Nutzung von des allgemeinen Grundstücks als Kfz Abstellplatz

  • Kann ein Vermieter verbieten ein zugelassenes Kfz vor der vermieteten Garage abzustellen. Es findet keine Behinderung für Andere statt und der Zugang zur Garage muss ja sowieso von Anderen freigehalten werden ?

  • Kann ein Vermieter verbieten ein zugelassenes Kfz vor der vermieteten Garage abzustellen. Es findet keine Behinderung für Andere statt und der Zugang zur Garage muss ja sowieso von Anderen freigehalten werden ?

    Hallo,

    logischer Weise hat man eine Garage gemietet nicht mehr und nicht weniger, der Platz davor dient lediglich der Zufahrt in und zu der gemieteten Garage.

    Der Mieter hat hier keinerlei Anrecht ein weiteres KFZ dauerhaft vor der Garage zu platzieren, auch wenn das Fahrzeug nur unwesentlich lange dort steht, darf es keinen anderen behindern.

    Jegliche Nutzung ausserhalb des gemieteten Besitztums bedarf der Genehmigung des Eigentümers, sprich Vermieters.

    Gruß
    BHShuber

  • https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/arti…-garage-parken/

    Ja und? An dieses Urteil muss sich kein anderes Gericht, auch kein anderer Richter halten, dieses Urteil gibt lediglich die persönliche Meinung dieses Richters wider. Aber wenn du es genau wissen willst, fordere deinen Mieter heraus und zeige ihm den Stinkefinger (im übertragenen Sinn). Solltest du aber in Bochum wohnen, dann hoffe, dass du auf den selben Richter triffst.

  • Kann ein Vermieter verbieten ein zugelassenes Kfz vor der vermieteten Garage abzustellen. Es findet keine Behinderung für Andere statt und der Zugang zur Garage muss ja sowieso von Anderen freigehalten werden ?


    Ebenfalls ohne Gruss: Nein.

  • Es ist immer noch nicht geklärt um wessen Fahrzeug es sich handelt. Eines vom Mieter, vom Bekannten oder Nachbarn. Oder ist es eine für Motorräder angemietete Garage? Sehr beliebt und immer gerne genommn sind Fahrzeuge zum Verkauf oder Export, die dann einige Tage vor der Garage stehen. Gerade letzter Fall verärgert nicht nur den Vermieter. Bei dem Namen “Himni“ gehe ich vom letzten Fall aus.

  • Oder vllt wird in der Garage auch Sperrmüll oder die Hobbywerkbank gelagert, so dass kein Auto dort Platz findet. Also eine Nutzungsänderung, die genehmigungspflichtig ist/wäre.

  • https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/arti…-garage-parken/

    Hallo,

    dieses oder die Urteile sind hier keinewegs vergleichbar somit sicher kein Indiz dafür ob der Vermieter hier eine Verbot aussprechen darf oder nicht.

    Es handelt sich nach Angabe des Fragestellers um ein zugelassenes KFZ, nicht mehr und nicht weniger.

    Der Garagenmietvertrag ist Zweckbezogen, in der Form dort ein KFZ unterzustellen, es ist nicht erheblich ob er nun das Fahrzeug kurzzeitig vor der Garage abstellt oder nicht, viel eher ist hier die Frage zu beantworten ob er das generell darf und ob dies dann vom Vermieter der Garage erlaubt werden muss.

    Freilich kenne wir den Wortlaut und genaue Passagen des Mietvertrages nicht, sein eigenes Fahrzeug darf er sicher auf dem Platz davor stellen, das gehört zum Gebrauch der Mietsache, allerdings Fremde und Besucher, sowie Zweitwagen dürfen meiner Meinung nach nicht dauerhaft dort stehen.

    Als Vermieter würde ich das ahnden und unterbinden.

    Gruß
    BHShuber

  • Die erste Frage wäre doch ist der Vermieter gleichzeitig Eigentümer des Garagenhofs? Gerade in WEGs ist das nämlich ganz oft nicht der Fall, so dass der Vermieter auch nichts verbieten kann. Die Gemeinschaft natürlich schon.

  • Die erste Frage wäre doch ist der Vermieter gleichzeitig Eigentümer des Garagenhofs? Gerade in WEGs

    Wie kommst du auf Garagenhof, weißt du mehr als die anderen? Und wie kommst du auf WEG (schreibt sich übrigens auch im Plural ohne "s"). Bleib doch bitte bei den Fakten und dichte nichts dazu.

  • Ganz einfach, Garagen haben sehr oft ein eigenes Grundbuchblatt und der Eigentümer der Garage ist dann selten der Eigentümer der Zufahrt. Daher würde ich diese Frage immer zuerst stellen. Was anderes habe ich nicht gesagt, da aus der Beschreibung des TE eben nicht klar ist, ob der Gragenhof, vorplatz, zufahrt whatever überhaupt dem VM gehört.

  • Wie kommst du auf Garagenhof, weißt du mehr .....

    Da es deutlich zu lesen ist. Aber da hat unser Maintaucher, den sie im Hochsommer noch mit Schlittschuhen an geborgen haben, bekanntlich seine Probleme mit.....

  • Da es deutlich zu lesen ist. Aber da hat unser Maintaucher, den sie im Hochsommer noch mit Schlittschuhen an geborgen haben, bekanntlich seine Probleme mit.....

    Hallo,

    scheinbar habe ich dasgleiche Problem, wo genau steht, dass es einen Garagenhof gibt?

    Gruß
    BHShuber

  • Da es deutlich zu lesen ist.

    Wo?

    Hier noch mal der Wortlaut der Frage:

    Zitat

    Kann ein Vermieter verbieten ein zugelassenes Kfz vor der vermieteten Garage abzustellen. Es findet keine Behinderung für Andere statt und der Zugang zur Garage muss ja sowieso von Anderen freigehalten werden ?

    Die Frage ist so kurz das man das, wenn es drin stehen würde, nicht überlesen kann.

  • Da es deutlich zu lesen ist. Aber da hat unser Maintaucher, den sie im Hochsommer noch mit Schlittschuhen an geborgen haben, bekanntlich seine Probleme mit.....


    Wenn er auch "seine Probleme" haben sollte... - Dein Problem ist, dass Du selbst eines bist.

  • Wenn er auch "seine Probleme" haben sollte... - Dein Problem ist, dass Du selbst eines bist.

    Ach komm Berny, ist das jetzt wirklich Deine Antwort? Eure autistische Versammlung von anscheinend sehr frustrierten Personen zieht doch in diversen Foren die selbe Schiene ab und das wohl seit Jahren. Ihr habt euch wirklich den Titel der Internet-Stooges reglich verdient. Eigentlich und grundsätzlich das gleiche Schema: Der eine jammert über Formfehler, der nächste dass er nicht gegrüßt wird und der 3te supportet die textalen Verkrüppelungen seiner Vorgänger. Nahezu erschreckend ist die Tatsache, dass eigentlich nie näher auf die Probleme des TE eingegangen wird. Dafür werden Themen , wo es nicht nötig ist und seitens des TE keine Interesse mehr besteht, weiter betextet. Du möchtest gerne erfahren wirken und provozieren. Leider scheiterst Du dabei kläglich. Ich wiederhole mich da erneut, reines kompensieren der eigenen Person .....

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