Nachmieter auf Einzugsdatum verpflichten

  • Hallo zusammen,

    Wir haben mit unserem Vermieter per Mail vereinbart, einen Nachmieter zu suchen, dass wir früher raus möchten. Das Einzugsdatum müsste der 1.11. sein. Nun habe ich hier zwei Kandidaten, die lieber erst an 1.01.17 rein möchten.

    Ich möchte mich dagegen absichern, dass mit dem Vermieter ein späteres Datum vereinbart wird. Ich stelle mir einen Vorvertrag vor:

    “Der Kandidat erklärt sich bereit, um Falle des Zustandekommens eines Mietvertrages für die Wohnung in XYZ mir Vermieter ABC, zum 1.11.16 einzuziehen. Wird im Mietvertrag ein späteres Einzugsdatum als der 1.11.16 vereinbart, hat der Kandidat die anteilige Kaltmiete zwischen dem 1.11.16 und dem vereinbarten Einzugstermin an den Vormieter CRE pünklich zum... auf das Konto... zu zahlen.“

    Ist das rechtens, oder gibt es andere Möglichkeiten?

    Vielen Dank!

  • Es gibt weder eine Möglichkeit den Vermieter zu verpflichten einen selbst gesuchten Nachmieter zu akzeptieren, noch ihm, dem Vermieter, vorzuschreiben ab wann er mit diesem, wenn überhaupt, einen Vertrag abschließt.

    Habt Ihr überhaupt schon form- und fristgerecht gekündigt?

  • Hallo anitari,

    das ist ein Missverständnis. Wir schreiben dem Vermieter gar nichts vor.

    Es geht darum: Wir als Mieter Müller schlagen dem Vermieter Völler einen Nachmieter Neumann vor. Müller und Neumann vereinbaren Einzugsdatum 1.11., Neumann schließt mit Völler den Mietvertrag aber erst ab 1.01.

    Frage: Kann Müller mit Neumann im Vorfeld einen Vertrag schließen, dass dieser die Kaltmiete an Müller zahlt, wenn er erst nach dem 1.11. einzieht?

  • Kein Missverständnis.

    Wenn Vermieter und Nachmieter einen Vertrag ab dem z. B. 1.1.2017 abschließen muß Nachmieter erst ab dem 1.1.2017 Miete zahlen und darf erst ab dem 1.1.2017 in die Wohnung.

  • Also schließe ich daraus, dass es nicht erlaubt ist, mit dem Nachmieter einen separaten Vertrag wie oben beschrieben zu schließen?

    Erlaubt ist das schon. Nur an der Erfüllung des Vertrages kann/wird es scheitern.

  • Oder anders ausgedrückt, Mietverträge werden immer zwischen Vermieter und (Nach)mieter abgeschlossen. Der Nochmieter hat seinen Vertrag zu erfüllen und keinerlei Mitspracherecht bei der Vermietung der Wohnung. Demnach sind Veträge zwischen Nochmieter und Nachmieter das Papier nicht wert, auf die Sie geschrieben sind.

    Ihr werdet wie Millionen anderer Mieter zuvor nicht verhindern können, dass für eine überschaubare Zeit doppelte Miete zu zahlen ist.

  • Das Einzugsdatum müsste der 1.11. sein. Nun habe ich hier zwei Kandidaten, die lieber erst an 1.01.17 rein möchten.
    Ich stelle mir einen Vorvertrag vor:

    “Der Kandidat erklärt sich bereit, um Falle des Zustandekommens eines Mietvertrages für die Wohnung in XYZ mir Vermieter ABC, zum 1.11.16 einzuziehen. Wird im Mietvertrag ein späteres Einzugsdatum als der 1.11.16 vereinbart, hat der Kandidat die anteilige Kaltmiete zwischen dem 1.11.16 und dem vereinbarten Einzugstermin an den Vormieter CRE pünklich zum... auf das Konto... zu zahlen.“
    Ist das rechtens, oder gibt es andere Möglichkeiten?

    Rechtens schon, wenn Sie so einen Deppen finden, der Ihnen sowas unterschreibt.

  • Ist das rechtens, oder gibt es andere Möglichkeiten?


    Du hast keinerlei legale Möglichkeiten, auf Vertragsabschlüsse, die Dich nicht tangieren, Einfluss zu nehmen.

  • Das wird niemals funktionieren. Was passiert denn, wenn der Nachmieter beim Vermieter einen Vertrag zum 01.01.17 unterzeichnet, sich im Gegenzug aber weigert, deinen Vertrag zu unterschreiben?

    Wenn ich der Nachmieter wäre, würde ich mit Dir gar nicht "verhandeln", sondern einfach einen Mietvertrag mit dem Vermieter zu meinem Wunschtermin abschließen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das wird niemals funktionieren. Was passiert denn, wenn der Nachmieter beim Vermieter einen Vertrag zum 01.01.17 unterzeichnet, sich im Gegenzug aber weigert, deinen Vertrag zu unterschreiben?

    Wenn ich der Nachmieter wäre, würde ich mit Dir gar nicht "verhandeln", sondern einfach einen Mietvertrag mit dem Vermieter zu meinem Wunschtermin abschließen.

    Hallo,

    genau so ist es, es ist fantastisch immer wieder, auf welche seltsame Anwandlungen so mancher Mieter kommt, wenn er zu blöd, zu faul, zu viel Anspruchsdenken an den Tag legt!

    Gruß
    BHShuber

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