Mietvertragsänderung verwehrt nach schriftlicher Bestätigung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag mit zwei Hauptmietern. Hierbei möchte ich aus dem Mietvertrag austreten, die andere Mieterin aber wohnen bleiben. Leider wehrt sich die Genossenschaft dagegen.

    Per E-Mail haben wir aber eine Bestätigung erhalten, das mit Vorlegen eines Arbeitsvertrages der Mietvertrag geändert werden kann. Dies haben wir jetzt getan. Nun möchte die Genossenschaft Gehaltsnachweise haben, die die andere Person logischerweise noch nicht haben kann.

    Anbei noch der Text der E-Mail welche die Mieterinn von der Genossenschaft erhalten hat:

    Hallo Frau W.,

    nach Rücksprache mit der Wohnungsverwalterin ist es leider nicht möglich Herrn K. eher aus dem Vertrag zu entlassen, auch nicht, wenn Sie einen Bürgen anbringen.

    Beenden Sie Ihre Ausbildung und legen mit Ihrem Arbeitsvertrag und der neuen Selbstauskunft von Ihnen, dass Schreiben auf Nachtragsänderung zum Dauernutzungsvertrag, dass Herr K. austreten möchte und Sie alleine den Vertrag übernehmen wollen – mit beiden Unterschriften und die Änderung der Bankverbindung vor.

    Freundliche Grüße

    Wie ist die rechtliche Lage?

    Mod: Name anonymisiert.

  • Wie ist die rechtliche Lage?

    Ganz schnell erklärt. Egal ob Genossenschaft oder anderer Vermieter, einzig der Vermieter bestimmt das Procedere bei einem Mietvertrag.

    Es müssen erst einmal beide Mieter die Kündigung unterschreiben, dann bestimmt die Genossenschaft, ob sie mit der verbleibenden Mieterin einen neuen Vertrag abschließt. Und da besimmt der Vermieter unter welchen Voraussetzungen das passiert.

    Und all das ist im gesetzlichen Rahmen.

  • Ist das nicht eine Zusage wie es ablaufen kann?

    Keine Ahnung, aber eine Zusage sähe anders aus. Ich bin selbst Mieter einer Genossenschaftswohnung und weiß, dass wichtige Dinge und Bestätigungen nur schriftlich und nicht per Mail ablaufen.

  • Per E-Mail haben wir aber eine Bestätigung erhalten, das mit Vorlegen eines Arbeitsvertrages der Mietvertrag geändert werden kann.

    Das Wörtchen "kann" bedeutet, dass Einzelfallbezogen eine Änderung des Vertrags möglich ist. Hier muss der Mieter aber entsprechende Bedingungen erfüllen.

    Okay und was ist mit der E-Mail? Ist das nicht eine Zusage wie es ablaufen kann?

    In dieser E-Mail wurde als Bedingung die Vorlage eines Arbeitsvertrags benannt. Wenn die andere Mieterin allerdings nur einen Ausbildungsvertrag hat, ist diese Bedingung nicht erfüllt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Wörtchen "kann" bedeutet, dass Einzelfallbezogen eine Änderung des Vertrags möglich ist. Hier muss der Mieter aber entsprechende Bedingungen erfüllen.


    In dieser E-Mail wurde als Bedingung die Vorlage eines Arbeitsvertrags benannt. Wenn die andere Mieterin allerdings nur einen Ausbildungsvertrag hat, ist diese Bedingung nicht erfüllt.

    Sie hat doch einen AV vorgelegt. Sie hat Ihre Ausbildung abgeschlossen und jetzt einen AV bekommen.

  • Es steht ja auch da, dass eine Selbstauskunft beigelegt werden muss. Dazu können auch Gehaltsnachweise gehören. Wenn die nicht beigebracht werden, sind die Voraussetzungen noch nicht erfüllt.

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