren, also bis 15.05.2020 geschlossen, weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit als Wohnung für seinen Familienangehörigen Sohn XY (namentlich im Vertrag genannt) nutzen will.

    Da wäre ein wirksamer Zeitmietvertrag.


    Unter sonstige Vereinbarungen im Vertrag ist mit Schreibmaschine hinzugefügt: Beide Vertragsparteien Hr XY als Vermieter und Frau und Herr YX als Mieter von der Wohnung in XY verzichten auf Ihre Kündigung für die obengenannte Wohnung für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020.

    Das ein Kündigungsverzicht. Allerdings ein unwirksamer weil die Vertragsbindung die laut BGH zulässigen 48 Monate übersteigt.

    Aus meiner Sicht ist auch die Befristung unwirksam. Denn Befristung wegen (angeblichem) Eigenbedarf an der einen Stelle und Kündigungsverzicht an der anderen passen so gar nicht zusammen.

    Ich rate den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

    Wir wohnen in einer Mietwohnung mit einem vierjahres Zeitvertrag ohne Kündigungsrecht in dieser Zeit.

    Also ein Kündigungsverzicht. Bei 4 Jahren wäre der exakte Wortlaut wie er im Vertrag steht und das Datum wann der Vertrag abgeschlossen/unterschrieben wurde wichtig. Besser noch die entsprechende Vertragsseite, ohne persönliche Daten, als Bild.

    Möglicherweise ist die Vereinbarung ja unwirksam und ihr könntet jetzt schon fristgerecht kündigen.

    Zu welchem Datum gilt denn jetzt meine Kündigung?

    Zum 15.72018 auf jeden Fall nicht. Denn laut Vereinbarung ist eine Kündigung frühestens nach 3 Jahren möglich. Also ab dem 16.7.2018. Das wäre dann frühestens zum 31.10.2018. Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

    Ich bin immer wieder erstaunt, ja fast erschüttert, welche Probleme die einfachen Worte zum, nach und ab machen Menschen bereiten.

    Ich habe mal gelesen, dass die das sofort auszahlen müssen, nachdem die Abrechnung möglich sei und das ist sie ja nun seit dem 01.04.

    Da hast Du was falsch gelesen bzw. verstanden. Das eine Abrechnung 1 Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes möglich ist, ist sehr unwahrscheinlich. Denn der VM kann die Abrechnung frühestens erstellen wenn ihm alle nötigen Rechnungen und Bescheide vorliegen. Dann ist evtl. noch ein externes Abrechnungsunternehmen involviert, welches auch eine gewisse Zeit braucht.

    Ich z. B. rechne kalenderjährig ab. Habe jetzt, Ende Juni, noch nicht alle Belege die dazu notwendig sind.

    Wie schon mehrfach geschrieben, rechtlich hast Du noch gar keine Handhabe. Und ganz ehrlich einem Mieter bzw. Exmieter der seit Monaten mit Anrufen nervt würde ich die Abrechnung so spät wie nur möglich zukommen lassen.

    dürfen die Zeiträume für die Abrechnung der Heizkosten und der Abrechnung der reinen Betriebskosten unterschiedlich sein

    Ja

    Kann es sein das Du Nutzungs- mit Abrechnungszeitraum verwechselst?

    Das eine Abrechnung schon vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes, hier 30.6.2018, erfolgt ist in der Tat merkwürdig. Ich würde da Einsicht in die Originalbelege verlangen. Denn der VM darf nur Kosten umlegen die auch tatsächlich im Abrechnungszeitraum entstanden sind.

    Wie schaut es hier mit der korrekten Legung der Nebenkostenabrechnung aus?

    Nicht anders als sonst auch.


    In diesem Falle hat der Mann eine hohe Nebenkostenabrechnung nach Auszug erhalten.

    Auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Das eine Person der Partei Mieter auszieht ändert rein gar nichts an den Modalitäten der Abrechnung.


    Wie ist die rechtlich korrekte Vorgehensweise was die Legung der Nebenkostenabrechnung angeht?

    So wie immer. Abrechnung erstellen sobald alle relevanten Belege vorliegen und dem Mieter zusenden.


    Ich habe hier den Eindruck dass versucht wird den ausgezogenen Mann übers Ohr zu hauen

    Denke ich auch.

    Mir ist die Umlage nach Faktor unbekannt. Stell die Abrechnung doch mal, ohne persönliche Daten, ein.

    Steht was zum Umlageschlüssel im Mietvertrag? Wenn nicht muß der VM nach der Wohnfläche abrechnen.

    plötzlich einen Faktor von 0,35 statt 0,33 wie bei der Abrechnung von letzten Jahr. Ich dachte, das berechnet sich nach Wohnfläche? Meine Wohnung "wächst" aber ja nicht?

    Aber vielleicht ist das Haus gewachsen ;)

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