Beiträge von anitari

    Gesamt steht da: Die Miete gemäß §4 kann unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag auf unbestimmte Zeit oder einen zeitmietvertrag handelt, entweder gemäß §§ 558 bis 559b BGB oder gemäß nachfolgender Buchstaben a erhöht oder gemäß nachfolgendem Buchstaben b angepasst werden. Sind weder Buchstabe a noch b an gekreuzt, kann die miete gemäß §§ 558 erhöht werden.
    Dann handschriftlich: Die Nettokaltniete erhöht sich ab dem (Datum 2012) um jährlich 2.5%, in Worten zwei, fünf Prozent.

    Darunter folgen die buchstaben a und b, beide sind aber nicht angekreuzt.

    Das ist aus meiner Sicht unwirksam. Der Betrag um den sich die Miete erhöhen soll muß in Euro und Cent angegeben werden.

    Mal davon abgesehen das weder Staffel- noch Indexmiete angekreuzt sind. Aber trotzdem hier der Paragraf in dem das steht.

    § 557a
    Staffelmiete

    (1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

    Quintessenz:
    Wohnung ohne Schäden und besenrein zurück geben und dem Vermieter den Rat geben, dass er sich aktuelle Mietverträge besorgen soll.

    Auch meine Meinung dazu.

    Wobei das mit dem Rat würde ich lassen

    Hättet Ihr die Kündigungsverzichtsklausel geprüft oder prüfen lassen wäre Euch der jetzige Hick-Hack möglicherweise erspart geblieben.

    Denn ein Kündigungsverzicht darf formularmäßig maximal 45 Monate (3 Jahre + 9 Monate) ab Vertragsabschluß betragen.

    Märchensteuer hin, Märchensteuer her. Diese sog. Bearbeitungsgebühr gehört zu den Verwaltungskosten, die dürfen einem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden.

    Allerdings hätte der Vermieter, vorausgesetzt der Kündigungsverzicht ist wirksam, auch auf stur schalten und auf Erfüllung des Vertrages bestehen können bzw. sich mit der Auswahl eines Nachmieters 3 Monate Zeit lassen können. Das wäre mit Sicherheit teurer gewesen.

    Was hat denn der Verwalter für Befugnisse?

    Ein Mietvertrag ist kein Kegelclub in man eben mal ein- und austreten kann.

    Wenn keine gemeinsame Lösung, z. B. Vertragsentlassung der Ex, mit allen am Vertrag beteiligten Personen möglich ist, bleibt nur die Kündigung des Vertrages.

    Stimmt dieser die Ex nicht zu muß er sie darauf verklagen. Dann ersetzt das Urteil ihre Unterschrift unter der Kündigung. Allerdings ist dann auch der Partner aus dem Vertrag. Möchte der Vermieter keinen neuen Vertrag mit ihm abschließen muß er sich eine neie Wohnung suchen.

    Also das was die gezahlt haben. Gut da weiß ich immer noch nicht was ich voraus zahle und wie der vm auf 130 Euro kommt.

    Du zahlst 130 € monatlich.

    Wie der Vermieter darauf kommt?

    Er hat vermutlich Pi x Daumen kalkuliert das für eine Person weniger Müll-, Kalt- und Warmwasserkosten anfallen. Das kann mit 20 € im Monat Gegensatz zu den 2 Personen vorher schon hinkommen.

    Ich allerdings habe Schwierigkeiten zu erkennen, was jetzt Vorauszahlung ist und was gezahlt wurde und ob ich mit meinen -12 Euro richtig liege. ggf höher wegen steigende Kosten.

    Nach meiner Ansicht ist das lediglich die Kostenaufstellung des Vermieters bzw. für den Vermieter. Darum stehen auch keine Vorauszahlungen drin.

    Weiterhin vermute ich mal das die Wohnung eine ETW (Eigentumswohnung) ist. Denn nur da ist der Begriff Ausgaben üblich.

    Übrigens sind es nicht 16 Personen, sondern 16 Wohneinheiten.

    Ich habe 85,00 Euro Heizkosten. Verbrauche aber nur ZB 40,00 Euro ins gesamt.
    Dann kann man doch die restlichen 40 Euro auf die Nebenkosten fix packen. Dann sind die 12,00 Euro die ich weniger zahle doch gedeckt.

    Als erstes lass mal dieses blöde fix weg. :mad:

    Das sind verbrauchunabhängige Nebenkosten.

    Die Nebenkosten bzw. Nebenkostenvorauszahlungen werden als Ganzes betrachtet, auch wenn sie einzeln im Vertrag stehen oder abgerechnet werden. Da wird nicht hin oder her gepackt.

    Die zahlst derzeit 130 € monatlich.

