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Ich denke mal, das Recht steht auf meiner Seite.
Nicht ganz. Im von dir genannten Paragrafen steht
... außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, ...
Das wäre aktuell zum 31.08.2017.
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Was ist wenn in dem Mietvertrag noch die Ex-Frau meines Vaters (also meine Mutter) steht, diese aber schon seit 1991 nicht mehr dort wohnt.
Als alleiniger Mieter oder gemeinsam mit deinem Vater?
Wenn gemeinsam mußt Du und sie die Kündigung erklären.
War sie alleiniger Mieter kann nur sie allein kündigen.
Es sei denn im Scheidungsverfahren wurde deinem Vater die Wohnung zugesprochen.
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Im Mietvertrag (von 1985) steht tatsächlich nur "Bei Kündigung muss die Wohnung sauber und mit allen Schlüsseln übergeben werden". Sonst nichts. Der Vermieter will mir aber die Renovierung der Wohnung bzw. zumindest das Streichen der Wohnung aufbrummen. Aber ich meine das so raus zu lesen, dass er unrecht hat. Ich bin der Meinung, ich muss die Wohnung lediglich Besenrein übergeben. Liege ich richtig?
Das kann man ohne den Vertrag und die Wohnung zu sehen nicht beantworten.
Zum Beispiel irgendwelche Ein-/Umbauten müßten auf jeden Fall zurück gebaut werden. In dem Zuge nötige Renovierungen wären zu tätigen.
Gleiches gilt wenn Farben oder Tapeten mit Farben/Mustern verwendet wurden die nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechen.