Dem Untermieter kündigen

  • Hey!

    Folgendes Problem:

    Ich bin vor 6 Monaten in einer 3er WG gezogen und bin gemeinsam mit einer anderen Person Hauptmieter. Da noch ein Zimmer freigeworden ist, haben wir vor vier Monaten eine weitere Person als Untermieter einziehen lassen. Nun habe ich festgestellt, dass es zwischenmenschlich einfach nicht mit dem Untermieter passt. Der andere Hauptmieter ist hinsichtlich des Problems noch neutral eingestellt.

    Da ich es nicht einsehe, aus diesem Grund aus der Wohnung auszuziehen, wollte ich fragen, ob ich als zweiter Hauptmieter das Recht habe, der Untermieterin zu kündigen. Dieser Weg wäre meines Erachtens auch der Unkompliziertere, da ich höchstwahrscheinlich nicht schon nach sechs Monaten den Mietvertrag wieder kündigen kann.

    Muss mir nun hinsichtlich der Kündigung der andere Hauptmieter zustimmen und sein "ok" geben?

    Welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, wenn der andere Hauptmieter nicht einwilligt und meint, dass unser Untermieter weiterhin bei uns wohnen kann?

    Schon mal recht vielen Dank!

  • Noch eine Sache: Kann man als Hauptmieter auch Einkommensnachweise des Untermieters verlangen, um einzuschätzen, ob man zukünftig finanziell abgesichert ist?

    Schließlich ist der Untermieter momentan arbeitslos und lebt noch (!) von seinen Ersparnissen. Auch das sehe ich als Gefahr.

  • Ich hatte es so verstanden, dass Untermieter generell nur einen Mietvertrag mit den Hauptmietern abschließen. Das würde bedeuten, dass unsere Hausverwaltung / Vermietung nichts mit dem Untermieter zu tun hat. Deshalb tragen wir wahrscheinlich dann auch die Verantwortung für das, was der Untermieter tut.

    Mir fehlt allerdings auch die Transparenz, weil mir meine Hausverwaltung noch keinen Mietvertrag ausgestellt hat.

    Viele Grüße!

  • weil mir meine Hausverwaltung noch keinen Mietvertrag ausgestellt hat.

    Du hast doch einen.

    Eingezogen - Miete zahlen - fertig ist der Mietvertrag

    Noch eine Sache: Kann man als Hauptmieter auch Einkommensnachweise des Untermieters verlangen,

    Vor Vertragsabschluß ja, danach nicht mehr.

    Aber wer ist denn nun der Vermieter des Untermieters? Hauptmieter 1 oder Du?

  • Hallo Iskp90,

    grundsaetzlich hatte der Gesetzgeber die Konstellation einer WG ueberhaupt nicht auf dem Schirm, als er das Mietrecht geschaffen hat. Das hat zur Folge, dass viele Dinge nirgends schriftlich festgehalten sind, sondern im Zweifelsfall ein Richter unter Zuhilfenahme von allgemeinen Rechtsvorschriften entscheidet.

    Von daher ist es in einer WG in den allermeisten Faellen sinnvoll, Probleme im persoenlichen Gespraech mit allen WG-Mitgliedern zu regeln. Das vorausgeschickt, versuche ich mich mal an einer rechtlichen Einschaetzung Deines Problems.

    Du musst erstmal klaeren, wer Mieter und Vermieter von wem ist. Kuendigen kann nur die Partei Vermieter. Steht ihr also im Mietvertrag mit dem Untermieter beide als Vermieter, koennt ihr nur gemeinsam kuendigen. Steht nur einer von Euch beiden als Vermieter im Vertrag, kann auch nur der kuendigen.

    Gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag, habt ihr einen Volltreffer gelandet. Nachdem es auch mit Eurem Vermieter anscheinend keinen schriftlichen Vertrag gibt und Ihr Deinen Aussagen zu Folge auch noch verschiedene Arten der Vertragsgestaltung mit einer WG gemixt habt, ist das Ergebnis vollkommen offen. Das Ganze dann gewuerzt mit unterschiedlichen Auffassungen von Mieter und Vermieter, wer denn nun mit wem den Vertrag geschlossen hat, hurra. Das kann Dir niemand serioes vorhersagen, was da dann evtl. vor Gericht herauskommt.

    Also: miteinander reden.

    cu

    Guenni

  • Erstmal vielen Dank, dass ihr euch die Zeit dafür nehmt !

    Das Zimmer wurde ohne Möbel überlassen.

    Der andere Mitbewohner und ich stehen als gleichwertige Hauptmieter im Mietvertrag. Der Untermieter taucht im Mietvertrag jedoch nicht auf.

    @ Guenni: Das würde bedeuten, dass wir Hauptmieter uns einigen müssen oder?

    Wir haben schon miteinander über die WG - Situation gesprochen und festgestellt, dass es Spannungen gibt. Über meinen Wunsch habe ich allerdings noch nicht gesprochen, da ich mich generell erstmal informieren wollte.

  • Der andere Mitbewohner und ich stehen als gleichwertige Hauptmieter im Mietvertrag. Der Untermieter taucht im Mietvertrag jedoch nicht auf.

    Damit wissen wir immer noch nicht wer denn nun Vermieter des Untermieters ist. Du, der andere Hauptmieter oder ihr beide zusammen?

    Habe ich schon mehrmals gefragt. Darum jetzt in größerer Schrift!

    Das Zimmer wurde ohne Möbel überlassen.

    Dann kann dem Mieter nur aus rechtlich zulässigem Grund gekündigt werden. Kündigungsfrist 3 Monate bei Wohndauer bis 5 Jahre. Oder gem. BGB § 573a ohne Grund. Dann aber mindestens 6 Monate Kündigungsfrist.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! @Iskp90, wärst du bitte so freundlich und würdest zeitnah

    die Frage von anitari beantworten?

    Der andere Mitbewohner und ich stehen als gleichwertige Hauptmieter im Mietvertrag. Der Untermieter taucht im Mietvertrag jedoch nicht auf.

    Damit wissen wir immer noch nicht wer denn nun Vermieter des Untermieters ist. Du, der andere Hauptmieter oder ihr beide zusammen?


    Habe ich schon mehrmals gefragt. Darum jetzt in größerer Schrift!

    Bitte die Frage beantworten! Ich möchte ungern beim nächsten

    Besuch erneut von großer Schrift erschlagen werden. ;)

    Gruß



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