    Ergibt die Abrechnung der verbrauchsab- und verbrauchsunbahängien NK eine Nachzahlung mußt Du nach der Abrechnung mehr als 130 € zahlen, ergibt die Abrechnung eine Gutschrift weniger.

    So einfach ist das.

    Ob die Nachzahlung oder Gutschrift nun aus den verbrauchsabhängigen oder verbrauchsunabhängigen NK resultiert ist völlig wurscht.

    Die Abrechnung nach Wohnfläche ist, wenn nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich und vertraglich nichts anders vereinbart, zulässig bzw. gesetzlich vorgeschrieben.

    Ich habe die Müllabfuhr durch 2 Personen geteilt und Mietewasserzähler durch 16 Personen

    Und wenn im Laufe des Abrechnungszeitraumes Bewohner ausziehen sind es nur noch 15, 14 oder weniger.


    Zitat

    Wir leben in einer Kleinstadt. Also hier ist das schon recht günstig

    Kosten wie Müllentsorgung, Wasser und Grundsteuer haben mit Klein- oder Großstadt herzlich wenig zu tun. Zudem hat der Vermieter keinerlei Einfluß darauf.

    Ich wohne in einem 400-Seelen-Nest, zahle 5 € für den m³ Wasser und knapp 1,90 €/m² Grundsteuer im Jahr.

    In einer Stadt mit etwa 30.00 Einwohner in Thüringen z. B. sind es nur etwa 90 Cent, in einer Kleinstadt bei München können es aber locker 4 € sein.

    Worauf willst Du eigentlich hinaus?

    Den Vermieter auf die "fixen" Kosten festnageln oder was?

    Zitat

    Aber ich meine jetzt ob der Vermieter das einfach so kann, ohne das sich was erhöht.

    Jein

    Er kann die Vorauszahlungen, nach der Abrechnung, erhöhen wenn die Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben.

    Angenommen Gesamtkosten der Wohnung in 12 Monaten sind mit etwa 2.000 € genau so hoch wie im Vorjahr, der Mieter hat aber insgesamt nur 1.500 € Vorauszahlungen geleistet, dann kann der Vermieter die Vorauszahlungen um 1/12 der Nachzahlung erhöhen.

    Umlageausfallwagnis

    Ob das in Deinem Fall umgelegt werden darf entzieht sich meiner Kenntnis.

    Angesichts der, vor allem rot markierten, Kostenarten wage ich zu bezweifeln das da 45 € monatlich reichen. Wenn ich bedenke das die Müllentsorgung in machen Regionen schon 15 - 20 € monatlich bei einer Person kosten kann ...

    Ist die Umlage nach Personen von Müllkosten, Allgemeinstrom und Miete Wasserzähler vertraglich vereinbart?

    Mit "fixen" Nebenkosten sind vermutlich die verbrauchsunabhängigen NK, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, gemeint.

    Die können sich, genau wie die verbrauchsabhängigen, ändern. Wenn z. B. die Gemeinde die Grundsteuern oder die Versicherung den Beitrag erhöht.

    Um beurteilen zu können ob die in deinem Vertrag dafür veranschlagten Vorauszahlungen zu wenig sind müßte man wissen das da enthalten ist.

    Du hast doch die Abrechnung der Vormieter. Tipp mal ab was das als "fixe" NK angegeben ist. Sind das wirklich nur Grundsteuer und Versicherungen kann das mit den 35 € schon hinkommen.

    130 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche ist schon realistisch.

    Ein Nachzahlung, auch wenn Du selbst sparsam bist, ist dennoch nicht ganz auszuschließen.

    Denn hier werden Kostenarten nach Personen, also nicht nach Verbrauch oder Verursachung, abgerechnet.

    Zudem 30 % der Heizkosten nach der Wohnfläche. Da zahlt man indirekt einen Teil für die sehr wärmebedürftigen und viel-warm-duschenden Mieter mit.

    Leg die 12 € jeden Monat bei Seite. Brauchst Du sie nicht für eine Nachzahlung kauf dir was schönes davon oder geh mal exquisit essen.


    Zitat

    Ich bin letztes Jahr in eine neue Wohnung eingezogen.

    Wann und wie ist der Abrechnungszeitraum?

    Kurze Frage zum Thema: Wieviel Höher fallen die Energiekosten aus, wenn das WW auch über Nacht auf Temperatur gehalten wird? Oder verringern sich die Kosten eher, da das Wasser eher nicht so weit herunterkühlt?
    Absenkung/Auschalten erfolgt über Zeitschaltuhr.

    Ich habe mir eben mal die Gasabrechnungen für mein Objekt (2 Wohnungen, 130 m²) angesehen.

    Mußte feststellen das der Verbrauch, seit ich die Nachtabsenkung für Heizung und WW deaktiviert habe, relativ konstant bei 27.000 - 28.000 kWh ist. Vorher waren es immer um die 30.000 kWh.

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