Beiträge von anitari

    Was genau steht denn im Mietvertrag zu sog. Kleinreparaturen?

    Denn nur wenn die Klausel wirksam ist müßtest Du evtl. die Kosten tragen.

    Beauftragung eines Handwerkers ist Sache des Vermieters. Und nur wenn die Kosten den Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht übersteigt müßtest Du sie zahlen.

    Allerdings kann das teuer werden.

    Angenommen Höchstbetrag pro Einzelreparatur wären 100 €.

    Der Vermieter beauftragt für den Rollogurt einen Handwerker, dann kann das mal eben 50 - 75 € kosten.

    So ein Gurtwickler inkl. Gurt ist im Internet für unter 10 € zu haben. Arbeitszeit das Ding auszutauschen für geübte Leute etwa 30 Minuten.

    Bist Du nicht mit 2 Linken Händen geboren oder hast im Bekanntenkreis jemand der sowas kann, mach es selbst oder lass es einen Bekannten machen.

    Das kann dir der Vermieter nicht verbieten.

    Aber der Kessel war doch kaputt und hat erneuert werden müssen. Ich habe mich nicht getraut die Miete zu mindern um nicht deswegen gekündigt zu werden.

    Das wäre aber der korrektere Weg gewesen. Kündigen hätte dir der Vermieter nur wenn die Mietminderung unangemessen hoch gewesen wäre.

    Guten Morgen ☕️ :)

    Was passiert, falls ich als Mieter einer möblierten Wohnung den Wohnungs-Abnahmetermin nicht wahrnehmen kann, wegen kurzfristigen Verreisens?

    Dann wird dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen.

    Heißt Nutzungsentschädigung fordern weil er die Mietsache nicht von dir zurück bekommt und im E-Fall noch Schadensersatz weil der neue Mieter nicht einziehen kann.

    Denn auch wenn das Mietverhältnis beendet ist darf der Vermieter nicht einfach in die Wohnung gehen.

    Also nimm den Termin war, verschiebe ihn nach vorn oder beauftrage eine Person deines Vertrauens mit der Übergabe.

    Einfach ignorieren ist keine Lösung.

    Danke noch mal, für die nützlichen Antworten!

    Was ich vergaß zu erwähnen. In meinem Mietvertrag ist folgende Klausel aufgeführt:
    "Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses
    ³568 BGB wird abbedungen. Entgegen dieser Bestimmung gilt das Mietverhältnis auch dann nicht als stillschweigend verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt."

    Das hat mit Zeitmietvertrag oder nicht nichts zu tun.

    Das ist lediglich der vorsorglich Widerspruch des Vermieters gegen eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Vertragsende.

    Der richtige § lautet übrigens 545

    Zitat

    Kann man das einfach so auf den Mieter abwälzen?

    Wenn vertraglich vereinbart ja. Denn die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten.

    Zitat

    Wenn das so einfach ist, wieso habe ich dann keine im vorherigen Jahr gezahlt?

    Weil der Vermieter vergessen hat sie umzulegen?

    Vielen Dank! Ne Menge Infos.
    Allerdings lese ich da nicht genau raus, was jetzt auf meine Situation zutrifft. Bisschen kompliziert für einen Laien.
    So viele verschiedene Hinweise......

    Wir sind auch nur Laien und geben hier lediglich unsere Erfahrungen bzw. etwas angelesenes Wissen weiter.

    Wenn Du Antworten von einem Profi möchtest mußt Du einen Anwalt befragen.

    ich habe angefangen mit 63,00 monatlich für Heizkosten und ständig wurde erhöht, weil ich angeblich mehr verbraucht hab. Vermieter geht den einfachsten Weg. Zuletzt war ich bei über 150, 00 monatlich.....

    63 € für wieviel m²?

    Wenn dir das spanisch vorkam warum hast Du die Abrechnungen nicht prüfen lassen?

    Zitat

    Aber die Jahre davor....

    Dann gilt meiner Meinung nach die allgemeine Verjährungsfrist. Die beträgt 3 Jahre.

    Zitat

    Gibt es da eine Ausnahmeregelung oder etwas in der Art?

    Die steht im BGB § 556 Abs. 3

    Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Zitat

    Hier konnte ich aber gar nicht wissen, dass die Heizkosten jahrelang völlig falsch berechnet wurden.

    Warum nicht? Gesetze und Verordnungen sind doch jedermann, dank Internet, zugänglich.

    Wird die Fußbodenheizung besagter Wohnung mit Wärme über die zentrale Heizungsanlage versorgt?

    Wenn ja, ist sie doch in Heizkostenabrechnung einzubeziehen. Und die Grundkosten anteilig, nach Wohnfläche, von allen Nutzern zu tragen.

    Guten Abend.

    Ja aber wie sieht das mit dem Verbrauch an Gas aus, dass für das erwärmen des Warmwassers gebraucht wird? muss dieser nicht von der Gesamtsumme sprich der 34668 der Summe von der Kalo Abrechnung abgezogen werden? Somit müssten sich die Grundkosten doch auch reduzieren, oder sind das zwei paar Schuhe?

