Kosten der Schädlingsbekämpfung sind auf den Mieter umlegbar wenn sie regelmäßig anfallen.
Einiges kannst Du auch selbst prüfen.
1. Welche Betriebskostenarten vertraglich vereinbart sind und welche abgerechnet wurden. Sind die BK-Arten einzeln aufgelistet das der Vermieter auch nur diese, sofern sie regelmäßig entstehen, umlegen. Ansonsten reicht der Satz "Der Mieter trägt die Betriebskosten" oder so ähnlich. Dann gelten alle Betriebskostenarten als vertraglich vereinbart.
Hier die Liste der umlegbaren Betriebskostenarten
2. Der Umlage-/Verteilerschlüssel. Ist die Umlage nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich muß der Vermieter die Kosten nach der Wohnfläche abrechnen, wenn kein anderer Umlage-/Verteilerschlüssel, z. B. Personenzahl, vertraglich vereinbart ist.
3. Ist der Abrechnungs- und Nutzungszeitraum korrekt. Abrechnungszeitraum darf nicht mehr als 12 Monate sein. Ist der Nutzungszeitraum kürzer, wurden die Kosten anteilig korrekt berechnet.
4. Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter fordern. Das zu gewähren ist er verpflichtet. Eh das nicht ermöglicht wurde ist die Nachzahlung nicht fällig.
Das alles kostet dich nur etwas Zeit, Mühe und wenige Euros für Briefporto und Fahrkosten.
Eine fachliche Prüfung gibt es nicht kostenlos.
Hier noch 2 Formeln mit denen Du selbst nachrechnen kannst ob die Abrechnung zumindest rechnerisch korrekt ist.
Verbrauchsunabhängige Kosten, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, aber auch Wasser falls nicht anders abgerechnet
Gesamtkosten der jeweiligen BK-Art : Gesamtwohnfläche (m²) = Kosten pro m² x deine Wohnfläche = deine Kosten, wenn Nutzungszeitraum = Abrechnungszeitraum
Verbrauchsabhängige Kosten, wie z. B. Wasser
Gesamtkosten : Gesamtverbrauch = deine Verbrauchskosten