Nach meinen Recherchen sollte bei einem Staffelmietvertrag ein Kündigungsverzicht für max. 4 Jahre möglich sein.
Abs. 3 § 557a (Staffelmiete)
(3) 1Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. 2Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
Zum Ablauf von 4 Jahren wäre in deinem Fall zum 15.05.2020
In der Klasuel zum Kündigungsverzicht heißt es aber " ... verzichten auf Ihre Kündigung für die obengenannte Wohnung für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020."
Demnach wäre eine Kündigung frühestens am 1.1.2021 möglich. Folglich ist der Kündigungsverzicht unwirksam.
Und noch mal, aus Meiner Sicht passen Befristung wegen Eigenbedarf und Kündigungsverzicht nicht zusammen.