Beiträge von anitari

    Warum hast Du diesen Menschen überhaupt rein gelassen und dann noch Fotos machen lassen?

    Zitat

    meine frage isst:muss ich das dulden?

    Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat die Wohnung zu besichtigen, mußt Du das dulden.

    Zitat

    kann ich für eventuelle schäden die kaution verwenden?

    Du kannst die Kaution gar nicht verwenden, das kann nur der Vermieter. Allerdings nicht im laufenden Mietverhältnis.

    Zitat

    Vertraglich vereinbart ist es nicht.

    Dann müssen die Kosten eigentlich nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Aber egal ob nun nach Wohneinheiten oder nach Wohnfläche, durch Leerstand dürfen andere Mieter nicht benachteiligt werden.

    Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht.

    Bis letztes Jahr war das Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien belegt. Im Moment wohnen nur noch 4 Mietparteien im Haus. Meine Frage, die Kosten fürs Rasen mähen wurden früher durch 5 geteilt und dieses Jahr nur noch durch 4. Ist es rechtens, dass ich den Anteil ( Kosten fürs Rasen mähen) für eine leerstehenede Wohnung mitbezahlen muss ? MfG

    Nein. Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen.

    Ist die Umlage dieser Kosten nach Mietparteien vertraglich vereinbart?

    a) Begründet das Vorhandensein von Hunden unter den gegebenen Umständen einen Sachmangel?

    Nein. Ein generelles Hundehaltungsverbot ist übrigens unwirksam.


    Zitat

    b) Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen (arglistige Täuschung)?

    Welche arglistige Täuschung und durch wen?

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    c) Welche Frist muss dem Vermieter zur Beseitigung des Sachmangels eingeräumt werden?

    Welcher Sachmangel? Ich kann keinen herauslesen.

    Zitat

    d) Berechtigt dieser Sachmangel bei Nichtbeseitigung zu einer fristlosen Kündigung seitens der Mieter?

    Sachmängel berechtigen bestenfalls zur Mietminderung. Zur fristlosen Kündigung müßte die Mietsache komplett unbewohnbar sein.

    Als was fragst Du eigentlich? Mieter oder Vermieter?

    bekam ich zur Antwort, dass ich ja 1998 in eine neue Wohnung gezogen wäre und ich mich nach neuem Mietrecht richten müsse.

    So unrecht hat der Herr nicht. Durch den Umzug in die andere Wohnung und Zahlung der Miete dafür ist ein neuer mündlicher Mietvertrag entstanden. Es gelten automatisch die Bestimmungen zum jeweils aktuellen Mietrecht.

    Allerdings gibt es dort keine Bestimmung wonach der Mieter renovieren oder bei Auszug die Tapete entfernen muß. Letzteres wäre auch in einem schriftlichen Mietvertrag unwirksam.

    Wenn Du die Wohnung nicht gerade papageibunt gestrichen hast kannst Du sie besenrein übergeben.

    Übrigens ist der technische Leiter mit Sicherheit nicht dein Vertragspartner.

    Danke =) Können Sie evtl. nochmal über den rest schauen, ob ich das so richtig verstanden habe?

    lg

    Im Groben und ganzen ja.

    Was Du nicht verstehst, die sog. Betriebskostenabrechnung ist wegen Formfehler unwirksam. Schau dir noch mal meine Beispiel-Abrechnung in Post #25 an.

    Die Abrechnung der WW-Kosten muß analog so erfolgen wie die der Heizkosten.

    Sprich, aufgeteilt in Grund- und Verbrauchskosten.

    Eigenartig ist auch das der Gesamtverbrauch mit 21 m² angegeben ist und dein Verbrauch auch mit 21 m².

    Bist Du der einzige im Haus der über die Heizungsanlage mit Warmwasser versorgt wird? Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Zitat

    Sagen wir mal der Vermieter hätte mir zum 31.5.2018 gekündigt.
    Ich finde im Dezember aber eine neue Wohnung die ich zum 01.01.2018 schon beziehen muss.

    Dann kannst Du selbst mit der für Mieter geltenden Kündigungsfrist kündigen.

    Das der Vermieter zum 31.5.2018 gekündigt hat ist völlig irrelevant.

    Vermieter die wegen Eigenbedarf kündigen sind oft froh früher über die Wohnung verfügen zu können.

    Darum wäre ein Aufhebungsvertrag vielleicht denkbar.


    Zitat

    Unter normalen Umständen sucht man sich ja flott einen Nachmieter und entgeht damit doppelten Mietzahlungen

    Es ist ein Ammenmärchen das Vermieter das akzeptieren müssen. Nur so am Rande bemerkt.

    Zitat

    Kann vielleicht nochmal einer auf die Formel zur Berechnung der WW-kosten schauen?
    mir wurde gesagt, dass diese wohl auch falsch berechnet sind!?

    Die ist nicht nur falsch, sondern unzulässig.

    Die Ermittlung der WW-Kosten nach Formel ist seit 2014 nicht mehr zulässig.

    Die ehemals zulässige Formel

    2,5 x Gesamtverbrauch Warmwasser x 60 (-10) : 1 = kWh-Verbauch für die WW-Aufbereitung

    Hast Du mit dem Nachmieter vereinbart das er am 22.5 einziehen kann?

