Wasseruhren - Nachweis für Einbau zwingend notwendig?

  • Moin!

    Ich schreibe mal, im Gegensatz zu den meisten hier, von der anderen Seite eines Mietvertrages, als Vermieter.
    Eher als ehemaliger Vermieter, da wir die Vermietung nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr fortführen. Andere Geschichte :)

    Ich finde leider nichts zu meiner Frage, die uns aktuell beschäftigt!

    Der Wasserverbrauch der Mietswohnung wird durch Wasseruhren gemessen, die auch beide noch geeicht sind (2016 & 2020). Die letzte Mieterin beklagt den aus Ihrer Sicht zu hohen Wasserverbrauch für 2016, der durch diese Zähler ermittelt wurden.

    Jetzt verlangt der Anwalt einen Nachweiß für den korrekten Einbau der Zähler. Dies habe ich leider nicht (mehr). Anhand meines monatlichen Energiecontrollings, bei dem ich alle Verbrauchswerte notiere, weiß ich, dass der Zähler in 2010 montiert wurde.

    Ist es nun zwingend notwendig, dass ich per Rechnung nachweisen kann, wann und durch wen diese Wasserzähler montiert wurden?

    Ich versuche hier schon eine Einigung, auch zu Gunsten der Mieterin, zu finden. Aber fast komplett verzichten und die angefallenen Wasserkosten der Mieterin zu übernehmen übersteigt dann meine Akzeptanz. Und den Gang vor den Richter würde ich gerne vermeiden wollen.

    Danke vorab für Eure Hilfe schon mal.

    Grüße
    Sky

  • Zitat

    Ist es nun zwingend notwendig, dass ich per Rechnung nachweisen kann, wann und durch wen diese Wasserzähler montiert wurden?

    Ehrlich gesagt, keine Ahnung.

    Wie wäre es damit dem Anwalt anzubieten sich das selbst, zusammen mit einem Fachmann, anzusehen?

    Andere Möglichkeit bei der Fachfirma die die Zähler montiert hat um die Kopie der Rechnung(en) bitten.

    Wie hoch ist denn der Verbrauch den die Mieterin beklagt?

    Es gibt für unnatürlich hohen Wasserverbrauch so einige andere Ursachen außer falsch installierte Zähler.

    Zum Beispiel die defekte Klospülung. Das ist eigentlich der Klassiker schlechthin.

  • Hallo,

    ich denke nicht, dass du dem Anwalt nachweisen musst, dass die Wasseruhren korrekt eingebaut sind. Du kannst es einfach behaupten, denn es wird ihm schwer fallen das Gegenteil zu beweisen. Lass dich bloß nicht von einem Anwalt verunsichern.

    Was für Wasseruhren sind es denn (Einbaukapseln)?
    Wo sind sie montiert (Wohnung/Keller)?

    Wichtig ist eher, dass die Uhren noch in der Eichung sind. Kaltwasseruhren sind 6 Jahre geeicht. D.h. bis 2016 würde hinhauen. Du müsstest die Uhren dieses Jahr tauschen, dann könnte dir der Einbauer, gleich bestätigten, dass die alte richtig drin war.

    Gruß
    H H

  • Moin anitari,

    mit dem Anwalt ist leider nicht wirklich zu sprechen. Er ist recht kurz & knapp mit seinen Aussagen und der Forderung. Ausschliessen kann ich zumindest die Behauptung, weitere Quellen zählen auf die Wasseruhren. Seit dem Auszug hat sich der Stand nicht verändert. Ich vermute ja auch eher die evtl. alte Waschmaschine und ganz sicher den zirka 20 Jahre alten Geschirrspüler.

    Leider bin ich mir auch nicht sicher, wer den neuen Zähler seinerzeit montiert hat und ob es dazu überhaupt eine Rechnung gibt!

    Ich befürchte, der Weg zum Gericht ist die einzige Möglichkeit die Meinung des Anwalts und der Ex- Mieterin noch zu ändern. Und dann ganz sicher auch erst bei Gericht!

    Wenn ich jetzt noch wüsste, ob die Infos, die mir vorliegen reichen, könnte ich das neu einschätzen ob ich es wage oder nicht!

    Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe!

  • Moin H Hamburg!

    Ja, so hatte ich es mir eigentlich auch gedacht! Es sind die "üblichen" Wasserzähler, die in den Zuleitungen, also in den Kupferrohren, verschraubt sind. Die Uhren befinden sich im Keller.

    Tauschen wollte ich die Uhren jetzt nicht mehr, da wir ja nicht mehr vermieten werden.

    Laut meiner Excel Liste der Verbräuche sowie dem Eichjahr laut Zähler wäre es auch, denke ich, nachvollziehbar und plausibel!

    Es ist echt frustrierend und nervenraubend sich damit auseinandersetzen zu müssen! Aber die Anwalts und/ oder Gerichtskosten würde ich mir gerne sparen wollen. Ich befürchte aber fast, ich komme nicht drum herum!

  • Steht auf den Zähler nicht vllt die einbauende Firna?


