Wohnung unrenoviert übernommen und keine Schöhnheitsreparaturklausel

  • Hallo!

    Ich habe eine Wohnung unrenoviert übernommen (steht so im Übergabeprotokoll) und keine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag (nicht mal eine ungültige, einfach gar nichts). Ich habe alle Wände beim Einzug weiß gestrichen und alle vergilbten Türzargen (Vormieter war starker Raucher) weiß lackieren lassen. Eine Wand in der Wohnung habe ich schwarz gestrichen (sieht sehr styllisch aus ;)).

    Der Vermieter hat nun die Auffassung, ich müsse die schwarze Wand auf jeden Fall streichen. Gerade heute war erst ein Artikel in der Tagesschau zu dem Thema (Tagesschau).

    Meine Meinung ist, ich muss überhaupt nichts machen. Der Vermieter muss sowieso die ganze Wohnung renovieren (hätte er ja eh gemusst). Wenn ich penibel wäre, müsste er mir sogar noch Geld erstatten (1000€ hat mich das lackieren der Türzargen gekostet). Meiner Meinung nach ist die Wohnung in einem besseren Zustand als bei der Übergabe.

  • Ich habe eine Wohnung unrenoviert übernommen (steht so im Übergabeprotokoll) und keine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag (nicht mal eine ungültige, einfach gar nichts). I

    Na dann freu dich.

    Dieses "neue" BGH-Urteil sorgt heute überall für Furore und Aufregung. Ist aber im Prinzip nur eine Wiederauflage eines etwas älteren Urteils aus 2015 (?).

  • Schwarze Wände muss der Vermieter nicht dulden und kann verlangen, das diese in einem neutralen Ton verändert wird.

    In diesem Bezug handelt es sich nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern um eine Beschädigung im Zeitpunkt des Auszuges. Daher ist auch das aktuelle Urteil vom BGH nicht anwendbar.

    Ob dein Einwand gilt, das du die Wand nicht streichen musst, weil er die Schönheitsreparaturen sowieso vornehmen müsste ist fraglich. Da er keine vorgenommen hat und er sie auch wieder unrenoviert vermieten könnte. Da du die Wohnung auch unrenoviert übernommen hast, war die Pflicht des Vermieters zu Schönheitsreparaturen stark eingeschränkt, da du selbst aber nochmals alles gestrichen hast (freiwillig), wird die Wohnung in keinen Zustand gewesen sein, wo der Vermieter hätte aktiv werden müssen.

    Wenn ich penibel wäre, müsste er mir sogar noch Geld erstatten

    Ich wüsste nicht was deine Anspruchsgrundlage wäre dafür. Du hast diese Erneuerung für dich getan nicht für den Vermieter. Das du beweisen kannst, das dadurch wirklich ein höherer Mietzins verlangt werden kann ist mehr als fraglich.

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