Beiträge von anitari

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    Ist es wirklich notwendig einen komplett neuen MV einzugehen oder besteht die Möglichkeit durch eine Änderungsklausel zum bestehenden MV einen Vertragspartner zu "entlassen" und durch mich zu ersetzen?

    Die Möglichkeit besteht, wenn alle beteiligten Personen zustimmen.

    Beteiligte Personen sind hier deine Partnerin, ihr Ex (der muß ja aus dem Vertrag entlassen werden), Du und der Vermieter.

    Ich persönlich finde allerdings 6 Monate für eine Dacherneuerung sehr lange.

    Erstens das und zweitens ist doch der Wohnraum nicht betroffen. Um zu verhindern das während der Sanierung Feuchtigkeit eintritt gibt es Planen.

    Ich vermute auch das dies der Versuch ist dich los zu werden.

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    Muss ich sie dann verklagen?

    Ich schrieb Du könntest.

    Das wäre aber die "Endstufe". Vorher kannst Du noch den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ich glaube die Kosten dafür sind in den 32 € enthalten.

    Dann bekommt sie irgend wann Besuch vom Gerichtsvollzieher.

    Wenn sie dann nicht zahlt muß sie die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Heißt sie muß ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Im E-Fall nimmt der Gerichtsvollzieher dann verwertbares, z. B. den Rembrandt über dem Kamin;), mit um davon die Schuld + Zinsen + Mahn- und Vollstreckungskosten zu begleichen.

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    Sie kann sich also nicht auf Umstände berufen, die sie nicht zu vertreten hat.

    Vielleicht doch. Zum Beispiel weil sie deine aktuelle Anschrift erst ermitteln mußte. Allerdings von August bis etwa Mitte Dezember wäre das locker möglich.

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    Ich möchte erst per Einschreiben verlangen (welche Frist wäre hier angebracht?).

    Bitte Einwurfeinschreiben. Frist bis wann sie zahlen soll z. B. 30.04.2017. Man könnte auch schreiben binnen 2 Wochen nach Zugang. Das ist meiner Meinung nach aber zu schwammig.

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    Wenn ich einen Mahnbescheid erstellen lasse und sie weder zahlt, noch Einspruch einlegt, was zieht das für Folgen nach sich?

    Dann könntest Du klagen.

    Übrigens kostet allein der Erlass des Mahnbescheides 32 €.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung hätte diese spätestens am 31.12.2016 zugegangen sein müssen. Danach ist eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

    Du kannst jetzt den zu unrecht einbehaltenen Betrag einfordern.

    Entweder erst noch mal im Guten oder gleich per Mahnbescheid.

    Um welchen Betrag geht es eigentlich?

    Hast Du die Abrechnung geprüft oder prüfen lassen?

    Möglicherweise ist sie ja rechnerisch falsch und die Nachzahlung nicht so hoch oder in Wirklichkeit ein Guthaben. Das würde dir nämlich noch zustehen.

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    Der Vermieter hat die Fristen für Nebenkostenabrechnung versäumt (Auszug 10.2015 - Abrechnung 02.2017).

    Wann Mietende war ist unwichtig. Wichtig ist der Abrechnungszeitraum. Ist der das Kalenderjahr?

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    Wenn der Mieter jetzt aber die volle Kaution verlangen möchte, hat er dabei irgendwelche Fristen zu beachten?

    Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

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    Nun hat der Mieter die Kaution verlangt und den Differenzbetrag aus Kaution und Nachforderung aus NKR überwiesen.

    Der Mieter hat überwiesen:confused:

    na ja ist meine 2...die 1 war für 9 monate....von daher hab ich keinen vergleich.....

    Was soll man mit dem Kauderwelsch anfangen?

    Wie hoch war der Kaltwasserverbrauch denn nun?

    Beachte das Kaltwasser- und Warmwasserbrauch zusammen den Gesamtkaltwasserverbrauch ergeben. Falls Warmwasser auch zentral aufbereitet wird.

    Einwände gegen Nebenkostenabrechnungen können Mieter binnen 12 Monate nach Zugang erheben.

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    .und die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen, wie jedensjahr da die beim FInanzamt sind..

    Ausrede.

    Sollte sich der Verdacht das die HKV fehlerhaft sind nicht bestätigen müßtest Du, denn Du zweifelst das ja an, die Kosten tragen. Die gesamten.

    Dein Vermieter ist aber so nett und würde 50 % der Kosten übernehmen.

    Möglicherweise waren ja die alten Verdunsterröhrchen fehlerhaft. Schon mal daran gedacht?

    Der höhere Anteil an den Gesamtheizkosten und die Nachzahlung kann aber auch ganz andere Ursachen haben.

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    Wie ist rein gesetzlich unsere Verhandlungsposition?

    Was genau steht im Vertrag zum Kündigungsverzicht?

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    Wann kann man mit einer außerordentlichen Kündigung verfahren

    Wenn die Wohnung unbewohnbar ist zum Beispiel.

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    und wann mit einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist?

    Bei Mieterhöhung oder Tod des Mieters.

    Zitat

    Wie bereits erwähnt haben wir ein eher warmherziges und wohlwollendes/engagiertes, älteres Vermieter-Ehepaar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich arg querstellen.

    Da täusch dich mal nicht.

    ich verstehe den Sinn dessen nicht, warum der neue Vermieter einen neuen Vertrag will unter dem Vorwand er muss das fürs Finanzamt haben.

    Ich verstehe den Sinn schon.:cool:

    Neuer Vertrag - neue Miete. Das wäre keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes.

    Neuer Vertrag - neue Klauseln z. B. bezüglich Schönheitsreparaturen, weil die im bestehenden Vertrag evtl. zu seinen Ungunsten ist.

    Vielleicht erhofft sich der neue VM aber auch die für ihn geltende Kündigungsfrist mit einem neuen Vertrag wieder auf 3 Monate zu setzen, falls Ihr schon länger als 5 oder sogar 8 Jahre da wohnt.

    Da hat er sich aber gründlich geschnitten. Denn die Kündigungsfrist für Vermieter richtet sich nach der Wohn-, nicht der Vertragsdauer.

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    1) Ist der Untermietsvertrag von C noch gültig, obwohl er mit A geschlossen wurde?

    Ja, denn B tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein.

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    Wäre dies eine Möglichkeit, das Mietverhältnis so rasch wie möglich zu beenden?

    Du meinst ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Nein.

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    Könnte C sich hier auf ein Sonderkündigungsrecht berufen?
    Zeuge für vor zwei Tagen stattgefundene Nötigung und Bedrohung in einmaligem Fall wäre vorhanden.

    Du schreibst doch selbst in einmaligem Fall. Das berechtigt noch nicht zur fristlosen Kündigung.

    Sonderkündigungsrecht gibt es übrigens nur bei Tod des Mieters oder Mieterhöhung. Dann aber auch mit gesetzlicher Frist.

    Zitat

    Ist es so einfach möglich, den Hauptmieter zu wechseln?

    Wenn sich alle beteiligten Personen, hier A, B und der Vermieter, einig sind natürlich. Eventuelle sog. Untermieter geht das nichts an.

    Das ist so ungefähr als Würde der Vermieter das Haus/die Wohnung verkaufen. Da wird der Mieter auch nicht gefragt bzw. hat da kein Mitspracherecht.

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