Kündigung Sozialwohnung für Eigenbedarf

  • Guten Tag,

    meinem Vater gehört ein Mietshaus mit verschiedenen Parteien. Die Umstände verlangen es, dass er für sich selber nun eine Wohnung daraus beziehen muss. Eine ist eine Sozialwohnung und in dieser lebt eine psychisch kranke Frau um die Vierzig. Sie hat bereits drei Selbstmordversuche hinter sich, bei dem ersten hat sie sich in der Wohnung selber angezündet und quasi die anderen Mieter gefährdet. Die Miete kommt auch sehr unregelmäßig und häppchenweise rein, aber sie kommt.

    Da es die einzige Wohnung ist die in Frage kommt, versuchen wir ihr nun auf Eigenbedarf zu kündigen. Natürlich widerspricht die Anwältin der Mieterin (über die generell alles läuft). Nun haben wir die Wahl vor Gericht zu gehen aber laut des Anwalts meines Vaters werden wir, falls wir den Fall verlieren, 3.000,00 € zahlen müssen.

    Ich werde gerade in diese ganze Hausverwaltung eingeführt und kenne leider nicht alle Einzelheiten also gerne Fragen welche Informationen benötigt werden.

    Ich frage mich nur folgendes: Warum kann ich einer Mieterin nicht wegen Eigenbedarf kündigen die unregelmäßig die Miete bezahlt und mit ihrem Verhalten die Gesundheit der anderen Mieter gefährdet hat?

    Vielen Dank schon mal!

  • Zitat

    Warum kann ich einer Mieterin nicht wegen Eigenbedarf kündigen die unregelmäßig die Miete bezahlt und mit ihrem Verhalten die Gesundheit der anderen Mieter gefährdet hat?

    Bein unregelmäßigen Mietzahlungen kann das Mietverhältnis abgemahnt werden und auch - bei ausbleibender Besserung - eine Kündigung erfolgen.
    Das läuft aber unabhängig von einer Kündigung wegen Eigenbedarf..

    Ansonsten kann die Mieterin (oder Anwalt) natürlich der Kündigung wegen einer unzumutbaren Härte widersprechen (§ 574 BGB)

    Ob das hilft, kann im Zweifel nur ein Richter entscheiden.

    Ich würde hier vielleicht einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und der Mieterin den Umzug finanziell versüßen. Das könnte günstiger sein, als ein Rechtsstreit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Warum kann ich einer Mieterin nicht wegen Eigenbedarf kündigen die unregelmäßig die Miete bezahlt

    Ich würde die Kündigung wegen unregelmäßiger Mietzahlungen der Kündigung wegen Eigenbedarf vorziehen.

    Das hier keine schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten vorliegt müßte die Mieterin erst mal nachweisen.

    Wurde sie denn schon mal wegen der unrgelmäßigen Zahlungen abgemahnt?

    Allerdings muß ich Leipziger zustimmen. Ein langer Rechtsstreit kann locker mehr als 3.000 € kosten, könnte endlos lange dauern und möglicherweise zu Gunsten der Mieterin ausgehen.

    Wie heißt es so schön:

    Recht haben und Recht bekommen sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe.

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