Beiträge von anitari
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Nein kein Mietvertrag natürlich.
Dann gibt es auch nichts was mietrechtlich relevant wäre.
Sprich Du kannst das machen wie Du willst. Zum Beispiel auch nach Personen aufteilen. Gesamtkosten der Heizungsanlage, das ist mehr mehr als nur die Heizenergiekosten, durch 4 Personen x 1 Person für die Mutter.
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im mietvertrag steht ja drin das erst frühstens zum 31.12.2019 kündigen könnte
Bitte mal den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht.
ist das rechtens das ein vermieter einmieter 2 jahre an eine wohnung binden kann?
Das kann rechtens sein. Liest man Verträge nicht mehr bevor man sie unterschreibt?
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Meine Frage lautet nun ob es denn möglich wäre meinen Mietvertrag mit ihr fristlos zu kündigen und auch jetzt schon auszuziehen ?
Jetzt ausziehen ja. Fristlos kündigen, nein. Das deine Vermieterin ihre Miete unregelmäßig oder gar nicht zahlt macht deine Mietsache ja nicht unbewohnbar.
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Und dann wurden noch 50€ einbehalten nach §551...
kann mir jemand sagen was das genau bedeutet?Das kann/sollte der Vermieter sagen können bzw. müssen. Denn dazu ist er verpflichtet wenn er einen Teil der Kaution länger als die berühmten 6 Monate einbehalten möchte.
In § 551 ist lediglich geregelt das Kaution verlangt werden kann und wie diese anzulegen ist, nichts dazu wann, wieviel und warum der VM einbehalten darf.
Denkbar wäre das die 50 € für eine evtl. Nachzahlung aus noch nicht fälliger BK-Abrechnung einbehalten wird.
Also Vermieter anschreiben und ihn auffordern zu erklären warum genau er das Geld noch zurückbehält.
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Für mich verstehe ich die erhaltene Email wie einen Auftrag zur Suche nach einem Nachmieter.
Du kannst Nachmieter vorschlagen steht in der Mail, nicht Du mußt Nachmieter suchen.
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Der andere Mitbewohner und ich stehen als gleichwertige Hauptmieter im Mietvertrag. Der Untermieter taucht im Mietvertrag jedoch nicht auf.
Damit wissen wir immer noch nicht wer denn nun Vermieter des Untermieters ist. Du, der andere Hauptmieter oder ihr beide zusammen?
Habe ich schon mehrmals gefragt. Darum jetzt in größerer Schrift!
Das Zimmer wurde ohne Möbel überlassen.
Dann kann dem Mieter nur aus rechtlich zulässigem Grund gekündigt werden. Kündigungsfrist 3 Monate bei Wohndauer bis 5 Jahre. Oder gem. BGB § 573a ohne Grund. Dann aber mindestens 6 Monate Kündigungsfrist.
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sondern nach § 573c II BGB,
573c III
Greift hier aber absolut nicht. -
weil mir meine Hausverwaltung noch keinen Mietvertrag ausgestellt hat.
Du hast doch einen.
Eingezogen - Miete zahlen - fertig ist der Mietvertrag
Noch eine Sache: Kann man als Hauptmieter auch Einkommensnachweise des Untermieters verlangen,
Vor Vertragsabschluß ja, danach nicht mehr.
Aber wer ist denn nun der Vermieter des Untermieters? Hauptmieter 1 oder Du?
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ob ich als zweiter Hauptmieter das Recht habe, der Untermieterin zu kündigen.
Wer ist denn Vermieter des Untermieters?
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Ich habe eine Wohnung unrenoviert übernommen (steht so im Übergabeprotokoll) und keine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag (nicht mal eine ungültige, einfach gar nichts). I
Na dann freu dich.
Dieses "neue" BGH-Urteil sorgt heute überall für Furore und Aufregung. Ist aber im Prinzip nur eine Wiederauflage eines etwas älteren Urteils aus 2015 (?).
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soweit der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand für jeden sachlich begrenzten Schaden nicht EUR 110,00 zzgl. Mehrwertsteuer
Die Klausel ist eh unwirksam. Denn zzgl. MwSt wären es 130,90 €. Der maximal zulässige Höchstbetrag für eine Einzel-Kleinreparatur liegt bei 120 € inkl. Mehrwertsteuer.
Nun ist einige Zeit vergangen und ich möchte aus dieser Wohnung ausziehen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich
1. den Schaden reparieren muss?Du hast den Schaden nicht zeitnah dem Vermieter gemeldet?
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ich habe vor 2 Jahren einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer (4J) abgeschlossen
Da wäre der exakte Wortlaut interessant oder die entsprechende Vertragsseite als PDF
über Dateianhänge des Forum hochladen.
Wenn die Mietdauer mindestens 4 Jahre (48 Monate) betragen soll könnte die Vereinbarung nämlich unwirksam sein.
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Sollte ich gegen die Kündigung schriftlich etwas verfassen? Falls ja, mit einer Frist?
Mußt und solltest Du nicht. Sie ist unwirksam. Wenn Du etwas dazu schreibst wird der VM sich fachlichen Rat holen und eine korrekte Kündigung schicken.
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Nein, für die Anwendung von §549 BGB müssen diese 3 Voraussetzungen erfüllt sein.
Habe ich was anderes geschrieben? Nein. Ich schrieb "... müßten 3 von 3 Bedingungen erfüllt sein."
sondern kann mit einer 3 Monatsfrist ohne Grund kündigen nach § 580a BGB.
Jetzt wirds, sorry, lustig.
Hier würde, da 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen, § 573a greifen, K-Frist 6 Monate, nicht 580a
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gibt es dazu ein Urteil einer hoehren Instanz, aus der hervorgeht, was als ueberlassen gilt?
Wie ich schon Golum schrieb, meine Antwort bezog sich auf den vom Vermieter im Kündigungsschreiben angeführten § 549 Abs. 2 Nr. 2, Link in meiner Antwort. Da die da genannten Umständen hier in keinster weise zutreffen, ist der gar nicht anwendbar. Heißt die Kündigung zum 15.9. schlicht unwirksam.
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Muss lauten , wohnt in dem selben Haus.
Meine Antwort bezog sich auf den in der Kündigung erwähnten §549 Abs. 2 Nr. 2
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