Beiträge von anitari

    Was stand denn als Verwendungszweck in den Überweisungen?

    Wenn Miete existiert ein wirksamer mündlicher Mietvertrag.

    Dieser kann/muß jedoch in Schriftform gekündigt werden.

    Schriftform heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.

    Soll der Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden muß sie spätestens am 3. Werktag eines Monats der Vertragspartei zugegangen sein.

    In deinem Fall ist jedoch zu beachten das Die die Vertragspartei Vermieter bist.

    Heißt, ohne rechtlich zulässigen Grund kannst Du deinem Mieter nicht kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

    Weiter ist für dich die Wohndauer des Mieters zu beachten. Denn danach richtet sich deine Kündigungsfrist. Ab 5 Jahre sind es 6 und ab 8 Jahre 9 Monate.

    In der Konstellation, Du wohnst mit deinem Mieter in der selben Wohnung, könntest Du auch von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Da brauchst keinen Grund anzugeben, ´dich nur auf § 573a BGB berufen. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.

    Hat dein Mieter eigene Möbel mit in die Wohnung gebracht oder gehören alle dir?

    Zitat

    Ich habe meine WOhnung am 20.11.2016 zum 31.12.2016 gekuendigt. Im Vertrag habe ich keine Kuendigungsfrist.

    Das im Mietvertrag keine K-Frist steht heißt nicht das Du keine Hast. Es gilt in dem Fall automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Bei Abgabe der Kündigung am 20.11. bzw. spätestens am 3. Werktag im Dezember endet der Vertrag am 28. Februar.

    Zitat

    Ich habe gleich 4 Nachmieter gefunden.

    irrelevant

    Zitat

    Die Dame hat leider keine Anzeige gestartet und nichts gemacht

    Die Dame ist vermutlich die Vermieterin!? Muß sie auch nicht.

    Zitat

    und will,dass ich bis ENde Februar bezahle.

    Das ist ihr gesetzlich verbrieftes Recht.

    Zitat

    WIe kann ich es zu ENde bringen?

    Bis einschließlich Februar Miete zahlen.

    In wieweit kann der Mieterverein helfen? Wenn man Mitglied ist.

    Wozu Mieterverein wenn die Rechtslage klar ist?

    Fast jeder Paragraf zum Mietrecht, u. a. § 551, endet mit dem Satz

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Zitat

    Schließlich ist es ein Gesetz des BGB.

    Richtig. Und geht vor allem bei Wohnraummietverträgen vor vertraglichen Vereinbarungen.

    Du hast übrigens das Recht vom Vermieter den Nachweis zu verlangen das die Kaution auf einem, von seinem Vermögen, getrennten Sparkonto angelegt wurde.

    Erbringt er diesen Nach trotz Aufforderung nicht, darfst Du die gezahlte Kaution mit der Miete verrechnen.

    Bei Erstattung der Kaution nach Mietende hat der Mieter Anspruch auf die Zinsen. Auch hier gilt Gesetz geht vor Vertrag.

    Allerdings Angesichts der Minizinsen für Spareinlagen von derzeit etwa 0,01 % p. a. ein Betrag der kaum der Rede wert ist.

    Zitat

    mein Problem ist das ich nicht weiß ob dadurch das die eine Wohnung vor Jahren an einen anderen Eigentümer verkauft wurde auch unsere und die andere Wohnung die dem Hauseigentümer,also unserem Vermieter gehören automatisch damit in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.

    Wenn dir das der Vermieter nicht sagt geh zum Grundbuchamt und frage danach. Mietvertrag als Nachweis das Du ein wichtiges Interesse hast mit nehmen.

    War die Wohnung zum Zeitpunkt Eurer Anmietung schon eine ETW war gilt diese Kündigungssperrfrist, in manchen Bundesländern übrigens länger als 3 Jahre, nicht.


    Ich vermute aber das bereits alle 3 Wohnungen ETWs sind, nur deinem Vermieter 2 davon gehören.

    Zitat

    Meine WG will mich nicht ausziehen lassen

    Wollen sie dich anbinden, fesseln, einsperren oder ähnliches?

    Am ausziehen kann dich nichts und niemand hindern.

    Nur aus dem Mietvertrag kommst Du so einfach nicht raus.

    Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Da hat der Vermieter recht.

    Wird keine Lösung gefunden mit der alle am Vertrag beteiligten Personen einverstanden sind, z. B. deine Entlassung aus dem Vertrag, bleibt dir nur die anderen Personen der Partei Mieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu verklagen.

    Zitat

    Hab die Wohnung schon in sämlichen platformen inseriert... leider keine interessenten

    Du kannst doch nicht die Wohnung anbieten ohne das Wissen der anderen.

    Der komplette Abschnitt:

    "1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt"

    Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht. Laut BGH ist ein solcher bis 45 Monate (3 Jahre + 9 Monate) ab Vertragsabschluß zulässig.

