Beiträge von anitari

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    Schmutzige Kündigung

    Weder eine schmutzige, noch saubere, gar keine Kündigung.

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    Wenn die Vermieterrin recht hat und ich die Wohnung noch 3 Monate zahlen müsste, so wäre das mein finanzieller Ruin.

    Sogar noch 3,5 Monate, denn die Vermieterin hat Recht.

    Es steht eindeutig Abmahnung über dem Schreiben, nicht Kündigung. Auf Seite 2 wird lediglich eine Kündigung angedroht.

    Idee?

    Ganz schnell form- und fristgerecht zum 31.10.2016 kündigen, der Vermieterin mitteilen das die Wohnung ab sofort zur Neuvermietung zur Verfügung steht und hoffen.

    Womit genau wird die Mieterhöhung begründet?

    Nach Mietspiegel oder örtliche Vergleichsmiete wäre 15 oder 20 % erlaubt.

    Mieterhöhung wegen Modernisierung wäre eine ganz andere Baustelle.

    Zitat

    Zu 1: Das ist vermutlich kein hinreichender Grund

    Schon. Der Vermieter darf alle 3 Jahre die Mieter erhöhen. Da ist der Kelch also schon mindestens 2 x an Dir vorbei gegangen.

    Das siehst Du nicht falsch.

    Informiere den Vermieter, nicht den Hausmeister, nachweisbar über das tropfende Heizungsrohr und forder ihn auf den Mangel zu beheben.

    Reparaturen an der Heizungsanlage, auch der dazugehörigen Rohre, ist allein Sache des Vermieters.

    Hüte Dich davor selbst einen Handwerker zu beauftragen!

    Zitat

    Wie ist es, wenn es jemanden gibt, der meinen Part übernimmt? Bin ich dann wenigstens aus dem Schneider?

    Nur wenn Dein Vermieter den Jemand akzeptiert.

    Das man nur ein paar einzugs-/mietwillige Leute anschleppen muß und dann aus dem Vertrag ist, ist ein Ammenmärchen.

    Du kannst natürlich versuchen Dich mit Deinem Vermieter auf einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu einigen.

    Da wäre die Erwähnung das seine Kündigung unwirksam ist vielleicht hilfreich. Aber nur vielleicht.

    Zitat

    Könnte man dann also von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen?

    Nein.

    Es zählt allein wie die Mietsache (das Zimmer) ausgestattet ist. Um als möbliert zu gelten müßte neben dem Schrank noch mindestens ein Bett, ein Tisch und ein Stuhl vom Vermieter in dem Zimmer stehen.

    Anders gesagt der Ein- und Auszug müßte mit einem normalen PKW mit nur einer Fahrt zu bewerkstelligen sein.

    Wie schon vermutet, die Kündigung ist unwirksam.

    Zunächst, ein sog. Untermieter ist Mieter wie jeder andere auch. Es gelten die selben rechtlichen Bestimmungen.

    Mit genau welchen Gründen hat denn Dein Vermieter die Kündigung begründet?

    Sind das keine rechtlich zulässigen ist die Kündigung schlicht unwirksam.

    Das könntest Du Deinem Vermieter auf die Nase binden. Hättest dann aber die berühmte A...karte.

    Denn Du müßtest nun kündigen, was im Moment frühestens zum 31. Oktober möglich ist.

    Überleg und entscheide was günstiger für Dich ist.

    Eine ganz andere Situation wäre es wenn Dein Zimmer zum größten Teil mit Möbeln, die Deinem Vermieter gehören, ausgestattet ist.

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    Natürlich befindet sich die Wohnung noch im Rohbau.

    So natürlich ist das nicht. Normalerweise sind Wohnungen fertig bei Besichtigung bzw. Anmietung. Bestenfalls müßte noch gestrichen oder tapeziert werden.

