Hauptmieter ändert sich, Untermieter will deswegen kündigen

  • Hallo,

    vlt. kann mir jemand in meiner etwas prekären Situation helfen.

    C lebt in einer WG mit Hauptmieter A, Untermieter B und C als zweiten Untermieter. Nun teilt B Person C mit, dass er mit dem Wohnungsvermieter abgesprochen hätte, dass er bald der Hauptmieter wird. Der jetztige Hauptmieter A zieht aus. Deswegen möchte C so schnell wie möglich ausziehen. Nun die Fragen:

    1) Ist der Untermietsvertrag von C noch gültig, obwohl er mit A geschlossen wurde? Wäre dies eine Möglichkeit, das Mietverhältnis so rasch wie möglich zu beenden?

    2) Könnte C sich hier auf ein Sonderkündigungsrecht berufen? Zeuge für vor zwei Tagen stattgefundene Nötigung und Bedrohung in einmaligem Fall wäre vorhanden.

    3) Ist es so einfach möglich, den Hauptmieter zu wechseln?


    Vielen Dank schon einmal im Vorraus für die Beantwortung der Frage.


    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Haegar (28. März 2017 um 23:01)

  • Hallo Haegar,

    meine Stellungnahme wird Dir mglw. wenig gefallen, aber es ist so, dass Mietrecht nur Vermieter und Mieter und auch keine Buchstaben w.o. kennt. Tipp: Lies' mal BGB §§ 535 ff.
    Sog. Untermieter sind also Mieter, welche einen ("Unter-)Mietvertrag mit dem "Hauptmieter" (der die Genehmigung des (echten) Vermieters hat) haben.
    Massgeblich sind immer die (hfftl. schriftlichen) existierenden Mietverträge.
    Du schreibst von "Absprachen". Hier fängt schon der Mist an... (Rechtsanwälte und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...:o).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (29. März 2017 um 01:56)

  • Zitat

    1) Ist der Untermietsvertrag von C noch gültig, obwohl er mit A geschlossen wurde?

    Ja, denn B tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein.

    Zitat

    Wäre dies eine Möglichkeit, das Mietverhältnis so rasch wie möglich zu beenden?

    Du meinst ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Nein.

    Zitat

    Könnte C sich hier auf ein Sonderkündigungsrecht berufen?
    Zeuge für vor zwei Tagen stattgefundene Nötigung und Bedrohung in einmaligem Fall wäre vorhanden.

    Du schreibst doch selbst in einmaligem Fall. Das berechtigt noch nicht zur fristlosen Kündigung.

    Sonderkündigungsrecht gibt es übrigens nur bei Tod des Mieters oder Mieterhöhung. Dann aber auch mit gesetzlicher Frist.

    Zitat

    Ist es so einfach möglich, den Hauptmieter zu wechseln?

    Wenn sich alle beteiligten Personen, hier A, B und der Vermieter, einig sind natürlich. Eventuelle sog. Untermieter geht das nichts an.

    Das ist so ungefähr als Würde der Vermieter das Haus/die Wohnung verkaufen. Da wird der Mieter auch nicht gefragt bzw. hat da kein Mitspracherecht.

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