Beiträge von anitari

    Naja es ist eine sehr energietechnisch moderne effiziente Fußbodenheizung. Zudem war ich nicht so oft zu Hause und habe sehr sparsam geheizt da vom Kellergeschoss auch sehr viel Wärme von der Wohnung unter mir hochkam.

    25 € Heiz- und WW-Kosten monatlich sind ja nun wirklich ein Klacks. Normal/Durchschnitt wären bei der Wohnfläche etwa 100 €.

    Also kein Punkt an dem es was zu deuteln gibt.

    Noch mal, ein Teil der Heizkosten wird ja verbrauchsunabhängig abgerechnet.


    Die schreibst von einer Nachzahlung in Höhe von 140 €, knapp 12 € pro Monat.

    Das kann ganz schlicht und einfach an höheren Gesamtkosten liegen. Die kann ein Vermieter nun mal nicht voraussehen.

    Kaltwasserverbrauch wird ja nach Personen abgerechnet. Ergo kann es keinen Zählstand bzw. Zähler geben der den exakten Verbrauch ermittelt.

    Ansatzpunkt wäre hier evtl. die genaue Personenzahl des Hauses und ob Leerstand berücksichtigt wurde.

    Gleiches gilt für den Allgemeinstrom.

    Was genau meinst mit Abrechnungszeitraum? Wo fängt der an? Beim ablesen?Thx

    Nein. Der Abrechnungszeitraum ist ein Zeitraum von 12 Monaten über den der Vermieter abrechnen muß.

    Oft ist es das Kalenderjahr, also der 1.1. - 31.12. eine es Jahres. Dann muß der Vermieter spätestens am 31.12. des Folgejahres abrechnen.

    Abrechnungszeitraum kann aber auch z. B. der 1. April 2015 - 31. März 2016 sein. Dann hat der VM bis 31. März 2017 Zeit.

    Schau einfach mal auf die letzte Abrechnung was da als Abrechnungszeitraum steht.

    Wenn Sie eine Wohnung kaufen wollen, ...

    Auf die Idee würde ich nie und nimmer kommen. Ich ziehe es nämlich vor selbst über mein Eigentum zu bestimmen.

    Zitat

    Für die Heizabrechnung und Warmwasserabrechnung gilt nicht die Wohnfläche, sondern die beheizbare Fläche oder Grundfläche.
    Und die unterscheiden sich oft gewaltig - in modernen Wohnungen ist oft eine grosse Terrasse dabei und in Häusern mit z.B.
    Pulthauptdächern wird die Grundfläche angerechnet und nicht die Wohnfläche. Wenn Sie eine Wohnung kaufen wollen,
    ist es ideal, wenn die Wohnung klein ist, nicht im EG und OG liegt, wenn die Wohnfläche gleich der Heizfläche und in etwa gleich dem MEA-Anteil ist. Ausserdem sollten Sie darauf achten, dass alle in etwa die gleiche Raumwärme lieben und sich bei
    gegebenem Wasserdruck und Temperatur gleich lange duschen, dass alle nur Stoss lüften, .....

    Das wissen die meisten User hier.

    Der Verzicht auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung ist laut BGH wirksam wenn er;

    1. für einen Zeitraum, ab Vertragsabschluß, von maximal 45 Monate (3 Jahre + 9 Monate) vereinbart ist

    und

    2. für beide, Mieter und Vermieter, gelten soll.

    Ausnahme, Staffelmietvertrag. Hier ist es auch ein einseitiger, nur für den Mieter, Kündigungsverzicht zulässig.

    Ein einseitiger, nur für den Mieter, Kündigungsverzicht wäre auch in einer Individualvereinbarung zulässig.

    Als solcher könnte der Nachtrag zu Eurem Mietvertrag, falls der K-Verzicht nur für Euch gelten soll, gewertet werden.

    Aber wie auch immer, ob nun 3 Jahre + 3 Monate oder 2 Jahre + 9 Monate, so lange die Vertragsbindung nicht länger als 4 Jahre beträgt, ist das rechtens.