    Woher hast Du die Info das diese nicht bindend wäre?

    Zitat

    Muss ich meinem zukünftigen Vermieter meine Kontoauszüge vorlegen? Darf der das verlangen?

    Nein und nein

    Zitat

    Wenn ja darf ich etwas schwärzen? Und wenn ja was darf ich schwärzen?

    alles

    Zitat

    Ich finde nämlich, dass den Vermieter nicht alle Informationen auf dem Kontoauszug etwas angehen.

    Finde ich auch.

    So nun Spaß bei Seite und Ernst komm her.

    Warum genau geht es denn?

    Ob und wie ein Mieter während seiner Mietzeit die Wände dekoriert geht den Vermieter einen Sch... an.

    Ein Kündigung des wäre unzulässig bzw. unwirksam. Insofern kannst Du Mutti schon mal beruhigen.

    Woher weiß der Vermieter eigentlichen von den kahlen Wänden?

    Zitat

    Nächstes Jahr läuft wohl die Bezuschussung für die Wohnungen in diesem Haus aus und wir werden das Gefühl nicht los, dass der Vermieter sich deshalb irgendwelche vorgeschobenen Argumente ausdenkt um die finanziell schlechter gestellten Mieter durch zahlungskräftigere Mieter zu ersetzen.

    Das ist durchaus denkbar.

    Zumindest eine Mieterhöhung ist dann möglich.

    Und wenn der Vermieter noch saniert/modernisiert gleich 2 in Folge.

    Pauschale geht für fast alle Betriebskosten, nur nicht für Heizkosten. Hier ist der Vermieter verpflichtet gem. Heizkostenverordnung abzurechnen. Eine korrekte Heizkostenabrechnung kann der Mieter trotz vertraglich vereinbarter Pauschale fordern.

    Eine Abrechnung der übrigen Betriebskosten dagegen nicht.

    Zitat

    Das wäre somit eine ziemlich perfide Methode, Begrenzungen der Anhebung der Kaltmiete zu umgehen - oder verstehe ich da etwas grundfalsch?

    Oder die Maklerkosten wieder rein zu bekommen:cool:

    Hallo Berny,

    wie darf ich deinen Beitrag verstehen?

    Das Du frühestens zum 31.01.2018 kündigen kannst.

    Gründe für eine außerordentliche Kündigung kann ich nicht erkennen, nicht mal ansatzweise.

    Zitat

    1. Die Heizung heizt zwar tagsüber, in der Nacht schaltet sich die Heizung von 23 Uhr bis 6:30 Uhr jedoch vollständig ab.

    Die sog. Nachtabsenkung ist üblich und zulässig.

    Zitat

    Nun habe ich eine Nacht auf Probe in der Wohnung verbracht

    In der bis auf die Schlafgelegenheit sonst völlig leeren Wohnung vermute ich mal.

    Zitat

    Insofern hätte ich nur die Frage: Kann der Vermieter so hohe Nebenkosten als Pauschale festlegen ohne Nachweise zu leisten, wie sie sich zusammensetzen?

    Bis auf Heizkosten darf eine Pauschale für Betriebskosten vertraglich vereinbart werden.

    Bei Pauschalen ist es durchaus zulässig diese höher anzusetzen. Schließlich will der Vermieter nicht auf evtl. Mehrkosten sitzen bleiben.

    Bitte nicht Pauschale mit monatlicher Vorauszahlung verwechseln!

    Zitat

    Verschiedene Freunde hier in Berlin liegen für Wohnungen vergleichbarer Größe (85-90qm) bei Nebenkosten von 140 bis 220 Euro.

    Du kannst bestenfalls Wohnungen und Betriebskosten im selben Haus vergleichen, nicht aber in anderen Häusern.

    Zitat

    Falls der Vermieter die genannten Mängel nicht innerhalb der Frist behebt, ist dann eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses möglich? (fristlos oder fristgerecht).

    Vielleicht, vielleicht auch nicht.

    Fristgerecht (ordentlich) ist immer möglich. Sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.

    Zitat

    Der Vermieter hat mich als Mieter im Mietvertrag zu einer Mindestmietdauer von einem Jahr verpflichtet. Spielt das bei diesem Sachverhalt eine Rolle?

    Spielt eine.

    Den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht bitte.

    Aber bis wann muss ich den ersten Interessententermin und den Maklertermin machen, gibt es eine Frist ?

    Ab sofort. Aber nicht wann und so oft das Vermieter und Makler wollen.

    In den ersten 3 Monaten müßt Ihr maximal 2 Besichtigungstermine a ca. 1 Stunde pro Woche dulden.

    Ist das Haus nach 3 Monaten immer noch nicht verkauft maximal 1 - 2 Termine pro Monat.

    Am besten legt Ihr für 1 - 2 Wochen im voraus selbst Termine fest und teilt diese dem Vermieter und Makler nachweisbar mit.

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