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    Es war vorher mündlich mit dem Vermieter ausgemacht worden dass ich schon eher rein kann um zu streichen und die Küche reinzusetzen - sollten dann die Fliesen gelegt sein.
    Jetzt auf einmal behauptet der Vermieter dass das gesamte Apartment von mir selber verputzt werden müsse, das es nicht seine Aufgabe wäre. Dafür müsste ich ja bei Auszug nichts mehr machen.Das ist doch totaler Blödsinn, oder hat er etwa Recht?

    Wenn ich schon lese "es war ausgemacht" und dann noch "mündlich" ...

    Was genau steht im Mietvertrag?

    Vielen Dank für die Info. Das heißt, ich habe ein Anrecht auf meine Kaution, auch wenn die Nebenkostenabrechnung für 2015 noch nicht abgerechnet werden kann?


    Zumindest auf den Teil der nicht mehr für eine evtl. Nachzahlung aus der noch nicht fälligen Abrechnung benötigt wird.

    Aber das würde ich erst mal außer acht lassen.

    Also, wie schon geschrieben, noch mal höflich aber bestimmt die Erstattung der Kaution fordern und dann, falls nach Fristsetzung nix passiert ist, Mahnbescheid erlassen oder gleich, ohne vorherigen Schrieb.

    Wie viel Kaution hast Du denn hinterlegt und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Für eine evtl. Nachzahlung könnte die Vermieterin das 2- bis 3fache einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten, den Rest aber erstatten.

    Zitat

    Leider weiß ich wie gesagt das genaue Datum meines Auszuges bzw. der Kündigung nicht mehr; ein Jahr ist aber definitiv bereits vergangen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Die Vermieterin nachweisbar, per Einwurfeinschreiben (nicht Einschreiben + Rückschein), auffordern die Kaution, sagen wir mal, bis zum 20.07.2016 zu erstatten.

    Zur Sicherheit noch Deine Bankverbindung angeben.

    Du kannst aber auch gleich einen Mahnbescheid erlassen.

    Für all das brauchst Du noch keinen Anwalt.

    Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hat die Vermieterin bis zum 31.12.2016 Zeit Dir die Abrechnung zuzuschicken.

    Das Du Mitte 2015 ausgezogen bist bzw. da der Vertrag endete spielt keine Rolle.

    Sprich, aktuell hast Du noch keinen Anspruch auf die Abrechnung.

    Die Frist evtl. Mängel noch geltend zu machen ist inzwischen dicke um. Also keine Angst das da noch was kommt. Falls doch, nicht zahlen bzw. widersprechen wenn das mit der Kaution verrechnet wird.

    Leg Einspruch gegen die Abrechnung bezüglich des Wasserverbrauchs ein und buch die Nachzahlung kurzerhand zurück.

    Aber zuvor prüfen ob die Zählerstände, -nummern stimmen und ob nicht doch irgendwo "heimlich" Wasser, kalt und/oder warm, verbraucht wird.

    Aber das schrieb ich ja schon.

    Morgen,

    ich glaube, da habe ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt.

    Und zwar habe ich laut Rechnung einen Verbrauch von:

    Kaltwasser: 56,43 m³ = 153 Liter pro Tag
    Warmwasser: 24,33 m³ = 67 Liter pro Tag

    Diesen Verbrauch habe ich niemals, da ich gerade ausgiebig duschen war, und gerade mal 10 L Warmwasser verbraucht habe.
    Wie gesagt, und gestern eben insgesamt 35 Liter verbraucht, davon 5 Warmwasser.

    Da hat sich der Vermieter ja noch selbst besch... ;)

    Denn Verbrauch laut Kaltwasserzähler + Verbrauch laut Warmwasserzähler = Gesamtverbrauch Kaltwasser

    Demnach sogar 80 m³. Etwa so viel wie ein 2personenhaushalt im Jahr verbraucht.

    Wie schon geschrieben, erst mal selbst prüfen was zu prüfen geht.

    Wann ist Dir denn die Abrechnung zugegangen?

    Das dürfte ja anhand des Poststempels + 1 - 3 Werktage in etwa ersichtlich sein.

