Was stand denn als Verwendungszweck in den Überweisungen?
Wenn Miete existiert ein wirksamer mündlicher Mietvertrag.
Dieser kann/muß jedoch in Schriftform gekündigt werden.
Schriftform heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.
Soll der Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden muß sie spätestens am 3. Werktag eines Monats der Vertragspartei zugegangen sein.
In deinem Fall ist jedoch zu beachten das Die die Vertragspartei Vermieter bist.
Heißt, ohne rechtlich zulässigen Grund kannst Du deinem Mieter nicht kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.
Weiter ist für dich die Wohndauer des Mieters zu beachten. Denn danach richtet sich deine Kündigungsfrist. Ab 5 Jahre sind es 6 und ab 8 Jahre 9 Monate.
In der Konstellation, Du wohnst mit deinem Mieter in der selben Wohnung, könntest Du auch von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Da brauchst keinen Grund anzugeben, ´dich nur auf § 573a BGB berufen. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.
Hat dein Mieter eigene Möbel mit in die Wohnung gebracht oder gehören alle dir?