Hallo,
ich habe eine Frage bezügl. mögl. Formfehler und deren Auswirkungen im Anschreiben einer Mieterhöhung.
Kurzer Sachstand: Mein Mietvertrag läuft seit 06/2015. In KW 27/2016 (Juli 2016) erhielt ich ein Schreiben bezügl. Mieterhöhung zum 1.9.2016. Demnach wären die 15 Monate im Sinne des §558 BGB eingehalten.
1a. Ist hier nicht ein Formfehler meinem VM unterlaufen, denn nach §558b/Abs.1 BGB müsste ich die erhöhte Miete doch erst zum 1.10.2016 zahlen oder?
1b. Muss eine Aufforderung zur Zustimmung enthalten sein und eine Frist, bis wann diese erfolgen soll? Das aktuelle Schreiben hat dies nicht. Wäre dies ein weiterer Formfehler?
2. Wenn hier ein Formfehler vorliegt was für Auswirkung hat das auf mich?
3. Muss ich meinen VM auf den Formfehler hinweisen und wenn ja bis spätestens wann?
4. Beginnen die Fristen für die §§558b und 561 BGB von neuem zu laufen wenn ich vom VM ein berichtigtes Anschreiben bekomme?
Vielen Dank vorab.