    Ja, die Kosten der Warmwasseraufbereitung, wenn sie denn über dieselbe Heizungsanlage läuft, müssen extra ermittelt und ausgewiesen werden.

    Dazu ist seit 2014 (?) ein separater Wärmehemengenzähler, quasi ein Gas-Zwischenzähler, vorgeschrieben. Da der Vermieter die WW-Kosten mittels eine Formel errechnet hat gibt es wohl noch keinen separaten Zähler.

    Die so ermittelten Warmwasserkosten müssen dann genau wie die Heizkosten in Grund- und Verbrauchskosten unterteilt werden.

    Zitat

    Also Brennstoffkosten gesamt - verbrauch für Heizung - verbrauch für Warmwasser = Grundkosten?

    Nein.

    Gesamtkosten der Anlage - Kosten der Warmwasseraufbereitung = Kosten Wärme

    Kosten Wärme unterteilt in 50 % Grund- und 50 % Verbrauchskosten
    Kosten Warmwasser unterteilt in 50 % Grund- und 50 % Verbrauchskosten

    Bist Du der einzige Mieter im Haus der mit Warmwasser versorgt wird? Kann ich mir eigentlich nicht recht vorstellen.

    Aber wie schon mehrfach geschrieben, die Betriebskostenabrechnung ist formell falsch, denn es fehlen grundlegende Angaben.

    Hier ein Beispiel wie in etwa eine korrekte BK-Abrechnung aussehen sollte. Schau sie dir genau an und vergleich sie mit deiner, dann findest Du die Unterschied/Fehler bestimmt selbst.

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    In deiner BK-Abrechnung scheinen die Kosten 1) - 9) einfach nur durch 3 Nutzer geteilt zu sein. Ist die Umlage so vertraglich vereinbart? Wobei, das schrieb ich glaube ich schon, diese Art der Umlage zu deinen Gunsten ist.

    Zum Schluß, eigentlich kannst Du es drehen und wenden wie Du willst, die Abrechnung(en) sind zwar etwas chaotisch und für einen Laien nicht nicht wirklich nachvollziehbar, aber rechnerisch ist alles korrekt.

    Widersprich oder lass es. Übrigens wenn die Kostenarten 1 - 9 nach der Wohnfläche umgelegt würden würdest Du Nese sein.

    Die Wohnung wurde nicht möbliert angemietet und ja, wir vermuten es sind alle drei Schlafzimmer betroffen.

    Und es gibt auch keinen Teppichboden in der Wohnung vermute ich mal.

    Dann habt Ihr die Tierchen wohl selbst eingeschleppt.

    Manchmal sind die auch schon in neuen Polstermöbeln.

    Zitat

    Im Grunde wäre es (bez. der Haftpflicht) ein Schaden, den ein Mitbewohner den anderen zugeführt hat..?

    Was zu beweisen wäre.

    Mein Vorschlag Kammerjäger beauftragen und die Kosten teilen.

    Hallo, wie ist das eigentlich mit dem Warmwasserverbrauch? müsste der nicht bei einer Zentralheizung auch mit in den Gesamtkosten sein? weil ich ja über die normale Nebenkostenabrechnung ja schon mein Verbrauch bezahlt hab.

    In den Heizkosten sind bestenfalls die Kosten der Erwärmung von Wasser enthalten.

    Der Verbrauch zählt zum Verbrauch Kaltwasser.

    Verbrauch Kaltwasser + Verbrauch Warmwasser = Verbrauch Kaltwasser gesamt

    Zitat

    Ist es nun zwingend notwendig, dass ich per Rechnung nachweisen kann, wann und durch wen diese Wasserzähler montiert wurden?

    Ehrlich gesagt, keine Ahnung.

    Wie wäre es damit dem Anwalt anzubieten sich das selbst, zusammen mit einem Fachmann, anzusehen?

    Andere Möglichkeit bei der Fachfirma die die Zähler montiert hat um die Kopie der Rechnung(en) bitten.

    Wie hoch ist denn der Verbrauch den die Mieterin beklagt?

    Es gibt für unnatürlich hohen Wasserverbrauch so einige andere Ursachen außer falsch installierte Zähler.

    Zum Beispiel die defekte Klospülung. Das ist eigentlich der Klassiker schlechthin.

    wir haben uns extra einen Kamin angeschafft, um möglichst viel zu sparen.

    Ihr spart doch kräftig. Etwa 1000 - 1200 € Heizkosten die an den Vermieter zu zahlen wären. Soviel werden Briketts und Holz ja wohl nicht gekostet haben. Wenn doch, Pech gehabt.


    Zitat

    doch diese Heizkosten im Nutzen/Kosten vergleich kommen mir einfach viel zu hoch vor.

    Das Ihr die zentrale Heizung nicht nutzt/nutzen wollt ist allein Euer Problem.

    Davon abgesehen, hättet Ihr eine Wohnung mit eigener Heizungsanlage (Therme) würden neben den Verbrauchskosten auch verbrauchsunabhängige Kosten anfallen. Die Wartung, Emissionsmessung und der Betriebsstrom. Das können locker 250 - 300 € im Jahr sein.

    Forder vom Vermieter eine korrekte Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Dazu brauchst Du erst mal weder Mieterbund, noch einen Anwalt.

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