    Zitat

    5 L Warmwasser
    30 L Kaltwasser

    Du meinst sicher m³ (Kubikmeter). heißt 5.000 Liter Warmwasser und 30.000 Liter Kaltwasser.

    Macht Kaltwasser gesamt = 35 m³ (35.000 Liter)

    2015 ist Dein Kaltwasserverbrauch ca. 20 m³ (20.000 Liter) höher.

    Das kann mehrere Ursachen haben:

    1. Zählerstände und/oder Zählernummern stimmen nicht. Bitte prüfen. Auch funkgesteuerte Zähler kann man manuell ablesen.

    2. Alles stimmt, sprich der Verbrauch ist tatsächlich so hoch, mal schauen ob nicht irgendwo unbemerkt Wasser "verbraucht" wird. Die undichte Klospülung, der Klassiker schlechthin oder ein tröpfelnder Wasserhahn. Auch ein undichtes Wasserrohr in der Wand wäre möglich.

    3. Die alten Zähler haben nicht mehr exakt gezählt, sprich zu wenig.

    Nebenbei bemerkt sind 51 € Vorauszahlungen bei 32 m² Wohnfläche und dann noch Fernwärme ziemlich wenig.

    Die Umlage der Wasserzählermiete nach dem Wasserverbrauch ist schon ungewöhnlich. Ist das im Mietvertrag so vereinbart.

    Zitat

    Laut Vermieter gilt § 551 Abs. 2 BGB nicht, da es sich dabei um eine unmöblierte Wohnung handelt. Bei vollständig möblierten Wohnungen sei eine vollständige Zahlung auf einen Schlag bei Schlüsselübergabe zu leisten.

    Im § 551 steht nicht mal der Begriff Wohnung oder Mietsache, geschweige denn etwas von möbliert oder unmöbliert.

    Zitat

    - auf die Zinsen verzichten?

    Welchen horrenden Betrag erwartest Du denn bei etwa 0,2 % p. a.?;)

    Welcher Erlös entgeht Dir denn wenn Du die Kaution mit einem Schlag zahlst?

    Zitat

    und würden gerne wissen ob der Vermieter uns einfach so eine Rechung stellen darf ohne uns vorher die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beseitigen?

    Darf er nicht.

    Gibt es ein Übergabeprotokoll? Wenn ja steht das was von Mängeln drin?

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    wir haben heute eine Kautionsabrechnung von unserem ehemaligen Vermieter bekommen.

    Der ist aber von der janz schnelle Truppe.

    Hallo?

    Nebenkosten sind mehr als nur Wasser und Heizung!

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    wir verbrauchen ungefähr 70-80 max

    70 - 80 Was?

    Ein m³ Wasser kann 5 € und mehr kosten. 3 Personen verbrauchen im Schnitt 10 - 15 m³ im Monat. Heizkosten, das ist mehr als nur Heizenergie, können für eine 80 m² locker allein 80 € monatlich ausmachen. Im Durchschnitt.

    Zitat

    Mir geht es darum was kann man dagegen machen das man jetzt erst erfahren hat das die ganzen Abrechnungen die wir bezahlt haben von nur einem Zähler kommen.

    Nichts.

    Bitte, was steht alles in diesen Abrechnungen der Vorjahre als Nebenkosten und wie wurden diese umgelegt/aufgeteilt?

    Ohne die Angaben dazu ist alles andere nur Spökenkierei, sprich eine halbwegs hilfreiche Antwort unmöglich.

    Zitat

    wir haben keine Vorauszahlungen

    Es wurden aber immer Abrechnungen erstellt?


    Bei 80 m² und 3 Personen wären so Pi x Fensterkreuz 250 € pro Monat (knapp 2900 € im Jahr) durchaus realistisch.

    Zitat

    PS: wir haben also die ganzen Jahrzehnte für die oben mit bezahlt :(

    Ich glaube fast umgekehrt.

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