    Eigentlich niemals, sondern eher das Eichjahr.

    Und SkyWalker: Es ist eine alte Masche der Anwälte, (fast)Unmögliches zu fordern ... UND ... dann Richter entscheiden zu lassen...: bringt Geld in deren Kassen...:o:mad:
    Du bist gegnerischen RAe keinerlei Rechenschaft schuldig (an den Resultaten sind die nämlich gar nicht interessiert. Hauptsache, sie können prozessieren und kassieren).

  • Auf dem Zähler steht leider nichts!

    Berny: So sieht es wohl aus! Prozessieren bringt weiteres Geld in die Kasse des RAs. Die Brieffreundschaft mit mir ist wohl schon pauschal bezahlt.

    Es ist natürlich schwierig das einzuschätzen. Obwohl ich den Gang vor den Richter vermeiden möchte, will ich aber auch nicht ganz nachgeben und auf zirka 250 Euro Wassergeld verzichten.

    Ist am Ende wohl eine "Milchbrötchen"- Rechnung ob man gewillt ist, das Risiko einzugehen und Klage einzureichen!

  • Auf dem Zähler steht leider nichts!
    Berny: So sieht es wohl aus! Prozessieren bringt weiteres Geld in die Kasse des RAs. Die Brieffreundschaft mit mir ist wohl schon pauschal bezahlt.
    Es ist natürlich schwierig das einzuschätzen. Obwohl ich den Gang vor den Richter vermeiden möchte, will ich aber auch nicht ganz nachgeben und auf zirka 250 Euro Wassergeld verzichten.


    Auf einen Vergleich, zu dem Richter gerne tendieren (macht ja auch weniger Arbeit:)), würde ich mich nicht einlassen, denn daran verdienen sie noch zusätzlich (selbst einmal gehabt).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (2. Mai 2017 um 15:59)

  • Steht auf den Zähler nicht vllt die einbauende Firna?

    Auf jeden Fall das Eichdatum. Sollte da die Zahl 2022 eingraviert sein, weisst Du wann der Zähler eingebaut wurde, nämlich 2016. Nur ein Beispiel.

    Übrigens kann sich jeder einigermassen geschickte Vermieter seine Kaltwasserzähler im Keller selbst einbauen. Dass es dazu einen Nachweis bedarf ist mir unbekannt.

  • Ich frag mich gerade, wie man Kaltwasserzähler falsch einbauen kann, so dass sie mehr anzeigen, als tatsächlich verbraucht.
    Das sollte mir mal der gegnerische RA erklären.

  • Ich frag mich gerade, wie man Kaltwasserzähler falsch einbauen kann, so dass sie mehr anzeigen, als tatsächlich verbraucht.
    Das sollte mir mal der gegnerische RA erklären.


    Irgendwas "muss" er doch fragen, um Kenntnis vorzutäuschen...:rolleyes:

  • Auf jeden Fall das Eichdatum. Sollte da die Zahl 2022 eingraviert sein, weisst Du wann der Zähler eingebaut wurde, nämlich 2016. Nur ein Beispiel.
    .

    Hallo,

    es ist nicht das Ablaufdatum der Eichung graviert/etikettiert, sondern das Eindatum. Wäre bei "2010" und 6 Jahren Eichgültigkeit bis 2016 gültig.

    SkyWalker
    Ich kann mir gar keine Konstellation vorstellen, dass die Uhren so einbebaut sein könnten, dass sie falsch zählen. Es könnte höchstens sein, dass das falsche Wasser gezählt wird. Dafür brauchst du nur den Leitungsverlauf prüfen. Wenn der Zähler dann tatsächlich nut das Wasser zählt, dass deine Ex-Mieterin verbraucht hat, dann kannst du recht gelassen in den Prozess gehen. Das kannst du nur gewinnen, solange, du dich nicht auf einen Vergleich einlässt. Sollen die doch einen Gutachter schicken. Der wird nur feststellen, dass die Uhr geeicht war und das Wasser, welches durch diese Uhr fließt nur von der Mieterin verbraucht wurde.

    Gruß
    H H

    May the force be with you!

  • Eigentlich niemals, sondern eher das Eichjahr.

    Und SkyWalker: Es ist eine alte Masche der Anwälte, (fast)Unmögliches zu fordern ... UND ... dann Richter entscheiden zu lassen...: bringt Geld in deren Kassen...:o:mad:
    Du bist gegnerischen RAe keinerlei Rechenschaft schuldig (an den Resultaten sind die nämlich gar nicht interessiert. Hauptsache, sie können prozessieren und kassieren).

    Du kennst diese Sorte Menschen offensichtlich sehr gut. Geht mir genauso.

  • Hallo,

    es ist nicht das Ablaufdatum der Eichung graviert/etikettiert, sondern das Eindatum. Wäre bei "2010" und 6 Jahren Eichgültigkeit bis 2016

    Richtig! Es ist das Einbaudatum in den Kaltwasserzählern eingraviert. Danke für den Hinweis.

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