ZitatWenn 1. und 2. angekreuztwurde gilt doch immer die 3 Monatsfrist.
Für den Mieter ja.
Zitat2. ist somit ungültig für den Mieter?
Nein.
Es ändert sich lediglich der Zeitpunkt zu oder ab wann der Mieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kann.
Hier kann der Mieter erstmals 9 Monate nach Mietbeginn, fristgerechter Zugang beim Vermieter vorausgesetzt, zum Ablauf von 12 Monaten nach Mietbeginn kündigen.