    Wenn ja ist der Vermieter im Recht.

    Zitat

    Bekomme ich jetzt Geld von Ihm?

    Habt ihr vereinbart das er dir anteilig die Miete erstattet?

    Zitat

    Kann ich die Schlüssel nicht einfach bis zum 31.05.2017 behalten, wenn er die Wohnung am 01.06.2017 beziehen möchte?

    Natürlich.

    Wie wurde der Betriebsstrom denn ermittelt?

    Gibt es einen separaten Zähler allein für die Heizungsanlage bzw. den Heizungsraum?

    Die Gerätemiete ist ebenso umlegbar wie die Kosten der Abrechnung durch eine Firma.

    Zitat

    Müssen wir das so akzeptieren ?

    Jein.

    Ihr könnt dem Vermieter nachweisen das die Kosten eines anderen Anbieters, bei gleicher Leistung, günstiger sind.

    Ein Vertrag mit einer Abrechnungsfirma, wie z. B. Techem, ist i. d. R. sehr langfristig. Da kommt man als Kunde nicht so einfach raus.

    man bedenke nur, das Ding läuft aus, die Schäden die dabei entstehen können sind nicht bezifferbar und wenn sich die Wohnung auch noch innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet und hier Gemeinschaftseigentum beschädigt wird, nicht auszudenken.

    Diese Risiko habe ich schon an anderer Stelle versucht Felix klarzumachen.

    Er ist ja der Meinung das der normale Regenwasserabfluß ausreicht.

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    Kann ich als quasi Untermieter überhaupt irgendetwas dagegen machen?

    Bist Du denn überhaupt Untermieter (Mieter deines Vaters)?

    So wie ich verstehe nicht.

    Dein Vater hat die Wohnung gemietet und Du wohnst darin.

    Miete zahlst Du an den Vermieter deines Vaters.

    Dann bist Du lediglich Bewohner.

    Als solcher mußt Du die Wohnung nach Ende des Mietvertrages, ebenso wie dein Vater, räumen.

    Gegen eine Kündigung die nicht an dich gerichtet ist kannst Du nicht rechtlich vorgehen.

    Zitat

    Ich denke mal, das Recht steht auf meiner Seite.

    Nicht ganz. Im von dir genannten Paragrafen steht

    ... außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, ...

    Das wäre aktuell zum 31.08.2017.

    Zitat

    Was ist wenn in dem Mietvertrag noch die Ex-Frau meines Vaters (also meine Mutter) steht, diese aber schon seit 1991 nicht mehr dort wohnt.

    Als alleiniger Mieter oder gemeinsam mit deinem Vater?

    Wenn gemeinsam mußt Du und sie die Kündigung erklären.

    War sie alleiniger Mieter kann nur sie allein kündigen.

    Es sei denn im Scheidungsverfahren wurde deinem Vater die Wohnung zugesprochen.

    Zitat

    Im Mietvertrag (von 1985) steht tatsächlich nur "Bei Kündigung muss die Wohnung sauber und mit allen Schlüsseln übergeben werden". Sonst nichts. Der Vermieter will mir aber die Renovierung der Wohnung bzw. zumindest das Streichen der Wohnung aufbrummen. Aber ich meine das so raus zu lesen, dass er unrecht hat. Ich bin der Meinung, ich muss die Wohnung lediglich Besenrein übergeben. Liege ich richtig?

    Das kann man ohne den Vertrag und die Wohnung zu sehen nicht beantworten.

    Zum Beispiel irgendwelche Ein-/Umbauten müßten auf jeden Fall zurück gebaut werden. In dem Zuge nötige Renovierungen wären zu tätigen.

    Gleiches gilt wenn Farben oder Tapeten mit Farben/Mustern verwendet wurden die nicht dem allgemeinen Geschmack entsprechen.

    Habe ich es doch geahnt. 60 € inkl. Heizkosten sind bei 40 m² natürlich zu wenig. 80 € kämen schon eher hin.

    Teile dem Vermieter nachweisbar mit das Du ab dem ... 80 €, statt wie bisher 60, monatliche Vorauszahlungen leistest. Dann dürfte sich das mit Nachzahlungen in dieser Höhe erledigt haben.

    Zu den 3 verschiedenen Versicherungen und dem Faktor 0,5 kann ich nichts sagen.

    Verlange beim Vermieter Einsicht in die Belege dazu und die Erklärung was es mit diesem Faktor auf sich hat.

    Zitat

    Ich bewohne jetzt im 4ten Jahr eine 2 Zimmer Wohnung, für die ich monatlich 60 EUR Nebenkosten bezahle.

    Wohnfläche?

    Zitat

    Jedoch muss ich jedes Jahr knapp 200 EUR Nachzahlen

    Dann waren vermutlich die Vorauszahlungen von Anfang an zu gering. um etwa 17 € monatlich.

    Warum wurden die Vorauszahlungen nicht mal erhöht? Das darf man als Mieter auch selbst nach einer Abrechnung.

    Wenn möglich lade die Abrechnung, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bild(er) hoch.

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