Kosten Rasen mähen bei Leerstand

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht.

    Bis letztes Jahr war das Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien belegt. Im Moment wohnen nur noch 4 Mietparteien im Haus. Meine Frage, die Kosten fürs Rasen mähen wurden früher durch 5 geteilt und dieses Jahr nur noch durch 4. Ist es rechtens, dass ich den Anteil ( Kosten fürs Rasen mähen) für eine leerstehenede Wohnung mitbezahlen muss ? MfG

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht.

    Bis letztes Jahr war das Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien belegt. Im Moment wohnen nur noch 4 Mietparteien im Haus. Meine Frage, die Kosten fürs Rasen mähen wurden früher durch 5 geteilt und dieses Jahr nur noch durch 4. Ist es rechtens, dass ich den Anteil ( Kosten fürs Rasen mähen) für eine leerstehenede Wohnung mitbezahlen muss ? MfG

    Nein. Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen.

    Ist die Umlage dieser Kosten nach Mietparteien vertraglich vereinbart?

  • Vertraglich vereinbart ist es nicht. Früher hat den Rasen ein Mieter umsonst gemäht, aus Altersgründen schafft er dies nicht mehr. Nun wurde eine Firma beauftragt fürs mähen und die Rechnung durch die Mietparteien geteilt.

  • Zitat

    Vertraglich vereinbart ist es nicht.

    Dann müssen die Kosten eigentlich nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Aber egal ob nun nach Wohneinheiten oder nach Wohnfläche, durch Leerstand dürfen andere Mieter nicht benachteiligt werden.

  • Vertraglich vereinbart ist es nicht. Früher hat den Rasen ein Mieter umsonst gemäht, aus Altersgründen schafft er dies nicht mehr. Nun wurde eine Firma beauftragt fürs mähen und die Rechnung durch die Mietparteien geteilt.

    Wenn Rasenmähen lt.Mietvertrag nicht vereinbart ist kann der Vermieter diese Kosten -sofern welche anfallen- nicht auf Mieter umlegen. Bei Wohnungsleerstand ist der Vermieter abrechnungsmässig wie ein Mieter zu sehen, d.h. die Kosten werden weiterhin durch 5 geteilt.

  • Ich habe nochmal nachgeschaut und einen kleinen Satz gefunden das alle anderen Nebenkosten nach qm aufgeteilt werden.Da aber alle Wohnungen fast gleich groß sind denke ich kann man das mähen auch durch die Parteien teilen.Mir ging es ja eigentlich nur um den Leerstand.Danke nochmal.

  • Ich habe nochmal nachgeschaut und einen kleinen Satz gefunden das alle anderen Nebenkosten nach qm aufgeteilt werden.Da aber alle Wohnungen fast gleich groß sind denke ich kann man das mähen auch durch die Parteien teilen.


    ... wobei der Leerstand zulasten des VM zu berechnen wäre.

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