    Abschließend kann man Deine Frage aber nur beantworten wenn man den exakten Wortlaut des Nachtrags kennt.

    Kannst Du den einscannen und als Bild hochladen?

    Zitat

    Ich habe geschrieben, dass eine Abrechnung nach Verbrauch immer noch am sinnvollsten sind,

    Im Prinzip Richtig.

    Aber an der Umsetzung hapert es oft.

    Man könnte z. B. die ETWs in einem Haus alle mit eigenen Heizungsanlagen (Thermen) ausstatten. Dann geht der Verbrauch der Heizenergie voll zu lasten des Eigentümers bzw. Nutzers.

    Allerdings auch die Kosten der Wartung, Emissionsmessung und des Betriebsstromes. Das können mal locker 300 € sein.

    Und da wären noch die Kosten der Umrüstung. Die müßten natürlich die Eigentümer tragen. So einer Therme kostet um die 3.000 bis 4.000 ohne Montagekosten.

    Eine Umlage von z. B. Treppenhausreinigung etc., wie sollte die Deiner Meinung nach erfolgen?

    In der Regel erfolgt die nach Wohnfläche bzw. Eigentumsanteil. Wo bitte ist da ein Eigentümer oder Mieter einer kleinen Wohnung benachteiligt?

    Eine evtl. Umlage nach Personen sorgt gewöhnlich für wesentlich mehr Streitereien.

    Du schreibst im Ausgangspost

    Zitat

    In vielen Fällen wäre eine Umlage sogar nach Wohneinheiten ratsam, da am gerechtesten.

    Na das ist doch für sogenannte Klein-Wohnungen noch schlimmer.

    Du kannst es drehen wie Du willst, eine allen gerecht werdende Lösung wird/kann es nicht geben.

    kleine Berechnungen können das schon zeigen und zu welchen Missständen solche Regelungen führen

    Von Mißständen reden doch nur Mieter/Eigentümer die sich benachteiligt fühlen.

    Hast Du einen Vorschlag der allen gerecht wird richte ihn an den Gesetzgeber.

    Ansonsten kauf Dir ein EFH. Ob Du da besser bei weg kommst wage ich zu bezweifeln.

    Zitat

    Warum kann ich einer Mieterin nicht wegen Eigenbedarf kündigen die unregelmäßig die Miete bezahlt

    Ich würde die Kündigung wegen unregelmäßiger Mietzahlungen der Kündigung wegen Eigenbedarf vorziehen.

    Das hier keine schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten vorliegt müßte die Mieterin erst mal nachweisen.

    Wurde sie denn schon mal wegen der unrgelmäßigen Zahlungen abgemahnt?

    Allerdings muß ich Leipziger zustimmen. Ein langer Rechtsstreit kann locker mehr als 3.000 € kosten, könnte endlos lange dauern und möglicherweise zu Gunsten der Mieterin ausgehen.

    Wie heißt es so schön:

    Recht haben und Recht bekommen sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe.

    Du hast die Möglichkeit die NK-Abrechnung wegen der ungeeichten Zähler anzufechten.

    Der Vermieter hat dann die Möglichkeit nachzuweisen das die Zähler immer noch genau zählen. Tun sie das, hast Du Pech gehabt.

    Die Eichfrist für Kaltwasser-Zwischen-Zähler beträgt 6 Jahre, für Warmwasser-Zwischen-Zähler 5 Jahre, nach meinem Wissen.

    Stromzähler? Ist das ein Haupt- oder Zwischenzähler?

    Du hast doch sicher einen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter. Dann dürfte es ein Hauptzähler sein. Da kommt die Eichpflicht nicht so zum tragen wir bei Zwischenzählern.

    Wassererwärmung mit Strom ist schon recht teuer.

    Nun meine Frage ob es dazu nicht eine Regelung gibt, dass er den Antrag bei finanzieller Notwendigkeit (zwei Mietwohnungen) stattgeben muss?

    Gibt es nicht. Laut § 553 BGB muß der Vermieter nur zustimmen einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

    Finanzielle Nöte des Mieters sind völlig irrelevant.

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